geſchehe
Zur Erheiterung.
„ Ein Gaskogner und ein Mohr, beide ſehr gute Schwimmer, ſtanden bei zwei ſehr reichen befreundeten eng⸗ liſchen Lords in Dienſten. Als nun die beiden Herren einſtens von ihren Bedienten und von ihrer Fertigkeit im Schwimmen redeten, wollte Jeder den beſten Schwimmer haben und die Folge davon war, daß ſie miteinander um eine ungeheure Summe wetteten, der Eine: der Gaskogner würde ſchneller als der Mohr— der Andere, der Mohr würde ſchneller als der Gaskogner über— den Canal“) ſchwimmen. Die Bedienten werden gefragt, ob ſie das Wag⸗ ſtück unternehmen wollten; ſie betrachten den Platz auf der Karte, meſſen ihn aus und geben ihre Zuſtimmung, worauf Tag und Stunde, wenn die Schwimmprobe ausgeführt werden ſollte, feſtgeſetzt wird. Mittlerweile wurde es aber dem Gaskogner ſchwül und auch ſeinem Herrn, als er die ſtets wachſende Furcht bei ſeinem Bedienten wahrnahm; man überlegte hin und her, was man machen ſolle, um den Mohr von ſeinem Vorhaben abzubringen und ſo den Herrn deſſelben die Wette verlieren zu machen; endlich hatte der Gaskogner ein Mittel, das einen wahrſcheinlichen Erfolg verſprach, gefunden. Am beſtimmten Tage erſchien er am Geſtade des Meeres mit einer großen Tonne, die am einen Ende offen, mit Lebensmitteln vollgeſtopft war, auf denen oben drauf ein Packet mit der Adreſſe Calcutta“) lag.
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18.
Als der Mohr dieſe Tonne ſah, fragte er den Gaskogner erſtaunt: was er denn mit derſelben vorhabe? und nun erzählte der Gaskogner;„daß ſein Herr ihm aufgetragen habe, dieſen Brief der hier liege, nach Calcutta zu beſorgen. Er ſei ſchon mehreremal dort hingeſchwommen, immer aber habe er ſich unterwegs, um Hunger und Durſt zu ſtillen, in einzelnen Städten zu lange aufhalten müſſen. Weil nun der Brief, den er eben beſtellen ſolle, von großer Wich⸗ tigkeit ſei und ſein Herr ihm bei Kopfabſchneiden befohlen habe, in 8 Tagen müſſe er an Ort und Stelle ſein, ſo habe er ſich, um gar keinen Aufenthalt zu haben, hier ein bischen zu eſſen und zu trinken mitgenommen und gedenke das auf hoher See zu genießen und ſo mit acht Tagen zu rei⸗ chen. Er werde jetzt nur ſchnell hinüber nach Calais ſchwimmen und ſich den dort harrenden Lords zeigen und dann ſogleich weiter reiſen; heute Abend denke er noch die Thürme Liſſabons(Hauptſtadt in Portugal) zu ſehen, in zwei Tagen werde er wohl am Kap der guten Hoffnung vorüberkommen und wenn er keinen Streit mit irgend einem Seeungeheuer bekomme,— weshalb er, um auf alle Fälle gefaßt zu ſein, auch den Säbel umgeſchnallt habe— ſo wäre es möglich, daß er noch einen halben Tag vor dem beſtimmten Termin in Calcutta eintreffe.“— Wie wenn er den Verſtand verloren hätte, hörte der Mohr dieſer Aus— einanderſetzung zu, auch nicht der entfernteſte Zweifel an dem, was der Gaskogner mit ſo großer Zuverſicht geſagt hatte, kam dem einfachen Sohn der Natur in den Sinn, nur das Eine wußte er, daß er ſich mit einem ſolchen
*) Canal heißt das Meer zwiſchen England und Frankreich. An der ſchmalſten Stelle, zwiſchen Dover engliſcher⸗ſund Calais franzöſiſcher⸗ ſeits, braucht ein mit aller Kraft fahrendes Dampfſchiff zwiſchen
4 und 5 Stunden zum Ueberſetzen. ) Calcutta, Stadt in Oſtindien.
Schwimmrieſen nicht meſſen könne; konnten ihn bewegen, den Wettkampf mit dem Gaskogner zu beginnen,— die ganze Schwimmprobe unterblieb und
keine Vorſtellungen
der Herr des Gaskogners hatte die Wette gewonnen.
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Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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e ad eng;
Betreff.: Das Schuldenweſen des Heinrich Greif zu Echzell. (165) ueber das Vermögen des Rubri⸗ caten iſt von Großh. Hofgericht der Provinz Oberheſſen der förmliche Concoursproceß er— kannt, und das unterzeichnete Gericht mit deſſen Leitung beauftragt worden. Demnach werden alle, ſowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des Heinrich Greif hiermit aufge⸗ fordert, ihre Forderungen oder ſonſtige Rechts—⸗ Anſprüche, ſo gewiß in dem auf Dienſtag den 9 December l. J., Morgens 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin dahier anzu⸗ zeigen und geltend zu machen, widrigenfalls ſie, ohne ein beſonders zu erlaſſendes Präclu— ſidvecret von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Nidda den 7. Oktober 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Kattrein.
Edietalladung.
(1493) Johannes Stein, Balſers Sohn, von Bobenhauſen und ſeine Ehefrau, geb.
Zöller haben gemeinſchaftlich mehrere, in der Gemarkung Bobenhauſen belegene, Immobi⸗ lien erkauft, welche im Grundbuch dem Erſte— ren zugeſchrieben ſind, worüber ſie keine Er⸗ werbsurkunden beſitzen. Auf Antrag des Jo— hannes Stein werden Diejenigen, welche an die fraglichen Immobilien, worüber ein Grund— buchs⸗Auszug in der Landgerichts Regiſtratur zu Jedermanns Einſicht offen liegt, Eigen— thums⸗- oder ſonſtige dingliche Anſprüche bilden zu können vermeinen, aufgefordert, ſolche ſo— gewiß binnen vier Wochen, von heute an, dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Genannten als Eigenthümer der fraglichen Immobilien angeſehen und denſelben eine ihr Eigenthumsrecht beſcheinigende Urkunde zuge— fertigt werden wird.
Auf den Kirchenkaſten von Bobenhauſen, der an einigen dieſer Immobilien ein am 5. Mai 1819 conſtituirtes Pfandrecht hat, be— zieht ſich dieſe Aufforderung nicht.
Ulrichſtein den 16. October 1845.
Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
Edietalla dung.
(15120 Konrad Göbel I. und beſſen Ehe⸗ frau, Katharina, geb. Frank, zu Köddingen, haben das nachbeſchriebene in der dortigen Gemarkung gelegene Grundſtück, als:
XVV/B 221 U◻slftr. Wieſe in der Eiſeneck veräußert, können jedoch das Eigenthum
daran urkundlich nicht nachweiſen, weßhalb alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ſonſtige Anſprüche an ſolches bilden, aufgefordert wer⸗ den, dieſelben ſogewiß binnen vier Wochen a dato dahier geltend zu machen und zu be— gründen, als ſonſt die Veräußerungsurkunde beſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 18. Oktober 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
Obligations-Verlooſung.
(1513) Bei der ſtattgehabten fünften Ver⸗ looſung der dieſes Jahr zum Abtrag beſtimm— ten Gemeinde-Obligationen wurden die Nr. 12, 27, 52, 65, 66, 80 und 87 gezogen. Dies wird den Intereſſenten unter dem Anfügen hierdurch mitgetheilt, daß es ihnen freiſteht, den Betrag bei dem Handlungshaus Simon und Samuel Lindheimer zu Friedberg oder an der Gemeindekaſſe dahier in Empfang zu nehmen und daß vom 1. Januar 1846 an keine weiteren Zinſen vergütet werden. Södel im Oktober 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Schneider.
Bekanntmachung.
(131% Der auf den nächſten 1. Novem⸗ ber fallende hieſige Vieh⸗ und Krämermarkt wird wegen des jüdiſchen Sabbaths nicht an


