Ausgabe 
29.1.1845
 
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Intelligenz-Olatt

für die

1 500 Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

5 die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. a W In Mg. Mittwoch, den 29. Januar 2 8 g 87. Bürgers ſey, das ihm zuſtehende Wahlrecht auszuuͤben und 8 Amtlicher Theil. ee e ee eee een ee 2 3 es iſt allerdings zu wünſchen, daß dies von Jedem geſchehe, 11 0 9 Ddur 77 halic 9 i oheime ir⸗ 1203 Der Großherzoglich Heſſiſche denn, nur dadurch iſt es möglich, etwa im Geheimen wir N 1 e kenden Umtrieben zu begegnen und ſie zu Nichte zu machen, Rentamtmann des Bezirks Gruͤnberg nur dadurch iſt es möglich, zu bewirken, daß Namen von

an die Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Bezirks. Betreffend: Die Erhebung der Feldſtrafen.

Die Erhebregiſter über die Feld-Strafen der 6. Periode 1844 ſind bis zum 1. Februar angefertigt und können an den bekannten Zahltagen, Donnerſtags und Samſtags, Feld Strafen bezahlt werden, was Sie im Intereſſe der Beſtraf ten in Ihren Gemeinden bekannt machen wollen. 11 2 Grünberg den 23. Januar 1845. 11 Bötticher.

N Der Großherzoglich Heſſiſche ü* Niere. 1 Rentamtmann des Bezirks Schotten 5 an die Herrn Bürgermeiſter der zum Rentamtsbezirke Schotten gehörigen Orte. e N Die Erhebregiſter über die Feldſtrafen für die 6. Pe a riode, von den Monaten Okt. und Nov., liegen vor und 4 können an den bekannten Zahltagen, Mittwoch und Don nerſtag, Zahlungen geleiſtet werden. * Bis zum 15. Febr. werden ausnahmsweiſe auch Dien ſtags Feldſtrafen erhoben. Nach dem 15. Februar tritt das geſetzliche Zwangs verfahren, Mahnung und Pfandung, ein. . Sie wollen dies im Intereſſe der alsbald bekannt machen laſſen. Schotten am 24. Januar 1845 181 Natrii us.

Toldſtrafſchnl* Feldſtrafſchuldner

a Auch ein Wort über die bevorſtehende Wahl

Sbat von eilf neuen Mitgliedern des Gemeinde⸗ raths zu Friedberg.

Ein Bürgerfreund hat in Nummer 8 dieſes Blattes

darauf aufmerkſam gemacht, wie und warum es Pflicht jeden

ſolchen Männern aus der Wahlurne hervorgehen, wie der beſſere Theil der Büͤrger ſie wünſcht und wie das Wohl der Stadt ſie erheiſcht, ja nur durch allgemeine Betheiligung bei der bevorſtehenden Wahl iſt es möglich, ein guͤnſtiges Reſultat zu erzielen, das dießmal um ſo mehr von Wichtig keit iſt, als die neu zu Wählenden zwei Drittheile des ge ſammten Stadtvorſtandes ausmachen.

Dieſes Reſultat wird aber gewiß ein gutes ſeyn, wenn jeder Abſtimmende nur ſolche Männer wählt, welche die von dem obengedachten Bürgerfreunde empfohlenen Eigenſchaften beſitzen, insbeſondere die drei erſten, und, da aller guten Dinge drei ſind, ſo möchte dies auch hier gelten, und die vierte nicht ſo ſehr nothwendig erſcheinen, denn, warum ſollte der Bürger, der, ohne eigentlich vermögend zu ſeyn, ſtill und geräuſchlos, aber mit Fleiß und Umſicht, wirkt, warum ſollte er weniger fähig ſeyn, das Beßte des Ganzen zu prüfen, als der, welchen Verhältniſſe und Glücksumſtände mehr be weniger guten Muth haben, er, der vielleicht zufriedener iſt, als mancher reichere 2

Doch, dieß ſind Anſichten, die dem eigenen Ermeſſen eines Jeden überlaſſen bleiben müſſen, jedenfalls aber, meine Nitbürger, ſäumet nicht in Ausübung eures ſchönſten Rechtes, frei die Männer aus eurer Mitte zu wählen, denen das Wohl und Wehe eurer Stadt anvertraut wird, zaudert nicht in Erfüllung eurer Bürgerpflicht, das Gemeinwohl durch Theilnahme an der Wahlhandlung zu befördern und bedenket, daß Einigkeit und Zuſammenwirken ſtark macht, durch Gleichgültigkeit und Zerſplitterung aber das Ganze, und mit dieſem auch die Einzelnen leiden müſſen!

günſtigen, warum ſollte er

werthen N.

Ein Burger.