Intelligenz Blatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
auf das wöchentlich zweimal erſcheinende„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. Oktober. Geneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.—
Abonnementspreis: das Vierteljahr 24 kr.— Inſeratgebühren:
die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende
Zeile 2 kr.— Aufnahme der Inſeraten: alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs⸗Blatt, und alle,
welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtags-Blatt.
Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins.
Zu der auf Mittwoch den 1. Oktober d. J., Vormit—⸗ tags 10 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier anberaumten Be— zirksvereinsverſammlung lade ich die Mitglieder des Bezirks— vereins, alle Oekonomen und Freunde der Landwirthſchaft, ſowie die Herrn Bürgermeiſter des Kreiſes hiermit ein.
Es werden u. a. folgende Gegenſtände zur Berathung kommen:
10 Ueber die ſich zeigende Krankheit der Kartoffeln und die deßfalls zu ergreifenden Maaßregeln.
2) Ueber das mangelhafte Reinigen der Früchte in der Wetterau.
3) Ueber die Verbeſſerung der Wieſen, wobei zugleich meh— rere Modelle zum Kunſtwieſenbau der Verſammlung vorgelegt werden ſollen.
4) Ueber die Fruchtbarmachung unfruchtbarer Kühe.
5) Ueber die Erkennungszeichen der Milchergiebigkeit bei den Kühen, welche durch vorzulegende Zeichnungen ver— anſchaulicht werden ſollen.
6) Erfahrungen über die Vortheile beſonderer Sprungplätze.
7) Ueber mehrfache Anträge zum Schutze der Singvögel und die Erfahrungen über die Nützlichkeit oder Schäd— lichkeit einzelner Vögelarten.
Endlich wird auch die periodiſche Erneuerung des Vorſtandes ſtattfinden.
Diejenigen Herrn, welche beabſichtigen, ſchriftliche Vor— träge zu halten, werden erſucht, ſolche einige Tage vorher dem Unterzeichneten zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Friedberg den 24. September 1845.
Der Großh. Kreisrath als Präſident des landwirthſchaftlichen Bezirkvereins K ü chr
Aus züge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 26.
I. Ein aus 20§§. beſtehendes, unterm 27. Aug. d. J. von Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz erlaſſenes Regulativ über die Prüfung der Bauhandwerker. Zur Ausführung der allerhöchſten Verordnung vom 14. Sept. 1841 wird beſtimmt: Die Bauhandwerker, zu welchen die Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Dachdecker, Ziegler, Schloſſer, Spengler, Glaſer und Pfläſterer gerechnet werden, haben, damit ihnen das zur Ausübung ihrer Gewerbe erforder— liche Patent ausgefertigt werden kann, zuvor die Erlaubniß der höheren Adminiſtrativbehörde hierzu einzuholen, und zwar ſollen die Kreis- und Landräthe dieſe Erlaubniß alsdann ertheilen, wenn die genannten Hand⸗ werker ſich einer Prüfung rückſichtlich ihrer Tüchtigkeit in ihrem Gewerbe bei den Kreisbaumeiſtern unterworfen, und das von denſelben hierüber erhaltene Zeugniß, daß ſie genügend beſtanden find, vorgelegt haben.— Die Prüfung der Bauhandwerker iſt ſowohl eine practiſche, als eine theore— tiſche, und zwar geht der practiſche Theil derſelben dem theoretiſchen ſtets voraus. Nur diejenigen, welche in dem erſteren die genügende Qualifi⸗ cation nachgewieſen haben, ſollen zu dem letzteren zugelaſſen werden.— (Folgen die näheren Beſtimmungen hierüber).—
II. Bekanntmachung Gr. Kriegsminiſteriums vom 8. Sept., daß die Einlage, welche von den Theilnehmern der Staatsaſſecuranzan— ſtalt für die Stellvertretung bei dem Eintritt in dieſe Anſtalt für das Muſterungs- und Ziehungsjahr 1846 zu zahlen iſt, 95 fl. beträgt. Die Einlagen können vom 1. des kommenden Monats October an zur Aſſecuranzkaſſe dahier bezahlt werden.—
III. Weiter, daß die Vertretungsſummen für Militär- pflichtige, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben, vom 1. k. M. October an in die Einſtandskaſſe dahier bezahlt werden können.—
V. Verzeichniß der Vorleſungen, welche auf der großherzoglich heſſiſchen Ludewigsuniverſität zu Gießen im Winterhalbjahre 18% gehalten und am 27. October beſtimmt und allgemein ihren Anfang neh men werden.—
VI. Ordensverleihungen: Die bereits in Nr. 235 d. Bl. am Ludwigstage ſtattgehabten Verleihungen des Ludewigsordens; ferner: am


