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» Sprüchwoͤrter und Sentenzen mit Randgloſſen.
19) Wer's lang hat, läßt's lang hängen.
Dagegen kann man vernünftigerweiſe nichts haben, denn„ſelbſt iſt der Mann“ und Jeder kann mit dem, was er hat, machen, was er will, natürlich mit den Beſchrän— kungen, die im Geſetze liegen. Eine Schande aber iſt's, daß ſo Viele blos weil ſie ein langes Gehänge an Andern ſehen, es auch lang hängen laſſen, ohne es doch lang zu haben. Dieß geſchieht meiſtens auf Koſten Dritter und „von fremdem Leder iſt es leicht Riemen reißen.“— Die Hauptſache iſt, daß ſich„Jeder nach ſeiner Decke ſtreckt.“
20) Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verſtand.
Bei dieſem Sprüchworte kommt es wieder recht auf die Auslegung an, die man von ihm macht. Mancher Dummkopf hat ſich ſchon auf ſeine Wahrheit— ſo wie er ſie erkannt hatte— verlaſſen, hat nach einem Amte geſtrebt, hat es erhalten und hat— weil er ihm nicht gewachſen war, weil er den Verſtand dazu nicht hatte— ſich ſelbſt unglücklich gemacht, Andere in's Verderben gezogen und nebenbei auch das Amt geſchändet. Das kam daher, weil nicht Gott ihm das Amt gegeben, ſondern weil er es durch ſeine Freunde, wegen ſeines Geldes, um der Verdienſte ſei—⸗ ner Ahnen und ſeines Namens willen ꝛc. erhalten hatte. Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er allerdings auch den Verſtand d. h. wenn Einer einen wirklichen innerlichen Beruf zu irgend einem Geſchäfte hat, ſo hat er auch die Fähigkeit, es zu erlernen, die Schwierigkeiten, die ihm ent⸗
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gegenſtehen, zu uͤberwinden und ſeine Pflichten zu erfüllen. Mit tauſend Beiſpielen ließe ſich das beweiſen.
Bekanntmachung.
Der unterzeichnete Vorſtand des Vereins zur Ver⸗ beſſerung des Zuſtands der Iſrgeliten für die Provinz Star⸗ kenburg, in ſeiner Eigenſchaft als Central⸗Vereins⸗Vorſtand, bringt hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten, daß dem Herrn Kreisbureaugehülfen Fink zu Friedberg die ſtatuten⸗ und inſtructionsmäßige Verſehung der Stelle eines Vereins⸗ bevollmächtigten fuͤr den Kreis Friedberg übertragen worden iſt. Derſelbe iſt ſonach berechtigt, die Beiträge der Vereins⸗ mitglieder dieſes Kreiſes für die Vereinskaſſe dahier zu erhe— ben und ſind alle Geſuche um Unterſtüßung aus der Ver— einskaſſe, deren baldige Anmeldung wir wünſchen, an den— ſelben zu richten.
Darmſtadt den 15. Auguſt 1845.
Der Vorſtand des Vereins zur Verbeſſerung des Zuſtands der Iſraeliten für die Provinz Starkenburg als Central— Vereins-Vorſtand.
Goldmann.
Für die Hagelbeſchädigten im Odenwald ſoll am nächſten Sonntag den 31. Auguſt ein Concert im Trapp'ſchen Saale gehalten werden, zu deſſen zahlreichem
Beſuch höflichſt und dringend eingeladen wird. Entrée 24 kr.— Kinder zahlen die Hälfte.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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Faſelochs⸗ Verkauf. (1220) Ein, der Gemeinde Rödgen gehö⸗
riger, 3jahriger, ſchlachtbarer Faſelochs, ſchwy⸗ zer Race, ſteht aus der Hand zu verkaufen. Rödgen den 24. Auguſt 1845. g Der Churfürſtl. Heſſ. Bürger meiſter .
Jagdverpachtung im Forſte Nidda.
(12210 Die hobe und niedere Jagd in den Jagdbezirken Nr. II., Reviers Langd, Nr. III., Reviers Eichelsdorf und Nr. IV., Reviers
Dieſe Verpachtung wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß 1) nur bekannte, rechtliche Leute zum Mit- bieten zugelaſſen werden, von welchen eine vorſchriftsmäßige Benutzung der Jagden zu erwarten iſt, namentlich werden nur ſolche zum Gebot und zur Pachtung zuge— laſſen, die ſich Jagdvergehen, Fiſch-, Krebs⸗ und Waldfrevel noch nicht zu Schulden haben kommen laſſen; ebenſo können Leute ohne Vermögen, oder diejenigen, welche durch die Jagd ihr Gewerbe vernachläſſigen und hierdurch in ihrem Nahrungsſtande zurückkommen, weder mitbieten, noch an der Pachtung Theil nehmen. liebhaber, welche hiernach zur Jagdpach— tung nicht notoriſch quallficirt ſind, haben ſich bis zum 4. Sept. d. J. bei dem Un⸗ terzeichneten hinreichend auszuweiſen, wid— rigenfalls zu erwarten, daß ſie vom Mit— bieten ausgeſchloſſen werden,
2) zu Florſtadt, Freitag den 29. d. M., nach beendigter Verſteigerung des Grum⸗ metgraſes von den hieſigen Gemeinde— Wieſen, von ungefähr 90 Morgen;
3) zu Bauernheim, Samſtag den 30. d. M., Vormittags um 10 Ubr, in der Be— hauſung des Heren Gaſtwirths Höres, von ungefähr 9 Morgen,
4) zu Burg- Friedberg, an demſelben Tage, Nachmittags um 2 UÜbr, von der ſ. g. Pfingſtweide, von ungefähr 8 Mor⸗ gen an Ort und Stelle.
Florſtadt den 22. Auguſt 1845. Der Freih. von Löw'ſche Renkmeiſter MI Ile.
Kirchweihfeſt zu Nonnenroth im Kreiſe Hungen.
(1223) Einem verehrten Publikum mache ich die ergebenſte Anzeige, daß die ſeither auf
Die Pacht⸗
Ortenberg, ſoll Montag den 8. Sept. d. I., Morgens 10 Ubr, auf die noch übrigen 7 Jahre der Beſtandzeit von den übrigen Jagden des Forſtes und zwar vom 16. Februar d. J. an bis zum 15. Febr. 1852 in dem Gaſthaus zum Stern zu Nidda unter den alsdann be⸗ kannt zu machenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. l 5 Zu den bemerkten Jagden gehören ein Theil der Feldgemarkungen von Nidda, Michelnau und Wallernhauſen, ſodann die Domanial— waldungen Culoberkopf und Klingelwald, auerbacher Hecken, Kohlplattenwald, ein Sein des Eſchbergs und der Domanialdiſtrict ain.
2) Nachgebote nicht angenommen werden. Bingenheim am 24. Auguſt 1849. Der Gr. Heſſ. Forſtinſpector des Forſts Nidda Klipſtein.
Grummetgras- Verſteigerung.
(1222) Das diesjährige Grummetgras von nachbenannten Freiherrlich von Löw'ſchen Wie— ſen ſoll meiſtbietend verſteigert werden:
1) zu Niedermockſtadt, Donnerſtag den 28. d. M., Vormittags um 10 Uhr, in der Behauſung des Herrn Gaſtwirths Goll, von ungefähr 20 Morgen;
Sonntag nach Allerheiligen gefallene hieſige Kirchweihe nicht mebr an dieſem Tage, ſon— dern an dem Sonntage nach Ludwigstag ab⸗ gehalten werden ſoll. Man ladet hierzu höf⸗ lichſt ein und erwartet zahlreichen Zuſpruch. Nonnenroth den 16. Auguſt 1845. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Metz ger.
189 fl. (1220 liegen im bieſigen Kirchenfond zum Ausleihen bereit. Rodheim v. d. Höhe am 19. Aug. 1845. Für den Kirchenvorſtand Landmann, pfarrvikar.


