Ausgabe 
25.1.1845
 
Einzelbild herunterladen

6

Intelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 3.

VII. Ordensverleihungenz S. K. H. der Großherzog haben verliehen: am 24. Oct. dem Hofrath und Phyſikatsarzt Dr. Marſchall das Ritterkreuz des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen.

VIII. Dienſtnachrichten: Am 20. Dec. 1844 wurde dem No⸗ tär Theper zu Wollſtein die erledigte Notariatsſtelle zu Alzei; am 27. dem Schullehrer Glas zu Ortenberg die 1. evang. Schullehrerſtelle zu Battenberg übertragen; am 28. dem C. G. Ohnacker aus Niederohmen das Patent als Geometer 1. Cl. für den Kreis Grünberg ertheilt; am 31. der von dem Herrn Fürſten zu Löwenſtein⸗Werthheim-Roſenberg und dem Hrn. Grafen zu Erbach⸗Schönberg auf die Pfarrſtelle zu Rimhorn prä⸗ ſentirte vorhinige Pfarrer zu Fraurombach und ſeitheriger Oberlehrer zu Zürich Dr. phil. Haupt aus König für dieſe Stelle beſtätigt; am 3. Jan. der Revierförſter Frhr. v. Bibra zu Romrod zum Forſtinſpector des

orſtes Heppenheim eruannt; am 6. der Diſtrictseinnehmer Amendt zu Bingen zum Diſtriktseinnehmer zu Rüſſelsheim, der Chauſſeegelderheber Rauch zu Bingen zum Diſtrictseinnehmer daſelbſt, der Diſtrictseinnehmer Dieffenbach zu Großenbuſeck zum Diſtrictseinnehmer zu Friedberg, der Diſtrictseinnehmer Höfeld zu Gedern zum Diſtrictseinnehmer zu Großen⸗ buſeck, der Geometer Klippſtein zu Thalitter zum Diſtrictseinnehmer zu Gedern und der Oberfinanzkammer⸗Sec.⸗Acceſſ. Dornſeiff zum Diſtricts einnehmer zu Albig ernannt.

IX. Verſetzung in den Ruheſtand: Am 17. Dec. der Landge⸗ richtsactuar Hunzinger zu Fürth.

X. Concurrenz für: die Kreisbaumeiſterſtelle zu Michelſtadt(bin⸗ nen 4 Wochen bei der Oberbaudirection); die Stelle eines Controleurs bei dem Gr. Hauptzollamte zu Gießen, mit einem Gehalt von 900 fl. (binnen 14 Tagen bei der Zolldirection); die katholiſche Pfarrſtelle zu Lindenfels mit jährl. 653 fl.; die kath. Pfarrſtelle zu Großzimmern mit 804 fl.; die 1. kath. Schullehrerſtelle zu Horchheim, Kr. Worms, mit 375 fl.; einſchließlich einer Entſchädigung von 25 fl. für Heitzung des Schullocals.

XI. Geſtorben ſind: am 20. Nov. 1844 der kath. Schullehrer Neiſing zu Virnheim; am 5. Dec. der penſ. Hauptmann Glöckner; am 10. der penſ. Stabsarzt Dr Braunz am 13. der penſ. Schullehrer Georg zu Hähnlein; am 20. der Hauptzollamts-Controleur Kattmann zu Gießen; am 21. der Gymnaſialpedell Schmitz zu Mainz; am 28. der penſ. Forſtinſpektor Richter zu Beſſungen.

Die für Friedberg bevorſtehende Wahl von eilf Mitgliedern des Gemeinderaths.

Auch aus Friedberg haben am 25. Auguſt v. J. Viele der feierlichen Enthüllung des Denkmals beigewohnt, wel ches dem Andenken des verewigten Großherzogs Ludwig J. von ſeinem dankbaren Volke errichtet worden. In Friedberg wird ſich das Andenken dieſes Regenten ſo gut, wie ander wärts, mit gleicher Verehrung auf die Nachkommen verer ben. Es iſt nur zu wünſchen, daß dieſe Verehrung rechter Art ſey und ſich durch die That ausſpreche. Schon iſt's,

wenn Jemand ſeinen Fürſten preißt, wenn er erklärt, ich ſtehe keinem Andern in der vollen Anerkennung der Verdienſte des Verewigten nach. Noch ſchöner aber iſt es ohne Zwei fel, wenn man dabei zugleich die Gaben des Geprieſenen nach dem eigenen Wunſche und Willen deſſelben recht ge⸗ braucht und dadurch beweiſt, daß man dieſer Gaben auch würdig ſey.

Als der geprieſene Ludwig I. am 30. Juni 1821 ſeinem Volke die Gemeindeordnung) gab,um die Ange legenheiten der Gemeinden auf die Grundlage eigener, ſelbſt ſtändiger Verwaltung ihres Vermögens durch von der Ge meinde Gewählte unter der Oberaufſicht des Staates zu ordnen, war's ſein Wille und ſeine Erwartung, daß Art. 37 dieſer Gemeindeordnung, welcher das Verfahren bei den Wahlen beſtimmt, auch treu befolgt werde. Was ſoll man nun dazu ſagen, wenn die Bürger der erfolgten Einladung zur Abſtimmung bei der Wahl von Mitgliedern des Ge meindevorſtandes nur zum Theile Folge leiſten, wie dies bei der letzten Wahl von Gemeinderathsmitgliedern der Fall war? Wird das Andenken des verewigten Großherzogs von den Bürgern geehrt, welche unterlaſſen, was ſeine heilſame Anordnung vorſchreibt?

Möchten ſich Viele dieſe Frage vorlegen, die Antwort kann nicht zweifelhaft ſeyn. Sie werden bei der bevorſte henden neuen Wahl ſich zahlreicher einfinden und werden ihre Stimmen ſolchen Mitbürgern geben

1) welche ihrem eigenen Haushalte wohl vorſtehen, 2) welche den Ruf der Rechtſchaffenheit genießen, 3) welche für das Wohl der Stadt ſeinem ganzen

Umfange nach Sinn haben,

4) welche wohlhabend ſind und, wo möglich, viel zu thun haben.

Warum nicht gar? hör' ich da Manchen rufen, ein ſchöner Rath! Uns ſoll man verſchonen, wir haben keine Zeit, Stundenlang auf dem Rathhauſe zu ſitzen ze,

15 Dieſelbe iſt bei dem Verleger dieſes Blattes von jetzt bis zur erwähn⸗ ten 8 für 8 kr. zu haben. Nach der Wahl koſtet ſie wieder 68 kr.