Ausgabe 
23.12.1845
 
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hiermit eingeſchärft. Das Legen oder Loosbrennen von ſo⸗ genannten Kanonenſchlägen in den Städten reſp. Ortſchaf⸗ ten und deren Umgebung ſoll mit gleicher Strafe geahndet werden. Das Herumlaufen der Kinder auf der Straße

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darf gleichfalls bei Meidung einer Polizeiſtrafe von 30 kr.

nicht ſtattfinden. Eltern, Vormünder ꝛc. bleiben dafür haftbar.

Dieſes iſt alsbald bekannt zu machen und haben Sie

Beſcheinigungen in Ihrer Regiſtratur aufzubewahren. Friedberg den 19. Dezember 1845.

Küchler.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

N

Hofraithe-Verſteigerung.

595) Montag den 29. Dezember l. J., Morgens um 8 Uhr, wird in hieſigem Rath⸗ hauſe die den Bürgern Konrad Jung II. und Philipp Jung daher gebörende Hofraithe, be ſtehend in Wohnhaus und Gärtchen an Phi lipp Jakob Groß und Konrad König gelegen, ſodann 51 Ruthen(101½ ◻IKlftr.) Garten in der Langgaſſe, zieht auf den Mittelweg, an Michael Bauer gelegen, öffentlich meiſtbie tend verſteigert.

Friedberg am 17. Nov. 1845.

In Auftrag Großh. Landgerichts Friedberg

der Grßh. Heſſ. Burgermeiſter

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Bender. Verſteigerung.

(1598) Der Herr Geheimerath Knorr in Gießen iſt geſonnen, ſeine außerhalb der Stadt Friedberg in den Gemarkungen Friedberg, Fauer⸗ bach und Ockſtadt gelegenen Aecker, Wieſen und Gärten, wovon Herr Landgerichtsactuar Hiſſerich ein Verzeichniß beſitzt, welches er jedem etwaigen Kaufliebhaber vorzulegen er bötig iſt, an den Meiſtbietenden öffentlich zu veräußern und hat den unterzeichneten Bür germeiſter mit der Leitung der deßhalb vorzu⸗ nehmenden Verſteigerung, welche Samſtag den 27. Dezember d. J., Morgens 9 Uhr, auf da⸗ hieſigem Rathhauſe beginnt, beauftragt. Friedberg den 17. Nov. 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

BVerſteigeru nig.

(1726) Montag den 22. Dezember, Nach⸗

mittags 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe

50 bis 60 Malter Korn von dem Fruchtvor

ath des vereinigten Armenfonds zweimalter weis öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 15. Dezember 1845.

Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter

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Wahlausſchreiben.

(17310 Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die neue Wahl des 2. Beigeordneten von Friedberg auf dem Rathhauſe daſelbſt Sam ſtag, Montag, Dienſtag und Mittwoch den 27., 29., 30. und 31. Dezember d. J., jeden⸗ mals von Morgens 9 Uhr bis Mittags 12 Uhr, unter Leitung des Unterzeichneten vor genommen werden ſoll.

Sämmtliche ſtimmfaͤhige Ortsbürger von Friedberg werden aufgefordert, an dieſer Wahl Theil zu nehmen und gleich vom Beginne der Wahl an ſich zur Abſtimmung zahlreich ein zufinden, damit die Wahl zur Erſparung von Zeit und Koſten wo möglich ſchon vor Ablauf der Atägigen Friſt geſchloſſen werden kann.

Friedberg am 10. Dezember 1845. Großh. Kreisſecretär Krach.

Oeffentliche Aufforderung. (1698) In Bezug auf die ſeit mehreren

Jahren dahier continuirte Verhandlung, das Geſuch der Erben des Friedrich Wetz, Ried⸗ müller zu Griedel, und der Wittwe des

Schultheißen Konrad Wetz daſelbſt, jetzt deren

Erben, um Ueberweiſung mehrerer Grund ſtücke aus dem Nachlaß der Heinrich Lind⸗ tiſchen Cheleute zu Wölfersheim betreffend, wird hiermit veröffentlicht, daß es ſich um die Ueberweiſung der nachfolgend ſummariſch beſchriebenen Objecte handle, wie dieſelbe zum größeren Theil noch zur Zeit auf den Namen der Heinrich Lind tiſchen Eheleute cataſtrirt

ſind. Neupförter Feld:

333 363 415 430 471 514 6¹6 5 25. 74327 s, as, Ha, Aa- Jaa.

675 n 5 Windmühl feld:

12˙ 781 808 1158 1300 1343 849 156 4 2 7 14 45 2 bor.

0 7 16* 2 851, 90% 947% 905, 1015, 1026 1053 553, 47 n, Ha, 713. 6%, 561,

1131 Seefeld: 1999 3057. 2700, ego, bea,. e, 7 75 sb, 8 Gärten: e 3 3 9 9 1 0 231 236 306 661. 2 z. 9 Wieſen: 3 an. n Heienheimerfeld: 228 247

77% Vin:

Beſcheinigtermaßen befinden die Imploran ten ſchon eine Reihe von Jahren ſich in dem ungeſtörten Beſitz dieſer Objecte, ohne bis jetzt eine gerichtliche Urkunde erhalten zu haben, und da die öffentliche Aufforderung zum et waigen Einwand gegen die nachgeſuchte Ueber weiſung beantragt, auch veranlaßt befunden worden, ſo wird, durch dreimalige öffentliche Bekanntmachung, hiermit angefügt, und es wird an die bekannten Intereſſenten ſpecielle Aufforderung ergehen, daß, wer gegen die von den Riedmüller und reſp. Schultheiß Wetz' ſchen Erben implormte Ueberweiſung aus irgend einem Rechtsgrund Einwand erheben wolle, ſolchen binnen 3 Monaten bei Vermeidung der Nichtbeachtung, dahier anzeigen unb be gründen müſſe.

Ferner verlangen die genannten Erben von dem, noch zur Zeit auf dem Namen von Reinhard Münzener und Conſorten, zu wel chen auch der verſtorbene Heinrich Lindt ge hört, cataſtrirten Markholz, namentlich in dem Rockenber ger und Oppershöfer Markwald, nach der Flurbuchsbeſchreibung vom 9. Juli d. J.

7/25 20 fl. 2 hel. Steuerkapital, drei

Mark ein und ½ Pferd Holz, Ein Elftheil überwieſen zu haben, und wer den auch diejenigen, welche die Ueberwei ſung nicht zulaſſen wollen, in gleicher Weiſe geladen.

Hungen den 15. November 1845.

Grßh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann.

1152 67 110˙

Bekanntmachung. (4758) Montag den 12. Jan. 1846 ſoll die auf 78 fl. 22 kr. vervoranſchlagte Reparaturarbeit der hieſigen Gemeindeuhr wenigſtnehmend in Accord gegeben werden. Der Voranſchlag hier⸗ aßen liegt bei dem Unterzeichneten zur Einſicht offen.

Ruüddingshauſen den 18. Dez. 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Linker.

Edictalla dung.

(1769) Heinrich Plock und deſſen Ehefrau, Eliſabetha, geb. Frank, in Köddingen, haben nachbenanntes in Köddinger Gemarkung ge⸗

legenes Grundſtück, als: XVI. /G. 74[IKlftr. Wieſe in der Lenzenwies verkauft. Da ſie ihr Eigenthumsrecht, daran urkundlich nicht nach⸗ weiſen können, ſo fordert man alle Diejeni⸗ gen, welche Cigenthums- oder ſonſtige An⸗ ſprüche an dieſes Grundſtück bilden zu können glauben, zu deren Anzeige und Begründung binnen vier Wochen, a dato, um ſo gewiſſer 1485 auf, als ſonſt der Kaufbrief beſtaͤtigt wird. Ulrichſtein am 17. Dezember 1845. Großb. Heſſ. Landgericht daf. Zimmermann.

Edictal ladung.

(1659) Forderungen jeder Art an das Ver⸗ mögen des concursfälligen Heinrich Winge⸗ feld von Bobenhauſen ſind im Termin

Freitags den 13. Februar 1846,

5 eee bei Meidung des ohne beſonderes Präcluſiv⸗ Deeret erfolgenden Ausſchluſſes von der Maſſe, anzuzeigen und zu begründen. Hierbei wird zur Nachricht für die Gläubiger bemerkt, daß das Vermögen ſo gering iſt, daß nicht einmal die Pfandgläubiger befriedigt werden können und daß ſonach für die Chirographar-Gläu⸗ biger nicht die geringſte Ausſicht iſt, eine Zah⸗ lung auf ihre Forderungen zu erhalten.

Ulrichſtein, den 26. November 1845.

Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Zimmermann.

Edietal ladung.

(1760) Johannes Fritz von Oberſeiberten⸗ rod beſitzt keine genügende Erwerbsurkunden über ſeine, in der Gemarkung von Oberſei bertenrod gelegenen, theilweiſe von ihm ver⸗ äußerten, Immobilien. Auf ſeinen Antrag werden alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ſonſtige Dingliche Anſprüche an dieſe Im⸗ mobilien, worüber Grundbuchs-Auszug bei den Acken und zu Jedermanns Einſichz offen liegt, bilden zu können vermeinen, aufgefordert, ſol che ſo gewiß binnen vier Wochen von heute, dahier geltend zu machen, widrigenfalls dem Johannes Fritz eine, ſein Eigenthum an den fraglichen Immobilien beſcheinigende, Urkunde zugefertigt wird und beziehungsweiſe die be⸗ reits ausgefertigten Kaufbriefe beſtaͤtigt werden. Ulrichſtein am 16. Dezember 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Zimmermann.

Verſteigerung.

(17610 Die veraccordirt geweſene Brod⸗ lieferung für die Garniſon Friedberg vom 1. Februar bis Ende Juni 1846 iſt nicht ratifi⸗ cirt, ſondern die Vornahme einer anderweiten deßfallſigen Summiſſions-Verhandlung ange⸗ ordnet und hierzu Termin auf den 30. d. M. Morgens am 10 Uhr anberaumt worden, wo⸗ bei die Summittenten, oder Bevollmaͤchtigte derſelben zugegen ſeyn können. i Summiſſtonen hierüber werden in das am Eingange des hieſigen Militär Verwaltungs, büreaus befindliche Käſtchen eingelegt, und es können die betreffenden Lieferungs-Bedingun⸗ gen auf dem erwähnten Büreau eingeſehen werden. Hierbei wird bemerkt: 1. Daß die Ratification dieſer Accordvergebung vorbehalten bleibt, und 5 2. daß bei den nicht erſcheinenden Summitten⸗ ten angenommen wird, daß ſolche von ih⸗ ren Forderungen nicht abgehen.

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