Ausgabe 
23.12.1845
 
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Intelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 101. Nittwoch, den 2

den 23.

7 DasJutelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen wird im Jahre 1846, ganz in derſelben Weiſe wie im Jahre 1845 wöchentlich zweimal(Mittwochs und Samſtags) erſcheinen 5 b . Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei mir, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr. Durch alle Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen iſt das Jutelligenz⸗Blatt, nach einer dee des hochlöblichen Oberpoſtamts zu Darmſtadt, pr. Jahr für 1 fl. 24 kr. und pr. Semeſter für 48 kr. zu

eziehen). 5 8. a

.* Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Zeile 4 kr, für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. Ein Beleg wird mit 2 berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgeu bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtägs erſcheinende Blatt aufgenommen. Gemeinnützige Alufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen.

E. Bindernagel.

Friedberg.

6) Die verehrlichen Abonnenten des Kreiſes Hungen erlaube ich mir darauf au

einmal wöchentlich(jeden Dienſtag) nach Hungen geht und das Intelligenzb Großh. Poſtexpedition in Hungen zu beziehen iſt. Etwaige Beſtellungen auf das Intelligenzblatt bitte ich daher nicht mehr an D. O.

bureaugehülfen Funk, ſondern an die genannte Expedition in Hungen gefälligſt abzugeben.

fmerkſam zu machen, daß vom Jahre 1846 an mein Bote nur latt nicht mehr dahin bringt, ſondern daſſelbe blos durch die Herrn Kreis⸗

Kenntniß in der Geometrie, im Zeichnen u. ſ. w. beſitzen,

der Vorzug gegeben. Grünberg den 14. Dezember 1845. Sub ier,

Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg

an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Erthellung eines Unterrichts im Wieſenbau.

Der Vereins⸗Techniker Fries hat ſich erboten, während der Monate Februar und März in Gießen einen Unterricht in der Arithmetik und Geometrie, im Niveliren und in der Lehre von der Anlegung der Ent- und Bewäſſerungen un⸗ entgeldlich zu ertheilen, ſowie bei den alsdann wieder auf⸗ zunehmenden Wieſenculturarbeiten im Kreiſe Büdingen die practiſche Ausbildung der Zöglinge zu leiten; und der Aus⸗ ſchuß des Vereins hat außer den Koſten fur Miethung eines Locals und der für practiſche Demonſtrationen nothwendigen Werkzeuge auch noch auf die Dauer des zweimonatlichen Unterrichts für 10 Zöglinge eine Unterſtützung von 20 kr. täglich bewilligt. Sie werden, erkennend, wie folgenreich dieſe Anſtalt iſt, alsbald die nöthige Bekanntmachung in Ihren Gemeinden erlaſſen und, wenn ſich Jemand zur Theil⸗ nahme erklärt, mir unverweilt berichtliche Anzeige machen.

Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Das zu Frankfurt erſchienene Verbot des Gebrauchs von Hunden zum Ziehen.

Zur Warnung für Anhörige des hieſigen Kreiſes wer⸗ den Sie das nachſtehend abgedruckte, von der freien Stadt Frankfurt erlaſſene Verbot zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Grünberg am 17. Dezember 1845.

Ouvrier.

Amtsblatt der freien Stadt Frankfurt.

Es wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß der Ge⸗ brauch von Hunden zum Ziehen in dieſſeitigem Gebiet bei 10 Thaler Strafe verboten iſt.

Frankfurt a. M. den 6. Dezember 1845.

Polizei-Amt.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Das Schießen in der Neujahrsnacht.

Die Verordnung, wonach das Schießen in der Neu⸗ jahrsnacht bei 10 Reichsthaler Strafe verboten iſt, wird

Die Anforderungen, welche an einen Zögling gemacht werden, ſind außer Zuverläſſigkeit und gutem Betragen: daß er orthographiſch ſchreibe, einen ordentlichen Aufſatz mache und im gewöhnlichen Rechnen einſchließlich des Rechnens mit Brüchen geübt ſei; natürlich wird Solchen, welche einige