1881 mit dem Gemeinderath baldigſt daruber zu erklären, ob und bis zu welcher Zeit die Vollziehung der Parcellen⸗ vermeſſung in Ihren reſp. Gemarkungen gewünſcht wird.
Ich bemerke hierbei zugleich, daß zur Aufbringung und Einzahlung der Beiträge zu den Parzellen vermeſſungskoſten auf Verlangen Vorlagen aus dem Kataſterfonds bewilligt und zur Wiedererſtatkung dieſer letzteren mehrjährige Ter⸗ mine, die jedoch den Zeitraum von 3 bis 4 Jahren nicht überſteigen dürfen, geſtattet werde.
Friedberg am 13. November 1845.
Küchler.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung des Jahres 1846.
Unter Hinweiſung auf mein Ausſchreiben vom 17. Jan. 1842(Nro. 7. des Int.-Bl.), mit deſſen Inhalt Sie ſich wiederholt genau bekannt zu machen haben, fordere ich Sie auf, die Vorarbeiten zur Muſterung unverzüglich zu begin— nen und ſo zu beendigen, daß ſämmtliche Acten, bis zum 20. k. M. dahier einlangen. Eine nicht Einhaltung dieſes Termins, hat die unnachſichtliche Abſendung eines Wart— boten zur Folge.
Hierbei muß ich Ihnen empfehlen, bei Ihren Arbeiten mit der größten Pünktlichkeit und Genauigkeit zu Werke zu gehen, namentlich in den Protokollen, welche bei den Orts— liſten aufzunehmen ſind, und den Depotprotocollen alle Cor— recturen zu vermeiden, und jedenfalls etwa vorkommende zu beglaubigen. Sodann müſſen Sie darauf Bedacht neh— men, daß das Datum der Protocolle genau mit der Wirk— lichkeit und den Ortsliſten übereinſtimmt. Fehlerhafte und unbrauchbare Arbeiten, werde ich auf Ihre Koſten verbeſſern laſſen, oder im Mindeſten Sie hierher zur Nachholung des Mangelnden, auf mein Bureau vorladen laſſen.
Bei Beurtheilung der Frage, ob die das Depotanſpre— chenden vermögend genug ſind, ſich Stellvertreter zu ſtellen, ſind nach Artikel 36 des Geſetzes vom 19. März 1836, die Stellvertretung im Militärdienſt betreffend, diejenigen als zur Stellung von Stellvertretern unvermögend anzuſehen, welche nicht die Aſſecurranzſumme von 95 fl. zu beſtreiten vermögen, in welcher Beziehung ich Sie auf mein Aus— ſchreiben vom 28. Jan. 1844, die Depotanſprüche berrff., in Nr. 4. des Amtsblattes aufmerkſam mache.
Die nachſtebend verzeichneten Leute ſind zur Muſterung für 1846 verwieſen und deßhalb in die Ortsliſten aufzu— nehmen.
Das Formularpapier können Sie bei dem Bureau— gehülfen Funk beziehen.
Hungen den 17. November 1845.
Follen i ns
1) Bellersheim: Heinrich Jacobi, Konrad Weil. 2) Birklar: Heinrich Schmidt. 3) Gambach: Johannes Petri, Heinrich Schwab. 4) Gonterskirchen: Johann Heinrich Gottwalts. 5) Grüningen: Adam Lentz. 6) Holzheim: Philipp Peter Sann. 7) Laubach: Chriſtian Friedrich Heinitz. 8) Lich: Aug. Carl Cellarins. 9) Mün⸗ zenberg: Iſaac Rullmann. 10) Niederbeſſingen: Joh. Georg Braun. 11) Nonnenroth: Joh. Heinrich Fritz. 12) Oberbeſſingen: Philipp Kühn. 13) Woͤlfersheim: Johannes Scherer.
„ 368 Kr.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen Heinrich Weitzel und deſſen Ehefrau von Otterbach, jetzt in Meiches, wegen Erpreſſung Der Georg Heinrich Weitzel, welcher früher in Otter— bach gewohnt hat, ſpäter aber nach Meiches hieſigen Krei— ſes übergezogen iſt, iſt in eine monatliche Correctionshaus— ſtrafe von Großh. Hofgericht verurtheilt worden. Da der Aufenthaltsort deſſelben unbekannt iſt, ſo weiſe ich Sie an, für den Fall, daß er ſich im hieſigen Kreiſe aufhalten ſollte, was Sie zu ermitteln haben, denſelben zu eröffnen, daß er ſich alsbald bei dem Großh. Landgericht zu Homberg a. d. O. zu ſiſtiren habe. Sollte derſelbe dieſer Weiſung keine Folge leiſten, ſo iſt er gefänglich anher einzuliefern. Grünberg den 13. November 1845. .
Oeffentliche Einladung.
Indem ich in Erinnerung bringe, daß
Montag den 24. November, Vormittags 11 Uhr, die Gemeindeverſammlung des landwirthſchaftlichen Vereins in dem Saale des Gaſtwirths Trapp dahier ſtattfindet, lade ich die Grßh. Bürgermeiſter und Oekonomen des Krei— ſes zu recht zahlreicher Theilnahme hiermit ein.
Friedberg am 14. November 1845.
Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg ieee
» Spruͤchwoͤrter und Sentenzen mit Randgloſſen.
24) Geld verloren, Nichts verloren— Ehre ver— loren, Alles verloren.
Das iſt im Ganzen richtig, denn das verlorene Geld kann man wieder gewinnen, wenn man geſunde Glieder und Luſt zur Arbeit hat. Namentlich, wenn man das Geld verloren hat, ohne eigene Schuld, ſo iſt der Verluſt nicht Grämens werth. Die Ehre aber, einmal dahin, kann nicht wieder gewonnen werden und wenn ſich Einer auch mit hundert Anderen ſchlüge, ſtäche, ſchöſſe und ſie Alle in den Sand ſtreckte oder zu Krüppeln machte.— Man kann aber auch Geld und Ehre zugleich verlieren— z. B. wenn man den im Schweiße des Angeſichts erworbenen Spar— pfennig oder anvertrautes Gut verſpielt, wenn man in Kammern der Unzucht hauſet und ſchwelgt, während Weib und Kinder darben u. ſ. w., dann geht mit jedem Groſchen auch ein Stück Ehre dahin, und wehe dem, der den Seinen nichts Anderes heimbringt, nichts Anderes hinterläßt, als den Bettelſtab und einen geſchändeten Namen!— da iſt das Elend und darum auch die Verantwortung für den, der es verſchuldet hat, doppelt groß!
25) Mit dem Hut in der Hand, Kommt man durch's ganze Land!
Dazu habe ich neulich die ſchöne Gloſſe geleſen:„es iſt ein grober Buchſtaben, ſich die Gunſt der Leute zu er⸗ werben. Man darf nur höflich und zuvorkommend ſein. Das iſt ein Dieterich, der alle Thüren aufmacht.“ So iſt es in der That und da dieß, oder auch das Gegentheil, nemlich, daß Grobheit und Brutalität abſchreckt und zurück- ſtößt, die meiſten Menſchen aus eigener Erfahrung wiſſen, ſo iſt es wirklich ſchwer zu begreifen, daß es ſo viele Men— ſchen gibt, die ſchlechterdings die Kappe nicht vom Kopfe kriegen können, und daß die edle Zunft der Grobiane noch ſo viele Glieder zählt.
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