Ausgabe 
22.10.1845
 
Einzelbild herunterladen

r im Allgemeinen, l die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen 6 und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. .

Intelligenz Glatt

für die

155 Provinz Oberheſſen

1 Die Allgemeine Rentenanſtalt zu Darmſtadt und ihre

4* Amortiſationsordnung. e Unter den gemeinnützigen Anſtalten der neueſten Zeit, 7 7 2 welche bei einer ausgebreiteten Wirkſamkeit einen unberechen⸗ 8 4 baren Einfluß auf das Wohl der Staatsangehörigen zu Butzbach üben geeignet ſind, nimmt die im vorigen Jahre gegruͤndete, Ws. unter dem Protectorate Sr. Königlichen Hoheit des Erb großherzogs und unter der Oberaufſicht der höchſten Staats⸗ a. Sach behörde ſtehende allgemeine Rentenanſtalt zu Darmſtadt eine 58. der er 1 Stellen ein, und ſie verdient mit vollem Rechte

e Theilnahme, welche ſie ſeit ihrem kurzen Beſtehen

dẽ 18 en Ständen bereits gefunden hat. 1271 Wenn auch der Zweck dieſer Anſtalt zunächſt der iſt,

5% 1% ihren Mitgliedern, d. h. allen denjenigen, fuͤr welche irgend 1* eine Kapitalſumme eingelegt wird, vorzüglich im höhern 9 00 Lebensalter Verſorgung zu gewähren, ſo will ſie doch, einen

doppelten Zweck erſtrebend, auch nach anderer Seite hin noch dadurch gemeinnützig wirken, daß ſie die empfangenen Kapitaleinlagen gegen gerichtliche Sicherheit an Gemeinden und Geſellſchaften ſowohl, als an Privatperſonen nicht blos gegen gewöhnliche Verzinſung, ſondern auch auf allmäh liche Rückzahlung oder Tilgungsrente ausleiht, unter den nachfolgenden näheren Beſtimmungen der dabei zu Grunde liegenden Amortiſationsordnung: i 1) Das Darlehn ſoll nicht unter 500 fl. betragen. 2) Die Tilgungsrente, d. h. die jährliche gleiche Zahlung auf Kapital und Zinſen, muß wenigſtens 6 vom Hun dert betragen und darf nicht 30 vom Hundert überſtei gen, und es kann der Kapitalaufnehmer ſich für eine beliebige Tilgungsrente von 6 bis 30 prCt. erklären. 3) Außer der bedungenen Tilgungsrente kann der Anleiher nach vorausgegangener vierteljähriger Aufkündigung wei tere Abſchlagszahlungen, jedoch nicht unter dem einjäh N rigen Betrage der Tilgungsrente, machen, ſowie die ganze 1 27 Reſtſchuld jederzeit abtragen, oder auch im Laufe der bung Tilgungsperiode ſich für eine höhere oder geringere Til gungsrente als die anfangs bedungene erklären.

n

r

* W 33. Mit woch, den 22. Oktober

4) Die Tilgungsrente kann zur Erleichterung fur den Schuld

ner in viertel⸗ oder halbjährigen Terminen bezahlt werden.

Nicht in der Vermehrung der Gelegenheit zu Kapital⸗ anlehn an ſich, woran es wohl ſelten fehlen dürfte, ſondern in der gegebenen Möglichkeit, eine Kapitalſchuld allmählich, wie es die Verhältniſſe des Schuldners geſtatten und dabei mit beträchtlichem Vortheil zu tilgen, liegt der große Werth und Vorzug dieſer Art von Kapitalanlehn, und ſie verdient ö es darum wohl, der Aufmerkſamkeit des Publikums empfoh⸗ len zu werden.

Der bedeutende Vortheil, welcher dem Anleiher eines Kapitals gegen Tilgungsrente erwächſt, ergibt ſich am beß

ten, wenn man ein Rechnungsexempel anſtellt. Zu dem 0 Ende angenommen, es wolle jemand ein Anlehn von 1000 fl. f bei der Anſtalt mit 6 prCt. Tilgungsrente abtragen, ſo zahlt 4

er in 33 Jahren jährlich 60 fl. und im 34. Jahr einen Reſt N

von 48 fl. 20 kr., im Ganzen alſo.. 2028 fl. 20 kr. 15 Zieht man hiervon das Kapital ſelbſt ab mit 1000 0 ſo hat er an Zinſen bezahlt 1028 fl. 20 kr.

alſo 30 fl. 14 kr. per Jahr, oder 3 fl. 2 kr. jährlich von N 100 fl. Die allmähliche Tilgung wirkt alſo für den Schuld. ner gerade ſo, als ob er von 100 fl. des Anlehns nur 3 fl. 0 2 kr. jährliche Zinſen 34 Jahre lang zu bezahlen hätte und

dann ſein Kapital auf einmal abtrüge. ö Wäre hingegen das Kapital zu prCt. Zinſen, ohne Rückzahlung, geliehen, ſo hätte der Schuldner in 34 Jahren an Zinſen zu bezahlen 1530 fl. dazu das Kapital mit 1000 zuſammen 2530 fl.

während er bei 6 prCt. Tilgungsrente nach oben nur 2028 fl. N zu bezahlen hätte, folglich gewonnen haben würde 502 fl. ö 1

Auch dann, wenn ein Kapital von. 1000 fl. nur mit 4 prCt. zu verzinſen, mithin in 34 Jah⸗ 0 ren an Zinſen 2 1360 g zuſammen alſo 2360 fl. davon zu bezahlen wären, bleibt bei einem Anlehn