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Wie es gekommen ſei, daß man glaubte, Hexen verſammelten ſich in der Walpur— gisnacht auf dem Brocken?
Der lächerliche Aberglaube, daß die Hexen in der Nacht zwiſchen dem letzten April und erſten Mai mit Beſen, Heu- und Ofengabeln nach dem Brocken— höchſte Spitze des Harzgebirges— zögen, kam vorzüglich in den Zeiten Karls des Großen in Deutſchland auf. Die Bewohner des Harzes waren vor dieſem Kaiſer noch Heiden. Eins ihrer vornehmſten Feſte feierten ſie den 1. Mai. Sie zogen in religibſer Prozeſſion auf die Waldberge, opferten den Göt— tern und beluſtigten ſich die ganze Nacht hindurch mit Tanz und Spiel. Sie glaubten, ſie wären bei ſolchen Opferfeier— lichkeiten mit den Göttern in einem recht vertraulichen Um— gange.— Als nun Karl der Große mit den Sachſen einen recht blutigen, viele Jahre dauernden Krieg führte, faßte er den Entſchluß, ſie mit Gewalt zu unterjochen und zum Chriſtenthum zu bekehren. Man zwang ſie daher mit den Waffen in der Hand zur Annahme der chriſtlichen Religion. Die Folge dieſer gewaltſamen Bekehrung war, daß viele Heiden das Chriſtenthum zwar äußerlich annahmen, d. h. ſich taufen ließen; aber ihre Herzen blieben der Religion ihrer Väter zugethan. Sie beſuchten heimlich, bei ſchweigen— der Stille der Nacht die ehemaligen Opferplätze auf den Waldbergen, beſonders auf dem Blocksberge, und hiengen wie Alle, die man von einer neuen Wahrheit oder Lehre nicht überzeugend unterrichtet hat, am Alten feſt. Als der Kaiſer dieß erfuhr, ließ er alle Götzenbilder zerſtören, und diejenigen? mit dem Tode beſtrafen, die man überführen konnte, daß ſie ſich eines ſolchen Vergehens ſchuldig gemacht hatten. Um die Zeit des erſten Mai's ſtellte er Soldaten am Fuße des Brocken mit dem Befehle auf, diejenigen zu verhaften, welche den Berg beſteigen wollten. Allein die
Sachſen erſannen ein liſtiges Mittel, durch welches ſie die Wächter verjagten. Sie kleideten ſich nämlich in ſo ſelt⸗ ſame Geſtalten, nahmen ſo fürchterliche Larven vor das Ge⸗ ſicht, heulten und brummten ſo ſchauerlich, führten ſo unge⸗ wöhnliche Waffen, als: Beſen, Heugabeln ꝛc. ꝛc. mit ſich;— daß die Soldaten, die auch nicht frei von Aberglauben waren, die Flucht ergriffen und davon liefen. Welch' eine beſchämende Furchtſamkeit! Wer ſeine Soldatenpflicht ſo arg verletzt, wer ſeinen Poſten verlaͤßt, ohne abgelöſ't zu ſein; der entgehet auch der geſetzlichen Strafe nicht. Das wuß⸗ ten die Haſenfüße auch recht gut. Darum erzählten ſie ihren Vorgeſetzten und Andern die nächtliche Vorfallenheit mit vielen Zuſätzen und Erweiterungen. Dieſe erzählten es ihren Kindern, dieſe erzählten es wieder ihren Kindern, und ſo erhielt ſich das ſchmähliche Mährchen bei Einfältigen bis auf den heutigen Tag.
O. S. Kirchenbuchs⸗-Auszug vom Januar 1845. Hungen.
Getraute:
Keine.
Getaufte: Dem Bürger und Schuhmacher Johs Eiſenhuth V. eine Tochter, Marie Eliſabethe Katharine Lina, geb. den 17. Dez. 1844. 12. Dem Bürger und Taglöhner Konrad Fink eine Toch⸗ ter, Philippine, geb. den 25. Dez. 1844. 12. Dem Bürger und Kreisbureaugehülfen Chriſtoph Funk eine Tochter, Louiſe Eliſabethe Katharine Caroline, geb. den 18. Dez. 1844. Beerdigte: Gertrude Theis, geb. Jockel, Ehefrau des Bürgers und Decanatsrechners Valentin Theis, alt 29 Jahre, 3 Monate und 19 Tage, 7 den 2. Jan. 21. Peter Schmidt, Bürger und Sattler, alt 39 Jahre und 10 Monate, 7 den 18. Jan. i
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Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
NN NN ν Edictal ladung. (195) Nachdem Jacob Melchior von Butz⸗
bach ſich der Verwaltung ſeines Vermögens aus gerichtlich gebilligten Grunden begeben hat und ihm demgemäß in der Perſon des Heinrich Melchior und Philipp Lippert von da Beiſtände beigegeben worden ſind, wird dieſes unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß für die Folge Rechtsgeſchäfte mit Jacob Melchior nur in ſofern als rechtlich wirkſam behandelt werden können, als ſie von ſeinen beſtellten Beiſtänden genehmigt wurden. Zugleich wer— den alle diejenigen, die Forderungen oder ſon— ſtige Anſprüche an Jacob Melchior zu machen haben, aufgefordert, dieſe ſo gewiß im Termin Donnerſtag den 20. März a. e, früh, dahier anzuzeigen, gegenfalls dieſelben bei der Regulirung des Vermögenſtandes nicht weiter berückſichtigt werden können Butzbach den 6. Februar 1845. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Bekanntmachung.
(200) Die Braunkoblenconſumenten des Dor⸗ heimer Bergwerks, welche Kohlen auf Credit
beziehen, werden hierdurch in Kenntniß ge— ſetzt, daß für die Folge jedes Quantum Koh— len, welches auf einen Bürgſchein bezogen wird, längſtens einen Monat vor Ablauf der geſtat— teten Creditzeit abgefahren werden muß und auf ſolche Bürgſcheine, welche bis zu dieſem Zeitpunkte noch nicht ausgefahren ſeyn ſollten, unter keiner Bedingung mehr Kohlen verab— folgt werden.
Bemerkt wird hierbei noch, daß der gegen- wärtige Kloͤtz-Vorrath zur Neige geht und da— her diejenigen, welche jetzt noch Kohlen auf bereits eingelegte Bürgſcheine zu beziehen wünſchen, deren Abfuhr beeilen wollen, indem keine Kohlenklötze, eine geringere Quantität für die Wenigbemittelten der Stadt Friedberg ausgenommen, zurückbehalten werden. Neue Bürgſcheine werden für den jetzigen kleinen Klötzvorrath nicht mehr angenommen.
Dorheimer Bergwerk den 6. Februar
1845. A. Storch. Mobiliar- Verſteigerung. (218) Mittwoch den 19. Februar l. J. und die darauf folgenden Tage, von Morgens 9 Uhr an, ſollen auf Verfügung Gr. Heſſ. Land— gerichts dahier erbvertheilungshalber die zum Nachlaſſe des dahier verſtorbenen Dr. Aſſor Levi von Offenbach gehörigen Mobiliar-Gegen— ſtände, beſtehend in einem bedeutenden Vor— rathe von Gold- und Silbergegenſtänden, ſo—
wie Prätioſen, ferner Moͤbel, Kleidung, Bett— werk, Weiszeug, Glas, Porcellan, Lampen, Ciſen, Blech, Kupfer, Zinn, eine Sammlung mediciniſcher und ſonſtiger Schriften und ver— ſchiedene Haushaltungs-Gegenſtände öffentlich meiſtbietend in dem Sterbhauſe, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verkauft werden, was hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß Donnerſtag den 20. Febr., von Nachmittags 2 Uhr an, die Gold- und Silbergegenſtände ſowie Prätioſen der Ver— ſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg im Februar 1845. A.
Der Beigeordnete Bender. Hofraithe-Verſteigerung. (201) Montag den 24. l. M., Vormittags um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die dem Bürger Ludwig Mann gehörende Hof— raithe, beſtehend in Wohnhaus, Hinterbau und Stall, an Johs Spamer gelegen, öffentlich
meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 10. Februar 1845. In Auftrag Gr. Landgerichts Friedberg Der Beigeordnete Bender. Verſteigerung von alten Baumaterjg— lien. (227) Dienſtag den 25 Februar, Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen in dem Pfarrhauſe u


