Intelligenz Olatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
an ſaͤmmtliche Bürgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffend: 15 diesjährigen Recrutirungsrath in der Provinz Ober⸗ eſſen.
Nach einer Benachrichtigung des Gr. Provinzial— Commiſſärs der Provinz Oberheſſen finden die Sitzungen des Recrutirungsrathes dieſer Provinz am 6.— 10. Ok⸗ tober d. J. zu Gießen ſtatt. Es iſt dabei, zur Erleichter— ung dieſes Geſchäfts und zum Beßten der zum Theil weit herreiſenden Reklamanten, die Einrichtung getroffen worden, daß für alle Bezirke der Provinz nachfolgende Tage be— ſtimmt worden ſind, an welchen diejenigen Individuen, welche beim Recrutirungsrathe etwas zu thun haben, ſicher ſind vorzukommen, während an den anderen Tagen dieſel— ben den anderen Bezirken Angehörigen nachſtehen müſſen.
Vorgedachte Tagbeſtimmung iſt folgende:
6. Oktober für die Bezirke Alsfeld und Vöhl,
„„„„ Büdingen und Biedenkopf, 8. 5 4 5 Lauterbach und Nidda, 9 15„ Friedberg und Hungen,
10.„„„ Grünberg und Gießen.
Es wird ſchon von Morgens 7— 12 und Nach— mittags 2— 4 Uhr an das Sekretariat die Anmeldungen der Erſcheinenden annehmen und werden dieſelben nach der Reihe der Anmeldungen vorgelaſſen werden. Indem wir Sie hiervon zur alsbaldigen Bekanntmachung benachrichti— gen, bemerken wir noch Folgendes: Vor dem Recrutirungs— rath müſſen alle von der Rekrutirungskommiſſion an den Rekrutirungsrath verwieſene Leute, ſo wie diejenigen, welche bei der letzten Ergänzung von den Regimentern als untaug— lich zurückgewieſen worden ſind, mit einem von dem ein— ſchlagigen Großh. Bürgermeiſter ausgeſtellten verſiegelten Signalement erſcheinen. Die zuletzt gedachten Leute haben zugleich die von den betreffenden Regimentern und Corps erhaltenen vorläufigen Entlaſſungsſcheine mitzubringen.
Außerdem können auch andere, welche vor dem Re— crutirungsrath etwas vorzubringen haben, insbeſondere die—
jenigen, die nach§. 65 der Verordnung vom 30. April 1831 noch zuläſſige Depotanſprüche geltend machen wollen, während der angegebenen Zeit vor demſelben Gehör finden. Dieſelben müſſen jedoch mit einem von Ihnen ausgeſtellten verſchloſſenen Signalement verſehen ſein. Schließlich ſchär— fen wir Ihnen ein, die Leute, welche wegen phyſiſcher Ge— brechen Depotanſprüche oder Untauglichkeit geltend machen wollen, darüber zu belehren, daß ſie ſich mit den nöthigen Beſcheinigungen, insbeſondere der Aerzte, Bürgermeiſter, Pfarrer, Schullehrer ꝛc. verſehen müßten, widrigenfalls ſie Abweiſung zu erwarten hätten. Friedberg, Grünberg und Hungen am 13. September 1845. Küchler. Ouvrier. Follenius.
Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 24. (Schluß.)
IX. Ermächtigung zur Annahme fremder Orden: Am 3. Aug. dem Oberſt v. Bechtold, Chef der 1. Section des Kriegsmini⸗ ſteriums, zur Annahme des ihm— ſtatt des ſeither getragenen Ritter⸗ kreuzes des Ordens der würtembergiſchen Krone— von S. M. dem Könige von Würtemberg verliehenen Commenthurkreuzes deſſelben Ordens; ſodann dem Hauptmann Schaffnit im großh. Artilleriecorps hinſichtlich des ihm von S. M. dem Könige von Würtemberg verliehenen Ritter⸗ kreuzes des vorerwähnten Ordens.—
X. Dienſtnachrichten: Unterm 1. Juli haben S. K. H. der Großherzog den Geh. Staatsrath Zimmermann zum Vorſtande des Finanzminiſteriums, mit dem Titel eines Präſidenten deſſelben, zu ernen— nen geruht. Am 14. Auguſt wurde der Steuercontroleur Ochſen zu Gießen in gleicher Dienſteigenſchaft in den Controle-Bezirk Darmſtadt verſeßzt.—
XI. Verſetzung in den Ruheſtand: Am 15. Auguſt der Diſtrictseinnehmer Schnabelius zu Herrnsheim.—
XII. Coucurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Dieburg mit jähr⸗ lich 2188 fl. 28 kr., jedoch der Verbindlichkeit, einen Kaplan zu halten und dieſem neben freier Station einen jährlichen Gehalt von 100 fl. zu verabreichen; die kath. Pfarrſtelle zu Engelthal, Kr. Friedberg, mit 501 fl. 55 kr.; die kath. Pfarrſtelle zu Hering, Kr. Dieburg, mit 669 fl. 15 kr.; die evang. Pfarrſtelle zu Udenhauſen, Kr. Alsfeld, mit 523 fl.(Präſen⸗ tation der Frhrn. v. Riedeſel zu Eiſenbach); die kath. Pfarrſtelle zu Bretzen⸗ heim, Landbezirk des Kreiſes Mainz, mit 849 fl.; die ev. Schullehrerſtelle an der Gemeindeſchule zu Worms mit 600 fl., wobei ſich der Lehrer die Wohnung ſelbſt zu ſtellen, die Stadt aber für Heizung des Schullocals zu ſorgen hat; die widerruflich zu beſetzende Aſſiſtentenſtelle bei der Orts— einnehmerei und dem damit vereinigten Nebenzollamte zu Darmſtadt mit 600 fl. Gehalt(binnen 14 Tagen bei ber Zolldirection); die widerruflich zu beſetzende Stelle eines Steuercontroleurs in dem Controlebezirk Gießen mit 850 fl. und einer Vergütung von 150 fl. für Unterhaltung eines


