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gaben, welche vielleicht manchem Leſer langweilig geweſen ſind, hoffentlich aber auch hier und da den beabſichtigten Zweck erreicht haben. F.
e Sprüchwörter und Sentenzen mit Randgloſſen.
15) Eine Hand wäſcht die andere.
Heute braucht dich der Nachbar, morgen brauchſt den Nachbar du. Wenn du darum geſcheut biſt, ſo wirſt du den Nachbar, wenn ſich's nur irgend machen läßt, keine Fehlbitte thun laſſen, es müßte denn gerade ſein, daß er Unverſchämt wäre. Daß dieß Sprüchwort von ganz beſon⸗ derer Bedeutung für das geſellſchaftliche(das heißt aber nicht Wirthshaus-) Leben iſt, iſt zum Theil auch daraus zu erſehen, daß es ſich mit denſelben Worten bei den alten Griechen und Römern findet.
ein Hundsfott, der verlangt, daß ein Anderer mehr, als er
hat, geben, mehr, als er zu leiſten im Stande iſt, geloben, mehr, als er gehört und geſehen hat, beſchwören ſoll und der ihn zu dem Allem mit Geld oder Geldeswerth, mit Freundlichkeit oder Drohungen, mit Liſt oder Gewalt zu verleiten ſucht.
Kirchenbuchs-Auszug vom Juli 1845. Grünberg.
Getraute: Keine.
Getaufte:
6. Dem Burger und Metzger Johann Georg Siegfried ein Sohn, Georg, geb. den 17. Juni.
16) Dreimal iſt Bubenrecht! 6. Das müßte ein rechter Bube ſein, der, obwohl er
Dem Bürger und Schuhmacher Ludwig Gehringer ein Sohn, Konrad, geb. den 15. Juni.
wüßte, daß Etwas unanſtändig, ſchädlich, fündhaft iſt, es 20. Dem Bürger und Gemeindeeinnehmer Wilhelm Arnold
dennoch dreimal glaubte thun zu dürfen und der, obwohl er wüßte, daß Etwas ſchicklich, heilſam, tugendhaft iſt, es doch nur dreimal meinte verrichten zu müſſen.
Spruchwort für Buben.
17) Ein Hundsfott, der mehr gibt, als er hat. Aber ein Hundsfott auch, der mehr verſpricht, als er
28. Mai. 'S iſt eben ein
ein Sohn, Karl Auguſt Chriſtian Hermann, geb. den
Beerdigte:
5. Chriſtina Ritter, des Joh. Adam Ritter, Burgers und
halten kann und der mehr beſchwört, als er geſehen hat und
Schuhmachers dahier, Ehefrau, alt 70 Jahre, 6 Monate und 24 Tage, T den 2. Juli.
Bekanntmachungen von Be⸗
hoͤrden.
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Abhaltung des erſten Vieh⸗ und Kraͤmer-Markts zu Vilbel.
(1125) Durch höhere Genebmigung iſt es der
Gemeinde Vilbel geſtattet worden, Dien ſtag und Mittwoch als den 19. und 20. d. M.
einen Vieh⸗ und Krämermarkt abzuhalten.
Der unterzeichnete Bürgermeiſter wird es ſich mit dem ganzen Gemeinderath zur Auf— gabe machen, den Erwartungen, welche an einen Markt gemacht werden können, in jeder Hinſicht zu entſprechen.
Am erſten Tag, den 19., wird der Markt durch einen Zug, an dem der Ortvorſtand, die angeſehenſten Einwohner und Jungfrauen unſres Orts theilnehmen, unter Mitwirkung unſres Singvereins, feierlich eingeweiht. Abends wird ein Feuerwerk abgebrannt werden.
Während des Viehmarktes wird die Ver⸗ theilung mehrerer Prämien ſtattfinden— was vor Eröffnung des Markts noch näher wird bekannt gemacht werden.
Geſtützt auf die zweckmäßigen Vorbereitun⸗ gen und die günſtige Lage Vilbels, ſehen die Bewohner deſſelben einem recht zahlreichen Beſuche entgegen.
Vilbel den 2. Auguſt 1845.
Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Breiter.
Bekanntmachung.
(1127) Der Berger Vieh- und Krä⸗ mermarkt wird den Dienſtag vor der Frankfurter Herbſtmeſſe als den 2. k. M. und nicht den 26. d. M., wie irr⸗ thuͤmlich in dem kurheſſiſchen Kalender ſteht, abgehalten.
Bergen dem 2. Auguſt 1845. Der Bürgermeiſter
Becker.
Oeffentliche Ladung
(1140) Alle Diejenigen, welche Anſprüche an den Nachlaß des am 7. v. M. zu Oberer— lenbach verſtorbenen Generalagenten Jakob Leisler haben, werden aufgefordert, ſolche ſo gewiß in Zeit 6 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen und gleichzeitig, ſo viel thunlich iſt, zu begründen, als ſonſt bei der Nachlaß vertheilung auf unangezeigte Forder⸗ ungen keine Rückſicht genommen wird. Großkarben den 4. Auguſt 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. In Verhinderung Großh. Landrichters Schmidt.
Strohliefer ung zum Füllen ſämmt⸗ licher Betten in der hieſigen Reiter⸗ caſerne.
(11533) Samſtag den 23. dieſes Mo-
s, des Vormittags um 10 Uhr, ſoll die Lieferung der zum Füllen der Militäͤr⸗ betten erforderlichen 1104 Gebund Kornſtroh à 16 Pfd. und 1260 Gebund Gerſtenſtroh à 8 Pfd. auf dem Wege der Soumiſſion in
Accord gegeben werden. Lieferungsluſtige wollen daher ihre Soumiſſionen bis zum be⸗ merkten Termin in das am Eingange zum Verwaltungsbureau angebrachte Soumiſſions⸗ käſtchen verſiegelt und mit der Ueberſchrift „Strohlieferung betr.“ einlegen, bis wohin auch die Lieferungsbedingungen, die zugleich das Soumiſſions verfahren enthalten, Vor— und Nachmittags auf dem Bureau zur Ein⸗ ſicht offen liegen. Butzbach den 9. Auguſt 1845. In Auftrag: Cellarius, Unterquartiermeiſter.
Bekanntmachung
(11410 Montag den 1. September, Mor⸗ gens 9 Uhr, ſollen die zum Nachlaſſe des Generalagenten Jakob Leisler zu Obererlen— bach gehörenden Mobilien, beſtehend in Gold, Silber, Holzwerk, Bettzeug ꝛc. unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingungen im Sterbhauſe ſelbſt gegen baare Zahlung öffentlich verſteigert werden.
Großkarben den 4. Auguſt 1845. . Großh. Heſſ. Landgericht daſ.
In Verhinderung Großh. Landrichters Schmidt.
Immobilien ⸗Verſteigerung.
(1162) Donnerſtag den 21. d. M., Mor⸗ gens um 8 uhr, werden in hieſigen Rath⸗ hauſe die Adam Wesp'ſchen Immobilien,(ſiehe Intelligenz⸗Blatt Nr. 62, Jnſerat 1075) Folge eingelegten Nachgebots nochmals ö entlich meiſtbietend verſteigert.
Friedberg am 13. Auguſt 1845. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter
Be nde r.


