Ausgabe 
16.8.1845
 
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18

ntelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Die Frevel der Herzogl. Naſſ. Unterthanen in Wäldungen des Großherzogthums Heſſen und der Großh. Heſſ, Unter⸗ thanen in Waldungen des Herzogthums Naſſau.

Zufolge der wegen Ausführung der Uebereinkunft mit dem Herzogthum Naſſau vom 8. Jan. 1822 insbeſondere zur naheren Beſtimmung des Verfahrens bei Erhebung und Berechnung der den Waldeigenthümern und Denuncianten wegen rubricirter Frevel zuſtehenden Zahlungen erlaſſenen Vorſchriften ſoll inskünftige die Einziehung der Werths und Schadenserſatzgelder durch Gr. Rentamt von den Herzogl. Naſſ. Recepturen und umgekehrt durch Herzogl. Naſſ. Recep⸗ turen von Gr. Rentamt erfolgen, ſo daß die den Gemein⸗ den und Privaten für Frevel Herzogl. Naſſ. Unterthanen in dieſſeitigen Waldungen zukommenden Gelder von dem hie ſigen Gr. Rentamte unmittelbar vermittelſt baarer Ablie⸗ ferung resp. Zuſtellung von Inexigibelitäts-Beſcheinigungen ausbezahlt werden.

Sie haben hiernach die Gemeindeeinnehmer zu bedeuten.

Friedberg am 31. Juli 1845. Küchler.

Noch Etwas zum Rechnen.

In Nr. 18 haben wir gezeigt, daß dieedlen Helfer in der Noth oft über die engherzigen Anſichten der Alltags menſchen ſich hinausſetzen und namentlich die Feſſeln ſpren gen, welche die trocknen Regeln der Rechenkunſt ihrem freien Streben anlegen wollen. Um aber einmal darzuthun, wie ſolche Herren unter ſchönen Worten ihr Treiben verhüllen, wie ſie ſogar durch langweiliges Ziffermachen Andre, und vielleicht auch ſich ſelbſt blenden und täuſchen, wollen wir noch folgendes Pröbchen anführen.

Ein Guͤtchen wurde im Mai 1839 für 1200 Gulden

Auguſt

unter der Bedingung verſteigert, daß in 4 Terminen, nach r bezahlt würden. Der Käufer kam jedoch mit dem Verkäufer uͤberein, mit Nachlaß von 5 Proc. baare Zahlung zu leiſten. Nach der früher genügend erläuterten Methode berech⸗ nen wir die Summe, welche, mit Berückſichtigung der Zin⸗ ſen von Zinſen, für die einzelen Termine zu bezahlen wäre und wir finden für das erſte Ziel für das zweite Ziel für das dritte Ziel für das vierte Ziel

292561 fl. 2789561 fl. 1 fl.

39315348 252 728201 fl.

Zuſammen

oder 1089 fl., 43 Kr., 3.

Der Käufer verſtand aber die Sache beſſer und rech

nete weit einfacher, indem er ſagte: fl. kr. Vom erſten Ziel ziehe ich ab die halbjährigen Zin⸗

108979575701 fl.

ſen 7 fl. 30 kr., bleiben 292 30 Vom zweiten Ziel die jähr. Z. mit 22 fl. 30 kr., bleiben 277 30 Vom dritten Ziel die jähr. Z. mit 37 fl. 30 kr., bleiben 262 30 Vom vierten Ziel die jähr. Z. mit 52 fl. 30 kr., bleiben 247 30 Zuſammen 1080

Damit war aber die Rechnung noch nicht geſchloſſen; der Käufer hatte auch einmal den Ausdruck gehört: Zinſen von Zinſen, und fuhr darum weiter fort. Die oben berech neten Zinſen betragen im Ganzen 120 fl. Von dieſer Summe nehme ich Amal die Jahreszinſen mit je 6 fl. und ziehe auch noch dieſe 24 fl. vom Hauptgeld ab, ſo daß der Verkäufer nur 1056 fl. erhält.

Indem ich den verehrten Leſer um Entſcheidung bitte, ob der Käufer eine richtigere Berechnung aufgeſtellt als die von mir angegebne, ſchließe ich vorläufig die Reihe der Auf