Ausgabe 
13.8.1845
 
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* 253 K

achtzehn Jahre Zuchthaus, alſo in die hoͤchſte nach Art. 109 des Strafgeſetzbuches zuläſſige Strafe, verurtheilt. Im Ge⸗ fuͤhle ihrer großen Schuld ſollen ſich beide Thäter, denen zufällig auf den Geburtstag des Mickel das Strafurtheil eröffnet wurde, bei dieſem ſofort beruhigt haben. Sie befin⸗ den ſich deshalb bereits in der Strafanſtalt.

Der vorliegende Criminalfall zeigt übrigens wie öfters aus den allergeringfuͤgigſten Urſachen die ſchwerſten Verbre chen verübt werden, und belegt die Wahrnehmung, daß die Brandſtiftungen ſeitdem die Streichfeuerzeuge allgemeiner gebraucht werden, ſich gemehrt haben, indem auch bei einer der erwähnten Brandſtiftungen Zündhölzchen, die immerhin die That erleichtern, das Mittel zur Erreichung des ſchänd lichen Zwecks geweſen ſind.

Daß übrigens der große ſchöne Hof Oppelshauſen nicht gänzlich ein Raub der Flammen wurde, was, da ſämmtliche darauf befindliche Gebäude zuſammenhängen, bei ſeiner iſolir ten Lage leicht hätte geſchehen können, iſt nur der angeſtreng teſten Bemühung der Bewohner der benachbarten Orte bei dem Löſchen und der Windſtille zu verdanken, die zur Zeit der beiden Feuersbrünſte herrſchte.

Wir wollen hoffen, daß wir ähnliche traurige Ereig niſſe und Verbrechen nicht öfter zu berichten haben und ſich diejenigen, in welchen ähnliche ſchändliche Gedanken aufſtei gen konnten oder ſollten, den vorliegeuden Fall und die er kannten Strafen, die Mickel vielleicht nicht überſtehen wird, zur Warnung dienen laſſen.

Die Lehrer der Religion, ſowie die Lehrer überhaupt und die Eltern ſollten übrigens ſolche Fälle zu geeigneten Mahnungen an ihre Zöglinge und Kinder ſtets benutzen.

Verſchiedenes.

Ein vortreffliches Mittel zur Vertilgung der Raupen.

In der Niederpoitu vertilgt ein Franzoſe die Raupen, welche die Färberröthe abfraßen, durch folgendes Mittel. Er ließ zwei Pfund Terpentin in 6 Pfund Quellwaſſer eine Stunde lang kochen, und dann kalt werden. Gegen Abend beſprengte er verſchiedene Färberröthepflanzen mit dieſem Waſſer, und bemerkte bald, daß die Raupen davon getödtet wurden. Weil ihm aber dieſes Mittel zu koſtbar und weit läufig ſchien, ſo viel er auf folgendes leichteres, und nicht weniger wirkſames Mittel. Er ſchüttete etwa 12 Pfund Ofenruß in 50 Pfund Waſſer, rührte das Gemiſch während 48 Stundeu oft durch einander, kochte hierauf 20 Pfund Waſſer, und goß es nebſt 8 Kannen ſtarken Eſſig in ge dachtes Gemiſch, und beſprengte damit alle zwei Tage ein

mal ſeine Pflanzen. Dadurch vertilgte er alle ſeine Raupen gänzlich, ohne daß es der Färberroͤthe nur im mindeſten geſchadet hätte: vielmehr hat ſie darauf reiche Erndte gege⸗ ben. Auch bei Obſtbäumen, die von den Raupen verwüſtet wurden, hat er das letzte aus Ofenruß zubereitete Mittel wirkſam und zugleich unſchädlich für die Obſtbaume gefunden.

* **.

Eines Tages begegnete einem demüthig einher⸗ ſchreitenden Kapuziner ein Bürgersmann, der heute ſchon von einzelnen Kunden Geld empfangen hatte und den eben darum der Muthwille ſtach. Nicht ſobald ſah er den heili gen Mann, als er ſich auch ſchon vornahm, denſelben zu necken. Er blieb vor ihm ſtehen und ſagte:Sie glauben und thun doch gewiß, was in der Schrift ſteht, nicht wahr. Herr Pater?Ja wohl, mein Sohn, verſteht ſich, mein Sohn.Aber fuhr der Spötter fort es ſteht doch auch in der Schrift: ſo dir Jemand einen Streich gibt auf deinen rechten Backen, dem biete auch den andern dar? Ja wohl, mein Sohn, ſolches ſteht im Evangelio des hei ligen Matthäus im 5. Kapitel, im 39. Verſe.)Würden Sie denn, Herr Pater, dieſer Vorſchrift gemäß handeln? Ohne Zweifel, mein Sohn. Kaum hatte dieß letzte Worr der Kapuziner geſprochen, ſo erhielt er von dem Fraget einen ziemlich empfindlichen Backenſtreich auf die eine Seite; ſtatt aber darüber in Zorn zu gerathen, drehte er ruhig das ehrwürdige Haupt herum und ließ auch ſeine andere Wange die Bekanntſchaft der derben Hand, die er eben erſt gefühlt hatte, machen. Lachend wollte ſich dann der Burger entfer nen, aber der Kapuziner nöthigte ihn zum Stehenbleiben: ſiehe, mein lieber Sohn, ſagte er mit größter Ruhe es ſtehet auch geſchrieben und zwar in dem vorhin ſchon genannten heiligen Buche, Kap. 7 V. 2: mit welcherlei Maas ihr meſſet, wird euch gemeſſen werden und da mit ſchlug er aus allen Leibeskräften ſeinem ganz verdutzt daſtehenden Gegner in's Angeſicht. Vermuthlich wäre die Sache in eine förmliche Prügelei ausgeartet, wenn nicht noch zur rechten Zeit ein Polizeidiener hinzugekommen wäre und die ſtreitenden Parteien mit dem Donnerworte ausei nandergeriſſen hätte:was machet ihr da? Als ob gar nichts vorgefallen wäre, ſagte der Kapuziner:wir legen uns die heilige Schrift aus, allworüber der Sicherheitsbe amte ſo in's Lachen gerieth, daß er in der Freude ſeines Herzens die Schriftgelehrten ihres Pfades gehen ließ. Dieſe Anekdote hat übrigens auch ihre ernſte Seite, denn ſie iſt ein Beleg für die Wahrheit des apoſtoliſchen Wortes: der Buchſtabe tödtet, aber der Geiſt macht lebendig.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

A

%%% Wohnhaus,

. 6s daſelbſt, E Nie fg lla du n. g⸗.%%% im Hain, (11120 Der Metzger meiſter Chriſtian Wei ſel von hier und deſſen Ehefrau haben am 17. Juni v. J. mit ihren bekannten Gläubigern

eine Uebereinkunft dahin abgeſchloſſen, daß ſie denſelben folgende hier gelegenen Immobilien,

% Wohnhaus, Scheuer und Stall, 5% U. 13 Garten an der Halle,

2% Acker gegen der Ziegelhütte, 26% desgleichen am Gonterskircher Weg, 12% desgleichen beim Grünberger Weg,

abgetreten und denſelben überlaſſen haben,

nach beſonders getroffenen Beſtimmungen ſich

aus dem Erlös dafür bezahlt zu machen. Et

waige weitere Gläubiger, die dieſer Ueberein kunft nicht beigetreten und nicht bereits dar über beſonders gehört worden ſind, haben ſich binnen zwei Monaten von heute an da⸗

hier zu melden und ihre allenfallſige Einwen dungen gegen dieſe Uebereinkunft vorzubrin geg, als ſonſt dieſelbe beſtätigt wird.