Ausgabe 
8.1.1845
 
Einzelbild herunterladen

Intelligenz- Blatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

5 r

878* 235 i* f 5 0 N 1 5 DasIntelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen wird im Jahre 1845, ganz in derſelben Weiſe wie im Jahre 1844, wöchentlich

5

zweimal(Mittwochs und Samſtags) erſcheinen.

Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei mir, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr. Durch alle Poſtverwaltungen des Groſiherzogthums Heſſen iſt das Intelligenz-Blatt, nach einer Verfügung des hochlöblichen Oberpoſtamts zu Darmſtadt, pr. Jahr für 1 fl. 24 kr. und pr. Semeſter für 48 kr. zu

beziehen).

Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.

Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen. Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen.

Friedberg. C. Bindernagel.

. Für denſelben Preis liefere ich das Blatt wöchentlich zweimal auch durch meinen Boten nach M elbach, Södel, Wölfersh eim, Berſtadt 1 4 9 d

ÜUtphe, Inheiden und Hungen, und wöchentlich einmal nach Rodheim, Nidda, Salzhauſen, Geisni

Heuchelheim, Weckesheim und Beienheim.

da, Echzell, Gettenau D.

Amtlicher Theil.

Das Grßh. Heſſ. Landgericht Friedberg an die ſaͤmmtlichen Großh. Burgermeiſter des Land gerichtsbezirks.

Betreffend: Das Vormundſchaftsweſen.

ſeach dem§. 13 der Inſtruction für Vormünder ſind alle im l. J. zu ſtellenden Vormundſchaftsrechnungen bis läng ſtens Ende März d. J. bei Vermeidung einer ohne wei tere Erinnerung eintretenden Strafe von 1 Rthlr. für den ſäumigen Vormund, hier einzureichen, worauf wir Sie auf merkſam machen, damit Sie die Curatoren in Ihren Ge meinden zum Ueberfluſſe nochmals hiernach bedeuten laſſen.

Friedberg am 4. Januar 1845.

f mann

Dritte Generalverſammlung des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den großh. heſſ. Landes- und Provinzial-Straf Anſtalten Entlaſſenen, zu Mainz, am 11. November 1844. (Zu vgl. Nr. 82 u. 83 d. Gr. Heſſ. Ztg. von 1842 u. Nr. 314 von 1843.) (Schluß.) Was die in voriger General-Verſammlung(21. October 1843 zu Gießen) geſtellten zwei Anträge des Vereinsmitgliedes Herrn Geheimen Medicinalraths Profeſſor Dr. von Ritgen betrifft, ſo war

der 1.die Verfügung von der höchſten Staatsbehörde zu erwirken daß den aus den Strafanſtalten zu Entlaſſenden von ihrem darin er worbenen Arbeitsverdienſt nur das zur Heimreiſe erforderliche Geld und nicht wie bisher das bis zu 6 fl. Verdiente verabfolgt werden möges bereits Auf, nach Beſchluß jener Generalverſammlung von der Centralbehörde erſtatteten vorwortlichen Vortrag hatte Gr. Miniſterium des Innern und der Juſtiz bereits unterm 22. Juni d. J. verfügt: daß, da die Erfahrung gelehrt habe, daß die entlaſſenen Sträflinge von jenem Gelde oft einen üblen Gebrauch machten, ja öfters dadurch gerade wieder zu neuen Vergehen verleitet würden, man ihnen künftig bei ihrer Ent⸗ laſſung nur das nöthige Reiſegeld in die Heimath, das höchſtens 2 fl. betragen dürfe, einhändigen, das Uebrige der Erſparniß aber dem betr. Bürgermeiſter, oder wenn der Entlaſſene die Unterſtützung des Vereins in Anſpruch nehme, dem Chef des betreff. Bezirksvereins zuſenden ſolle. Der 2. Antrag genannten Vereinsmitgliedes, der ſich auf einen intereſ ſanten detailirten Rechenſchaftsbericht über die Leiſtung der Bezirksvereins⸗ Commiſſion des Kreiſes Gießen gründete und bezweckte:die Wirkſamkeit des Vereins auch auf die Verbeſſerung der Lage verwahrloſter Kinder unter dem NamenSchutzverein Verwahrloſter auszudehnen war von dem Ausſchuſſe begutachtet worden und lag nunmehr der Ver⸗ ſammlung zur Berathung und zum Beſchluſſe vor. Dieſe ſtimmte der Anſicht des Ausſchuſſes bei, daß dem Antrage keine Folge zu geben ſei. Die Gründe der Ablehnung waren hauptſächlich, von andern nicht unbe⸗ deutenden Schwierigkeiten abgeſehen, daß ein ſolcher Verein zu heterogen mit dem Vereine zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus Straf⸗ anſtalten Entlaſſenen ſei, um ihn damit zu vereinen; dann aber die Statuten des beſtehenden Vereins eine weſentliche Veränderung erleiden müßten; drittens, daß der Verein noch von zu kurzer Dauer ſei und erſt deſſen nachhaltigeres Gedeihen abgewartet werden müſſez endlich viertens, daß zu der Errichtung des beantragten neuen Vereines manche mit be⸗ deutenden Koſten verbundene Einrichtungen zu treffen ſeien, wozu die der⸗ maligen Kräfte des Vereins nicht hinreichten, und es immer ſehr proble⸗ matiſch wäre, die dazu erforderlichen Mittel zu erlangen. Ein Antrgg des Vereinsmitgliedes Hrn. Obergerichtspräſidenten Pitſchaft:die Bes zirkscommiſſionen zu ermächtigen, in dringenden Fällen Unterſtützungen un⸗ mittelbar bis zum Betrage von 5 fl. zu bewilligen und ihnen zu dieſem Behufe einen Fouds zur Dispoſition zu ſtellen, welche Unterſtüßumgen ſſe aber bei der Centralbehörde demnächſt zu rechtfertigen hättens wurde an