Ausgabe 
4.10.1845
 
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ſchaft). 25 J. alt. 27) Johs. Huber, Schneider aus Kirchberg Gürich). 28 J. alt. 28) Joh. Franz Schuß⸗ ler, Schneider aus Obernburg(Baiern), 25 J. alt. 20) Lorenz Haußmann, Schneider aus Meggingen(Baden). 217 0

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen

an fämmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Gebühren der Ortsdiener für Beſorgung von den durch die Bezirksboten an Privateu überbracht werdenden Briefe. Die nachſtehende höchſte Verfügung theile ich Ihnen zur Nachricht und Bedeutung der Ortsdiener mit dem wei⸗ teren Auftrage mit, darüber zu wachen, daß dieſer höchſten Beſtimmungen nicht entgegen gehandelt wird. Hungen den 13. September 1845. Follenius.

Das Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Gr. Provinzial⸗Commiſſariate dahier und zu Gießen und an ſämmtliche Gr. Kreisraͤthe.

In einigen Kreiſen beſteht bereits die Einrichtung, daß die Bezirksboten in der Regel die Abgabe ſammtlicher Privatbriefe an die Adreſſaten ſelbſt zu beſorgen pflegen und nur in den ſeltenen Fällen, wo dieſes nicht geſchehen kann, namentlich in den kürzeren Wintertagen, die Abgabe durch die Ortsdiener beſorgen laſſen, welchen ſie, die Be zirksboten, dafür eine Beſtellgebühr von 1 kr. vergüten. Dieſe Einrichtung hat ſich bis jetzt bewährt und überlaſſen wir Ihnen, eine ähnliche Einrichtung in den Verwaltungs⸗ bezirken, wo ſolche nicht beſteht, zu treffen, indem wir es für unzuläſſig halten, den Privaten, außer den Gebühren der Bezirksboten auch noch eine Beſtellgebühr aufzuerlegen.

Darmſtadt den 23. Auguſt 1845.

Hu NR. v. Lehmann.

Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Bezirks Gruͤnberg

an die Großherzoglichen Bürgermeiſter dieſes Bezirks. Betreffend: Die Erhebung der Feldſtrafen von der 4. Periode 1845. . Die Erhebregiſter über die Feldſtrafen von der 4. Periode 1845 ſind bis zum 1. Oktober angefertigt und kön⸗ nen an den bekannten Zahltagen, Donnerſtag und Samſtag, Feldſtrafen bezahlt werden, was Sie im Intereſſe der Be⸗ ſtraften in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen werden. Grünberg den 27. September 1845. Bottich er.

Pruͤfet Alles, und das Beßte behaltet!

Die Theilnahme, welche ich ſchon länger dem Gegen ſtande gewidmet hatte, veranlaßte mich zu der auf den 17. d. M. ausgeſchriebenen Verſammlung der Mäßigkeitsfreunde auf dem Heſſenbrücker Hammer zu reiſen. Leider vernahm

ich ſchon fruͤhe die unerfreuliche Kunde, daß mehrere Vor⸗ ſtandsglieder und beſonders der Präſident des dortigen Ver eins, Herr Decan Koch, durch Krankheiten in ihrer Familie abgehalten wären, der Berathung beizuwohnen. Auch ſchien der Himmel dieſe menſchenfreundliche Zuſammenkunft wenig zu begünſtigen, indem an dem Morgen des feſtgeſetzten Tages ſich der Regen in Strömen ergoß. Nicht viel ſtand daher zu erwarten und mißmuthig ſtellte ich mich zur ver⸗ abredeten Stunde ein. Doch hatten ſich dieſer Hinderniſſe ungeachtet, einige Landleute aus dreiſtündiger Entfernung an Ort und Stelle begeben, ihren Eifer in dieſer heilſamen Angelegenheit zu beweiſen. In Abweſenheit des Vorſitzenden hielt Herr Pfarrer Draudt von Münſter eine Anrede an die Verſammelten, in welcher er über die Erfolge des gro ßen Kampfes gegen ein verderbliches Uebel nähere Mitthei lungen machte. Es ergab ſich hieraus und aus der folgen den Discuſſion, daß das Jahr 1845 für die Mäßigkeitsſache,

der vielfachen Bewegungen im bürgerlichen und kirchlichen

Leben ungeachtet, ein überaus günſtiges war. Statt 700 Vereine waren bis Anfang Juli ſchon beinahe 1000 ver⸗ zeichnet. Der wackere Caplan Seling hat in Hannover und Oldenburg ſein geſegnetes Wirken immer weiter aus gedehnt und viele Tauſende zum Kampfe gegen den Brannt⸗ wein begeiſtert. Die Regierungen derjenigen Länder, in welchen die erfreulichen Erfolge der Vereine auch den Blinden die Augen geöffnet haben, zeigten ſich immer günſtiger geſinnt und ſprachen unverhohlen ihre Freude über den wohlthätigen Einfluß der Enthaltſamkeit aus. Preußen bietet, in der Ueberzeugung, daß der Fuſelgeiſt keine Stärkung verleihe, ſtatt der Branntweinration den Soldaten eine Geldentſchädignng an und ſucht fortwährend die Branntweinkneipen zu beſchränken. In Berlin haben ſie ſich ſeit mehreren Jahren um einige hundert vermindert. Der Fürſt von Reuß hat ein ernſtes Edikt erlaſſen, um die Trunkſucht als ſtrafbar zu brandmarken und wenigſtens bei den Beamten gänzlich zu unterdrücken. Hannover erkennt den Verluſt von 160,000 Thlr. Branntweinſteuer als heil⸗ ſam zur Beförderung des öffentlichen Wohles, Naſſau ſchrei⸗ tet muthig vor und leiſtet den ſich ſtets mehrenden Vereinen hilfreichen Vorſchub. Mehr als ſonſt irgendwo, ja mehr als die kühnſten Vertheidiger der Sache erwartet haben, iſt in Oberſchleſien geſchehen. Dort in jenem rauhen Lande, wo weder die traubenreiche Rebe noch der belaſtete Baum zweig den Bewohnern ein flüſſiges Labſal verſchafft, war bei der überwiegenden Mehrzahl der Branntweinbecher der durch täglichen Umgang unentbehrlich gewordene Freund. Bei Arbeit und Vergnügungen, bei öffentlichen und häus lichen Feſten war er zugegen, ja es iſt bisweilen vorgekom⸗ men, daß Brautpaare von dem Altare gewieſen wurden, weil ſie wie die geladenen Gäſte ihrer Sinne nicht mächtig waren. Den Aermeren des Volkes, welchen das Brod nicht etwas Alltägliches, das Fleiſch etwas Seltenes war, diente der Branntwein zur Würze und zur vermeintlichen Stär⸗ kung, da ihre Nahrung faſt nur aus Kartoffeln, ſaurem Kohl und ſaurer Milch beſtand. Schrecklich ſchildert der bekannte Dr. Lorinſer(Regierungsrath in dortiger Gegend)