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ige und al r. Boden
Intelligenz“ hatt
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an die Gr. Heſſ. resp. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffend: Den Ankauf der Remontepferde im Land.
Nach einer eingelangten höchſten Verfügung iſt der An— kauf von Remontepferden in der Provinz. Oberheſſen für die Zukunft ausgeſetzt, weil ſeither nur etwa ½ des Be⸗ darfs an Remontepferden für das Garderegiment Chevaux— legers in dieſer Provinz bat angekauft werden können, was mit den entſtehenden Koſten in keinem Verhältniß ſteht. Der Grund, daß nur ſo wenige zum Militärdienſt taugliche Pferde bei dem jährlichen Ankaufe in der hieſigen Provinz, vorgeführt wurden, ſoll ſicherem Vernehmen nach davon rüh⸗ ren, daß in der Regel die durch das Landgeſtüt gewonne— nen Pferde von den Pferdezüchtern als ganz junge Fohlen verkauft worden. Wir wiederholen demnach die ſchon mehr— fach an Sie gerichtete Aufforderung, ſich eifrigſt darin zu bemuͤhen, daß größere Sorgfalt auf die Pferdezucht ver— wendet, daß namentlich die durch das Landgeſtüt gewonne— nen Pferde nicht ſchon zu frühe als junge Fohlen verkauft werden, und daß dann ſpäter, wenn man die Ueberzeugung haben kann, daß eine größere Anzahl ganz tauglicher Pferde vorgeführt werde, der Ankauf von Remontepferden auch in der hieſigen Provinz wieder eingeführt werde.
Friedberg, Grünberg und Hungen den 16. Januar 1843. Küchler. Ouvrier.
Follenius—
Dieſelben an dieſelben.
Die portofreie Beförderung der Geldſendungen an die Gr Landeswaiſenkaſſe, gegen Entrichtung eines jährlichen Aver⸗ ſums an die Poſtkaſſe. g
Nach einer mit der Generaldirection der Großh. Heſſ. Poſten abgeſchloſſenen Uebereinkunft genießen alle, in die Gr. Landeswaiſenkaſſe dahier, ſowohl von weltlichen, als auch von geiſtlichen Behörden eingeſendet werdenden Collecten—
Betreffend:
27. Januar
und Büchſengelder, ſowie Geſchenke und Vermächtniſſe, die mit der Poſt befördert werden, vom 1. Januar 1844 an, Freiheit von Einſchreibgebühren und Porto. Die Pakete müſſen aber mit der Aufſchrift:„Waiſen-Col— lecten“ oder„Waiſen-Büchſengelder“ oder„Waiſen⸗ Geſchenke“ oder„Waiſen-Vermächtniſſe“, je nach deren Inhalt, und mit der Unterſchrift und dem Dienſtſiegel des Abſenders verſehen werden.
Wird dieſes verſaͤumt, oder iſt die Bezeichnung, auch nur nicht ganz nach der Vorſchrift abgefaßt: ſo haben es ſich die Abſender ſelbſt zuzuſchreiben, wenn Porto erhoben wird und dieſes von ihnen bezahlt werden muß.
Sie werden ſich daher genau hiernach bemeſſen, und zugleich die Gemeindeeinnehmer, Armen und Stiftungsfonds⸗ rechner davon in Kenntniß ſetzen.
Friedberg, Grünberg und H ungen den 16. Januar 1844. Küchler. Ouvrier.
Follenius.
Dieſelben an dieſelben. Betreffend: Anſchaffung von Sämereien.
Wir beauftragen Sie nachſtehend abgedruckte Bekannt machung des Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſſen zur Kenntniß der Landwirthe zu bringen, und auf Sämereien gemacht werdende Beſtellun— gen uns bis zum 20. Februar anzuzeigen.
Friedberg, Grünberg und Hungen den 17. Januar 1844. Küchler. Ouvrier. Bekanntmachung, Gelegenheit zum Bezug von Luzerne- und Espar— ſetteſamen betreffend. Ausſchuß des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen hat in der Sitzung am 11. Dezember v. J. be⸗ ſchloſſen, für das Jahr 1844 den Landwirthen der Provinz den Bezug von Lucerneklee- und Esparſetteſamen in der Art zu erleichtern und ſie dabei zu unterſtützen, daß der Verein Beſtellungen hierauf annimmt, den Samen aus den beſten Quellen ſich zu verſchaffen ſucht und ihn, unter Ueber nahme der Transportkoſten, zur Abholung an einem den Beſtellern gelegenen Orte ſtellt, und dabei nur den Erſatz der eigentlichen Ankaufspreiſe zur Bedingung macht.
Follenius.
Der


