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eb der Eiſenbahnen betr.
ntelligenz-Blatt
*
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
twoch, den 25. September
Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 27.
1. Verordnung, die Actiengeſellſchaften für den Bau und Ludwig II. von Gottes Gnaden rzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Wir finden Uns bewogen, rdnen, wie folgt:§. 1. Wer im Großherzogthume eine Aetienge⸗ zum Baue einer Eiſenbahn bilden will, hat hierzu vor allen Din⸗ ſere Erlaubniß nachzuſuchen, welche zugleich die Bedingungen der 3 einer ſolchen Geſellſchaft enthalten wird.§. 2. Der Eingabe, cher um dieſe Erlaubniß nachgeſucht wird, iſt der vorläufige Plan ternehmens, insbeſondere ein Entwurf der Hauptbeſtimmungen, nach daſſelbe ausgeführt und betrieben werden ſoll, beizufügen.§. 3. etienunterzeichnung, jede Aufforderung zu ſolcher und nicht minder
nahme des Terrains, vor der im§ 1. erwähnten Erlaubniß, iſt
1. F. 4. Wenn die Erlaubniß zur Bildung der Actiengeſellſchaft und dieſe letztere zu Stande gekommen iſt, iſt Unſere Conceſſion zum
und Betriebe der Eiſenbahn nachzuſuchen und Unſerer Entſchließung
ſich zu gewärtigen. Bei Ertheilung der Conceſſion werden Wir tpunct feſtſetzen, innerhalb deſſen der Nachweis, daß mindeſtens 10 t des zum Baue der Eiſenbahn erforderlichen Actiencapitals baar at worden ſind, bei Vermeidung, daß ſonſt die Conceſſion erloſchen
wracht werden muß.§. 5. Unſer Miniſterium des Innern und der
iſt mit der Ausführung der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. lich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staats⸗ Darmſtadt, am 17. Sept. 1844.(L. S.) Ludwig. du Thil. II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, 7. Septbr., welche, aus allerhöchſtem Auftrage, die Verbreitung der rlage des Fr. Moriz Hähner zu Mannheim erſchienenen Schrift: eutſche Handwerksburſche nach den Forderungen der Ge—
wart, von Ferdinand Adrian“, bei Vermeidung der Confiscation und
Polizeiſtrafe von 10 fl. für jedes in Umlauf geſetzte Exemplar ſagt.
III. Bekanntmachung des Gr. Kriegsminiſteriums, vom 10. Sept., e Vertretungsfſummen für Militärpflichtige, welche an der rigen Loosziehung Theil genommen haben, vom 1. k. M. October die Einſtandskaſſe dahier bezahlt werden konnen.
IV. Desgl., daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in die tsaſſecuranzanſtalt der Stellvertretung für das Muſterungs⸗ ſehungsjahr 1845 zu zahlen iſt, 95 fl. beträgt. Die Einlagen kön⸗
am 1. k. M. October an zur Aſſecuranzkaſſe dahier bezahlt werden.
V. Ferner Bekanntmachung Großh. Kriegsminiſteriums vom 11. daß nach dem allerhöchſten Befehle S. K. H. des Großherzogs lich der Statuten der Staatsaſſecuranzanſtalt für die Stell⸗ etung vom 1. Sept. 1836(Regierungsblatt Nr. 42) für die Zu⸗
kunft nachſtehende weitere Aenderungen eintreten ſollen: 1) Ausländer können als Verſicherer für Militärpflichtige nicht zugelaſſen werden. 2) In den Fällen der§§. 13, 14 und 17 der Statuten ſollen die Einlagen, von der Aſſecuranz für die Militärpflichtigen des Jahres 1845 an, ohne allen Abzug zurückbezahlt werden. 3) An die Stelle des§. 20 der Statuten tritt folgende Beſtimmung:„Die in den§§. 13, 14 und 17 beſtimmten Rückzahlungen werden in der Periode vom 1. Januar bis zum 31. März des nächſten Jahres geleiſtet. Wenn in dieſer Periode die rückzahlbaren Beträge nicht in Empfang genommen ſind, ſo find ſie der Anſtalt ver⸗ fallen. In dem einen wie in dem andern Falle erlöſchen alle Rechte und Verbindlichkeiten an die Anſtalt.“ J Die im 8. 27 der Statuten beſtimmte Abgabe einer ſpeciellen Ueberſicht aus der Jahresrechnung an jeden Theilnehmer an der Anſtalt ſoll in Zukunft unterbleiben, da die Haupt⸗ reſultate der Rechnung im Regierungsblatte bekannt gemacht werden und die Rechnung ſelbſt nach erfolgter Abhör vier Wochen lang zur Einſicht aller Theilnehmer offen gelegt wird.
IX. Dienſtnachrichten: Am 6. Aug. wurde Diſtrictseinnehmer Ling zu Freienſteinau zum Diſtrictseinnehmer zu Mörlenbach, Ortsein⸗ nehmer Haller zu Eberſtadt zum Diſtrictseinnehmer in Kirtorf, Ober⸗ feldwebel Weigel zum Diſtrictseinnehmer in Stockhauſen, Oberfeldwebel Berntheuſel zum Diſtrietseinnehmer in Freienſteinau, Geometer Schau⸗ berger zu Kohden zum Diſtrietseinnehmer in Waldmichelbach und Ober⸗ einnehmereigehülfe Schildkröter zum Diſtrictseinnehmer in Breidenbach ernannt; am 8. dem Geometergehülfen Weigel aus Oberhörlen das Pa⸗ tent als Geometer 3 Cl. für den Kreis Biedenkopf ertheilt; am 9. Jacob Atloff III. zu Guntersblum als Poſtexpeditor allda beſtätigt; am— 45 dem Rabbinatscandidaten Dr. Sobernheim zu Bingen die Stelle eines Rabbinen für den, aus den israelitiſchen Religionsgemeinden des Kr. Bingen gebildeten, Rabbinatsſprengel Bingen übertragen. Am 22. erhiel⸗ ten Patente als Geometer 2 Cl.: Geometergehülfe Braubach aus Butzbach für den Steuerbezirk Butzbach, Geometer 3. Cl. Jung aus Niederingelheim und Geometergehülfe Boller aus Appenheim für den Kreis Bingen; und als Geometer 3. Cl.: Joh. Körner aus Trebur für den Kr. Großgerau, Peter Müller aus Zell, L. B. Erbach, für den Wieſenbach aus Büdesheim
Landratsbezirk Breuberg, Matth. Friedr.
für den Kr. Friedberg, Philipp Scheer aus Lauterbach für den Steuer⸗ bezirk Grünberg, Geometergehülfe Rupp aus Rheindürkheim für den Kr. Worms. Am 30. wurde dem evangeliſchen Schullehrer Decher zu Du⸗
denhofen die 1. evang. Knabenſchullehrerſtelle zu Griesheim übertragen; am 3. Sept. der Geh. Juſtizrath Prof. Dr. Birnbaum zu Gießen zum Rector der Landesuniverſität für die Zeit von Michaelis 1844 bis dahin 1845; am 6. der Oberbaudirect.⸗Secret.⸗Acceſſ. Lechner aus Mainz zum Sectionsingenieur für die Section Heppenheim der Main⸗Neckar⸗Eiſenbahn ernannt; am 9. dem Ludwig Schmidt aus Nierſtein das Patent als Geometer 3. Cl. für den Kr. Mainz ertheilt.


