Intelligenz-Olatt
für die
n Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
much die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
ö drug und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
k l. 1 Bekanntmachung. zewohner Betreffend: Das Mafttildenſtift.
Leſe buch Nach Beſchluß der Generalverſammlung ſollen von * en Zinſenüberſchüſſen des Mathildenſtifts im laufenden Jahre be, eemaäß F. 2. der Geſetze des Stifts 1000 fl. in folgender
Veiſe zur Vertheilung kommen, nämlich:
0 ffmann.
) 600 fl. theils 5 f a) zur Belohnung braver treuer Dienſtboten, welche un⸗ unterbrochen wenigſtens 15 Jahre bei einer Herrſchaft gedient haben, mit Ausnahme jedoch derjenigen, welche erung bei der letzten Vertheilung berückſichtigt worden ſind, und anderntheils p) zur Unterſtützung für hochbetagte, mindeſtens 80 Jahre alte, ſittlich würdige Arme. Ferner e, 2) 400 fl. zur bräutlichen Ausſtattung von 4 armen braven zuments. Mädchen. 1 Diejenigen, welche ſich um die eine oder andere dieſer cn Unterſtützungen bewerben wollen, haben über die betreffenden dhatſächlichen Verhältniſſe Zeugniſſe der Herrn Bürgermeiſter „ Ind' insbeſondere über ihr Alter und ihre ſittliche Würdig— keit Beſcheinigungen der Herrn Geiſtlichen ihrer Gemeinde
10 f binnen zwei Monaten anher beizubringen. Spätere Anmel— daurtlacl dungen können nicht mehr berückſichtigt werden. i Friedberg den 20. Auguſt 1844.
Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg als Präſident des Mathildenſtifts Küchler.
1 0 Der Großherzoglich Heſſiſche 1 1 Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg 1 N an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Schrift in Betreffend: Diebſtahl zum Nachtheil des Ludwig Bellof von Großen⸗ rofeſſol buſeck, jetzt die Unterſuchung gegen Philipp Möbus aus 1 Bersrod wegen Diebſtahls.
. Für den Fall, daß ſich der in Rubro genannte Philipp Möbus aus Bersrod, Kreiſes Gießen, in dem diesſeitigen
Sonnabend, den 24. Auguſt
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Kreiſe aufhalten ſollte, weiſe ich Sie an, auf denſelben zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und anher abliefern zu laſſen. Grünberg am 17. Auguſt 1844. In Abweſenheit Großh. Kreisraths Hall wa ch 8.
Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Bezirks Schotten an die Herrn Bürgermeiſter zu Bobenhauſen, Altenhain, Feldkrücken, Kolzenhain, Selnrod, Ulrichſtein, Wohnfeld, 5 und Einartshauſen.
Betreffend: Erhebung der Forfſſtrafen für das 3. Quartal 1844.
Die Erhebung der Forſtſtrafen für das 3. Quartal 1844 hat begonnen und es konnen an den bekannten Zahl⸗ tagen Mittwoch und Donnerſtag Zahlungen geleiſtet werden. Ausnahmsweiſe werden bis zum 15. Sept. auch Dienſtags Forſtſtrafen erhoben.
Sogleich nach dem 15. Sept. muß gegen die im Rück⸗ ſtande verbliebenen Forſtſtrafſchuldner das geſetzliche Zwangs— verfahren eintreten.
Sie wollen dies im Intereſſe Ihrer Ortsangehöoͤrigen alsbald bekannt machen laſſen.
Schotten am 17. Auguſt 1844.
Per ät ori us
Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 24.
I. Verordnung, die Prädicate des Erbgroßherzogs von Heſſen und anderer Großherzoglichen Prinzen und Prinzeſſinnen von Heſſen betreffend.— Ludwig II. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.— Nachdem wir uns gnädigſt bewogen gefunden haben, die hausgeſetzliche Beſtimmung zu treffen, daß von nun an der Erbgroßherzog von Heſſen das Praͤdicat


