Ausgabe 
21.9.1844
 
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Intelligenz⸗Olatt

5 für die

1 0 Provinz Oberheſſen

N f 2 0 im Allgemeinen, Enpfehl 5 a 1 1 die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen E Vue und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

1 Amtlicher Theil. 5 Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg a die Großh. Bürgermeiſter resp. Lokalpolizeibeamten des Kreiſes

Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuſe.

rl Hen Es iſt zu meiner Kenntniß gekommen, daß ſich hin ue an ud wieder die Feldmäuſe in nicht unbetrͤchtlicher Zahl ion ber gegen ſollen. * Unter Hinweiſung auf meine Verfügung in Nro. 78 484. uld 84 des Intelligenzblattes von 1842 ermächtige ich Sie Ale, ir: Anordnung der deßfalls nöthigen Vertilgungsmittel. die Uebertretung Ihrer Anordnungen haben Sie mit einer gulizeiſtrafe von 15 fl. zu bedrohen. 1 nzeige Friedberg den 6. Sĩptember 1844. 0 NN Krach, Kr.⸗Setr.

Der Großherzoglich Heſſiſche

en In Rentamtmann des Bezirks Schotten

Stan u die Herrn Bürgermeiſter der zum Rentamtsbezirk Schot ten gehörigen Orte.

Betreffend: Erhebung der Feldſtrafen für die 4. Periode 1844.

Die Erhebregiſter über die Feldſtrafen aus dem Zeit um vom 20. Mai bis 20. Juli, 4. Periode 1844, liegen u und es können an den bekannten Zahltagen, Mittwoch

e n Donnerſtag, Zahlungen geleiſtet werden. minnſt⸗ Ausnahmsweiſe werden bis zum 15. October auch , denſtags Forſtſtrafen erhoben.

Sogleich nach dem 15. October muß gegen die im guckſtande gebliebenen Feldſtrafſchuldner das Executions⸗ effahren eintreten.

914. Die betr. Herrn Buͤrgermeiſter wollen dies im Inter⸗ a, Ihrer Gemeinden alsbald bekannt machen laſſen. Schotten am 16. September 1844.

Prätori us.

Oberrosbach den 16. September 1844.

In der verfloſſenen Nacht wurden wir gegen Mitter⸗ nacht durch die Sturmglocke geweckt. Ein Blick auf den Himmel kündigte uns an, daß in der Nähe Feuer ausge⸗ brochen ſei. Es war dies im benachbarten h. homburgiſchen Orte Köppern geſchehen. Einige Stunden dauerte der Feuerſchein am Himmel und der Geruch verbreitete ſich bis hierher. Durch die rückkehrende Löſchmannſchaft erfuhren wir, daß 2 Scheuern nebſt Nebengebäuden ein Raub der Flammen geworden wären. Ueber die Entſtehung iſt nichts Näheres bekannt. Als der Ausbruch von 2 in der einen Scheune ſchlafenden Perſonen bemerkt wurde, war das Feuer ſchon ſo weit verbreitet, daß die Pferde in Eile ge⸗ rettet werden mußten. Der Faſelochs war aber ſchon ſo wüthend geworden, daß man ihn nicht losbinden konnte. Er iſt in der Flamme ums Leben gekommen. Ein Glück war es für die Betroffenen, daß ſie ſchon großentheils die Früchte ausgedroſchen hatten. Einzelne Anweſende wollen behaupten, es hätte noch mehr gerettet werden können, wenn die Einwohner des Ortes thätiger geweſen, wären. Sogar ſollen einige in Wirthshäuſern geblieben ſein, als das Feuer ausgebrochen war. Ich wünſchte zur Ehre der ganzen Ge⸗ meinde die Kunde zu vernehmen, daß ſich dieſes als ein falſches Gerücht bewähre. Doch, wie dem Guten öffentlich Lob gebührt, ſo muß auch das Schlechte zur Warnung ge⸗ rügt werden. Bei dem Ausbruch einer Feuersgefahr ſollte der Chriſt kein anderes Verlangen und keine Leidenſchaft kennen, als die Sehnſucht den unglücklichen Brüdern Hilfe zu bringen. Auch kann ich nicht umhin aufs Neue zur Vor⸗ ſicht beim Feuer zu ermahuen. Bald hätten wir die vorige Woche ebenfalls ein Unglück erlebt. In einem Hofe brannte ein Gebund Stroh in lichter Flamme. Wäre nicht auf der Stelle eine Frau mit Waſſer erſchienen, ſo hätte um ſo mehr Unheil entſtehen können, als die meiſten Mannsperſo nen auf dem Felde waren. Jedenfalls iſt durch Kinder das Feuer entſtanden. Aber ſind nicht die Aeltern für dieſelben verantwortlich, wenn ſie dieſelben nicht zur Vorſicht und