Ausgabe 
20.1.1844
 
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ntelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, * die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche 4 Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Die Muſterune und Conſcription im Jahr 1844. ee

e. Nagel l. Ich weiſe Sie an, unverzüglich die Vorarbeiten zur befe dießjährigen Muſternng vorzunehmen, ſomit alsbald die Orts e ſewobl, a liſten aufzustellen, ſo daß ſolche überall bis zum 1. Februar

, Brennerein öffentlich, angeheftet ſein konnen. Sie werden bei dieſem fund agu] Geſchäfte genau nach den Vorſchriften der Verordnung vom ebcentſcg 30. April 1831 über Ausführung des Recrutirungsgeſetzes dic macht, e. vom 30. April 1831 in den§§. 614 verfahren. Zu den ger. Auszügen der Geiſtlichen über die 1824 gebornen Dienſt 5 3 pflichtigen ſind nur die vorgeſchriebenen gedruckten Formu etelſen larien, welche Sie den Geiſtlichen zuzuſtellen haben, zu ge⸗ blung. brauchen, auch haben Sie darauf zu ſehen, daß hinſichtlich bertuCurt, dieſer Auszüge, die unter Formular II zur Verordnung vom Aren konnte,) 30. April 1831 in den Bemerkungen unter ſolchen gegebe n nen Vorſchriften genau beachtet, auch das Pfarramtsſiegel dieſen Auszügen beigedrückt werde. Bei ſich ergebenden Mängeln haben Sie die Auszüge alsbald zur Verbeſſerung 6 zurück zu geben. Bis zum 18. Februar müſſen alle Ge um meindeliſten in doppelter Ausfertigung mit den Auszügen der Geiſtlichen und den über die Behandlung des ganzen Geſchäfts aufzunehmenden Protokollen, woraus zu erſehen, 1844 daß die Ortsliſten von dem Gemeinderath geprüft, und die zückt im. 18 der Verordnung vom 20. April 1831 vorgeſchrie benen Bekanntmachungen erlaſſen worden, bei Meidung einer Disciplinarſtrafe und Abholung durch Strafboten angelangt ſein. Ueber die bei Ihnen angebracht werdenden Anſprüche l auf Depot⸗Verſetzung haben Sie die Protokolle genau nach dem Formular V. aufzunehmen, und ſich nur gedruckter Formularien zu bedienen, die Vorſchriften der 69. 1831 An der Verordnung ſorgfältig zu beobachten, auch dahin zu ſor⸗ in der untetzeg gen, daß den auf Seite 4 des Protokolls von den Geiſt omen: lichen aufzuſtellenden Beſcheinigungen über die Familienver haältuiſſe von ſolchen, das Dienſtſiegel beigedrückt werde. 95 Dieſe Protokolle über Depotanſprüche ſind nach§. 28. vor der nage deren Offenlegung und noch vor der Einſendung der Orts

liſten zur Prüfung an mich einzusenden.

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Ich mache Sie auf die Beſtimmung des§. 10 pos. 6 beſouders aufmerkſam, daß Sie diejenigen Dienſtpflichtigen, welche durch die Sinne nicht wahrnehmbare Fehler angeben, wie Schwerhörigkeit, Kurzſichtigkeit, fallende Sucht ꝛcr, beſonders anzuweiſen haben, ſich deßfalls genügende Zeug⸗ niſſe von Schullehrern, Geiſtlichen, Gemeindevorſtänden ic. zu verſchaffen, und dieſe bei der Muſterung mitzubringen.

Nach F. 40 der Verordnung müſſen, mit alleiniger Aus⸗ nahme derjenigen, welche ſich vertreten laſſen, alle Conſcrip⸗ tionspflichtigen bei der Muſterung perſoͤnlich erſcheinen, gegen⸗ falls ſie, als dem Geſetz ausgewichen angeſehen, und zum Zuerſtmarſchiren beſtimmt werden. 5

Bei Beurtheilung der Frage, ob ein Depotanſprechen⸗ der vermögend genug ſein, ohne Zerrüttung ſeines Nahrungs ſtandes, für ſeinen Sohn einen Einſteher zu ſtellen, haben die Gemeinderäthe davon auszugehen, daß zur Stellung eines Einſtehers die Summe von neunzig Gulden erforder⸗ lich ſeie.

Außer dem im Jahre 1824 Gebornen müſſen auch die jenigen, welche bei der vorigen Muſterung als temporär untauglich, als unterm Maas, oder aus andern Gründen zur dießjährigen Muſterung zurückgeſtellt worden, in den dießjährigen Gemeindeliſten wieder eingetragen werden.

Grünberg den 12. Jannar 1844.

Duc er.

Dieſe zur dießjahrigen Muſterung Zurückgeſtellten ſind: Felda: Johannes Hammerſtädt, Martin Goͤbel. Gro ßeneichen: Johann Georg Horſt. Grünberg: Bern hard Kullmann. Lauter: Johaunes Volk. Londorf: Johann Heinrich Lich, Meyer Löb. Zeilba ch.: Johan⸗ nes Weiß. Köddingen: Heinrich Prenſel. Nieder ohmen: Konrad Keil. Rüddingshauſen: Moſes Loͤwenſtein.

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 2.

V. Dienſt nachrichten: Am 11. Dez. 1843 wurde dem außerord. Profeſſor der evangl. Theologie Dr. phil. Heſſe zu Gießen die Stelle eines Univerſitätspredigers bei der Landesuniverſität übertragen; am 12. der 2. Criminal richter Klingelhöffer zu Gießen zum 1. peinlichen Rich ter, der peinliche Gerichtsſeeretär Höpfner daſelbſt zum 2. peinlichen Richter und der Stadtgerichtsactuar Binzer daſ.