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angegeben, binnen welcher ſich die Theileinlagen in den verſchiedenen Beträgen von 10 bis 90 fl. ohne baare Nach⸗ zahlungen zu je 100 fl. wahrſcheinlich ergänzen werden, fahrt er alſo fort:„die Theileinlagen haben einen großen praktiſchen Werth, weil ſie auch dem weniger Bemittelten Gelegenheit darbieten, ſich die Vortheile einer Rentenver— ſicherung zu erwerben, überhaupt die Betheiligung bei der Rentenanſtalt ſehr erleichtern und fördern, namentlich aber auch die Anſammlung Anfangs kleiner, dann immer ſtärke— rer Zins- und Zinſeszinsbeträge herbeiführen, welche in Er— mangelung einer ſolchen Gelegentheit eben ſo wenig erwor⸗ ben, als aufgeſpart worden wären. Der Erfolg iſt ſicher und glänzend zugleich; allein bei Einlagen im kleinſten Be— trage von 10 fl. liegt zwiſchen der Ausſaat(der Einzah— lung) und der fruchtbringenden Nutzung ein langer Zeit— raum. Man darf daher, wenn man für Jemand Einlagen in ſolch' geringem Betrage macht, nicht wähnen, dadurch ſchon im jüngeren und mittleren Lebensalter des Ver— ſicherten eine Verſorgung für denſelben erzielen zu können. Jedenfalls muß, wenn von dergleichen geringen Einlagen ſchon möglichſt frühe der baare Bezug der Jahresrenten erreicht werden will, durch Nachzahlungen in beliebigem Betrage Gedoch nicht unter 2 fl.) oder aber durch Ueber⸗ tragung der Renten von vollen Einlagen auf die Theilein⸗ lagen nachgeholfen werden. Je höher dagegen der ur— ſprüngliche Betrag einer Theileinlage iſt, deſto früher tritt deren Ergänzung und folgeweiſe der baare Bezug der Rente ein, ohne daß die eben erwähnte Nachhülfe geradezu erfor— derlich wäre.“— Geſetzt nun, es verſichern Eltern ihr drei⸗ jähriges Kind mit 100 fl. bei der Anſtalt, indem ſie eine volle Einlage machen, ſo kann davon nie mehr als eine Jahresrente bezogen werden, welche freilich nach und nach auf 150 fl. ſteigen kann. Der Bezug der Rente beginnt in dieſem Falle ſogleich. In den jüngeren Altersklaſſen ſteigt jedoch, der Natur der Sache gemäß, die Rente an— fangs ſehr langſam, ſo daß der Nutzen, welcher aus jener Einlage entſpringt, eigentlich erſt im mittleren und höhe— ren Lebensalter des Verſicherten bedeutend wird. Erreicht derſelbe ein ſolches Alter nicht, ſo kann der Fall eintreten, daß die Summe der nach und nach baar bezogenen klei⸗ neren Renten dem eingelegten Kapital gleichkommt und im Todesfall nichts mehr aus der Anſtalt zurückvergütet wird.— Werden dagegen mit jenen 100 fl. 4 Theileinlagen à 25 fl. für das Kind gemacht, ſo ſtellt ſich der Erfolg im ſpäteren Alter ganz anders dar. Denn in dieſem Falle werden die Zinſen und Zinſeszinſen, ſowie der Antheil an den Erbanfällen, jeder Einlage von 25 fl. ſo lange beige— ſchrieben, bis der Verſicherte endlich 4 volle Einlagen be— ſitzt und nun 4 Jahresrenten bezieht. Steht jetzt die jähr⸗ liche Rente der betreffenden Altersklaſſe auf 10 fl., ſo erhält der Verſicherte von den urſprünglich eingelegten 100 fl. eine Rente von 40 fl., wogegen der Inhaber von einer Ein— lage natürlich nur 10 fl. empfängt. Iſt die Rente auf 50 fl. geſtiegen, ſo werden von den gedachten 4 Einlagen 200 fl. bezogen und ſo fort bis zu jährlich 600 fl., wenn der Ver⸗ ſicherte ein hohes Lebensalter erreicht. Kurz, es iſt, ſobald
die Ergänzung jener 4 Theileinlagen à 25 fl. eingetreten iſt, fuͤr die Folge gerade ſo gut, als hätte man gleich An, fangs 400 fl. eingelegt. Man kann alſo, indem man wäh, rend einer beſtimmten Reihe von Jahren auf den baaren Bezug der Rente verzichtet, ſelbſt durch ein geringes Kapi⸗
tal, alſo ohne fühlbares Opfer, für die ſpäteren Jahre des
Verſicherten ſo bedeutende Vortheile erwerben, wie ſie mit demſelben Capitale auf irgend einem anderen Wege nicht erzielt werden können.— Stirbt der Verſicherte, ehe der baare Bezug der Rente erfolgt iſt, ſo erhält der Einleger
das baar Eingezahlte zurück.— Will Jemand, um noch ein Beiſpiel anzuführen, für ſeine Ehefrau, die das 40ſte Lebensjahr noch nicht überſchritten hat, 150 fl. bei der n⸗
ſtalt anlegen, ſo können damit 3 Theileinlagen à 50 fl. ge macht werden, und indem man ſonach anfänglich auf eine baare Nutzung dieſes Capitals Vezicht leiſtet, führt man die Möglichkeit des Bezugs dreier Jahresrenten herbei, welche allmählich bis auf den bedeutenden Betrag von 450 fl. ſteigen können.— Die Theileinlagen haben ſomit unver- kennbar einen ſehr großen practiſchen Werth; allein man folgere daraus nicht, daß ſolcher den vollen Einlagen zun Nachtheil gereiche. Denn jede Einlage, in welcher Größe ſie auch geſchehe, nimmt vermöge der auf volle Gerechtigkeit baſirten vaterländiſchen Ren tenanſtalt immer nach Verhältniß ihres Betrags an den Vortheilen, welche die Anſtalt erzeugt, Theil.— Noch glaubt übrigens Einſender dieſes, der ſchon mehrfach vernommenen irrigen Anſicht erwähnen zu müſſen, daß es für junge Perſonen vortheilhafter, als fur ältere: Perſonen ſey, in die Rentenanſtalt einzutreten. Nach den Einrichtungen der Anſtalt iſt dafür geſorgt, daß ſich die: Vortheile der Theilnehmer in allen Altersclaſſen nach den Geſetzen der Wahrſcheinlichkeit gleich erhalten. Die älteren Mitglieder treten raſch in eine höhere Rente ein und kon nen ſich alſo durch ein verhältnißmäßig ſehr geringes Capi tal die bedeutendſten Vortheile erwerben, ſo zwar, daß wenn der Einleger ein hohes Alter erreicht, die Einlage auf irgend einem andern Wege nicht nutzbarer gemacht werden konnte In keinem Falle iſt das Capital verloren, da unter allen Umſtänden mindeſtens ſo viel aus der Anſtalt baar bezo⸗ gen werden muß, als man baar eingelegt hat.— Die jun geren Mitglieder dagegen müſſen ſtufenweiſe länger warten, bis die Rente in ihrer Altersclaſſe zu einem raſcheren Stei— gen kommt, wogegen ſie aber auch die ganz ſichere Ausſict
haben, daß ihre Einlagen im mittleren und höheren Lebens-
alter eine bedeutendere Rente abwerfen, als ſolches bei den alteren Theilnehmern im gleichen Lebensalter der Fall war,
(G. H. 3.)
Die Einweihung des Ludewigs-Monuments zu Darmſtadt.
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die Einweihung tut.— Mit laue der Au Darmſtadt 18⁴ Wir brauchen fer Nachts beizuft lunes floß, welch te ſtanden, und d e, um daraus e the dem Feſte nich hing vor Augen b ſe beiwohnten, er elbe gewährt. 2 8 Monuments ſche tigten Verhältni Felzer“).
J Für welchen Preis zu haben ſſt.
Aiccheubuchs⸗
11. Jakob Groß des hieſſgen Mitgliedes lich lediger Bürgers und lich ledige!
22. Karl Dieffe Butzbach, de curators, 2
Bekanntmach b 0
Die Einweihung des Ludewigs-Monuments am 25, 15
Auguſt d. J. ſteht einzig in ihrer Art da und iſt das be. deutſamſte Feſt, das je im Großherzogthum Heſſen gefeien!
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