8 urglin
ntelligenz-Olatt
für die
Provinz Oberheſſen
un Allgemeinen,
leg 1
tlehre
Node
emer, N
Sabi die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen Schler 1 1 f:. a 1 und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. rue......—
7
Mittwoch
Autlicher Theil.
152 408 n — Der Großherzoglich Heſſiſche Taxe Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
— treffend: U. S. gegen Jacob Krüll von Lauter wegen mehrerer
7* Diebſtähle. l. bah Ich weiſe Sie an, den Jacob Krull von Lauter in Ke peigneter Weiſe ausfindig zu machen, ihn im Betretungs— 2 lle arretiren und anher abliefern zu laſſen. 1 Grünberg den 29. Juni 1844.
2
5 0 l abr er.:
5
1610 4 100 5— 15¼/ 105 0 5 — 74 Derſelbe an dieſelben. 5 2 114 Betreffend: Sie Erlaſſung der Wieſenpolizei⸗Ordnung. 4 1 1 Die Ihnen beſonders zugeſendete Wieſenpolizei-Ord-⸗
1 lung, durch welche die ſeither beſtandene aufgehoben erſcheint, 1 laben Sie nach Vorſchrift des Art. 1. alsbald zu publiciren, 1 eſe Bekanntmachung auch jährlich an den erſten Tagen
* 15 es Monats März zu wiederholen, die genaue Befolgung 2 u überwachen und durch die im Art. 5. bezeichneten Per—⸗ 4 L enen überwachen zu laſſen. Sie werden binnen 14 Tagen 5 nzeigen, wie viele Exemplare dieſer Wieſenpolizei-Ordnung 4. Sie bedürfen, um jedem der im Art. 5. Bemerkten ein ſol—
4 hes zuſtellen zu können, wo ich dann ſolche auf Koſten der 1„ Zemeinden beſtellen werde. — 16 Grünberg am 1. Juli 1844.
1 J. V. Grßh. Kreisraths Dl f Hallwachs.
Bekanntmachung, den Ankauf von Zuchtvieh fur die Provinz Ober⸗ heſſen betreffend.
Nach einem Beſchluſſe des Ausſchuſſes des landwirth— chaftlichen Vereins von Oberheſſen wird unter der Leitung
en 10. Juli
des landwirthſchaftl. Provinzial-Vereins der Ankauf eines Transportes Kühe, Kalbinnen und Faſelvieh von der Schwy⸗ zerrace in der Heimath dieſer Thierrace ſelbſt, für Rechnung von Landwirthen unſerer Provinz vermittelt werden, im Falle ſich die gehörige Anzahl von Subſcribenten dazu findet. Die näheren Beſtimmungen enthalten die Beilagen Nr. 4. u. 17. zur dießjährigen landw. Zeitſchrift, denen nur noch zugefügt wird, daß der landw. Verein die Reiſekoſten der mit dem Ankaufe beauftragten Perſonen übernimmt.
Außer dieſem Ankauf für Privaten wird auch noch ein Ankauf von 10 Stück Bullen Schwytzerrace von 10 Stück Bullen einer Vogelsberger oder Rhonrace im Intereſſe der Gemeinden geſchehen, und zwar in der Art, daß der Verein aus Vereinsmitteln den Verluſt von 30—35 fl. bei der Schwytzer- und 15— 20 fl. bei der Vogelsberger oder Rhönrace übernimmt. Dieſe 20 Stück Bullen werden einer offentlichen Verſteigerung unterworfen, bei welcher nur dann Private concurriren können, wenn die Thiere beider Racen unter den Gemeinden keine Abnehmer finden ſollten.
Indem wir nun das landwirthſchaftliche Publikum von dem obigen Beſchluſſe des Ausſchuſſes in Kenntniß ſetzen und uns auf die,„über das Schwytzervieh- in Nr. 24. der dieß⸗ jährigen Zeitſchrift erſchienenen Notizen beziehen, erſuchen wir die Landwirthe der Provinz, welche ſich bei dem An— kaufe von Kalbinnen und Zuchtſtieren für Private betheiligen wollen, der, nach gefaßten Beſchlüſſen des Provinzialver— eins, gelegentlich des Ankaufs der Zuchtſtiere im Intereſſe der Gemeinden vermittelt und unterſtützt werden ſoll, ihre Anmeldungen mit der Angabe der, Stückzahl, Gattung
und Alter der Thiere längſtens bis zum 30. Juli td..
dem Bureau des landwirthſchaftlichen Vereins von Ober— heſſen in Gießen zugehen zu laſſen, und zugleich eine Vor— lage von 100 fl. für jedes Stück Vieh franco zuſenden zu wollen.
Zugleich machen wir diejenigen Gemeinden, welche bei dem Wiederverkauf der Zuchtſtiere einzelne Thiere erkaufen wollen, darauf aufmerkſam, daß ſie wohl thun werden, ſich jetzt ſchon bei dem Vereinsvorſtande zu melden.
Gießen, den 26. Juni 1844.
Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen. v. Firnhaber-Jordis.


