Ausgabe 
6.3.1844
 
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Intelligenz-Olatt

für die

Provinz Obherheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

*

Amtlicher Thetl

Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg und Gruͤnberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſer Kreiſe.

Betreffend: Die Beförderung der Obſt⸗Cultur, insbeſondere die Anle⸗ gung von Gemeinde-Obſtbaumſchulen.

An einzelnen Orten ſtehen ſchon ſeit längerer Zeit wohl eingerichtete gemeinheitliche Obſtbaumſchulen, welche auch die guten Erfolge geliefert haben, die man ſich davon lei deren Anlage verſprochen hat. Es iſt dadurch nicht allein der Sinn für die Obſtbaumzucht geweckt und unter galten worden, ſondern es haben auch die Gemeinden und

eren Angehörige von jenen Anlagen den Vortheil, daß

um Theil wenigſtens der Bedarf der Gemeinden für An flanzung von Obſtbäumen an öffentlichen Wegen ꝛc. aus hren eigenen Baumſchulen gedeckt und Obſtbäume an Pri⸗ zaten zur Anpflanzung auf ihren Grundſtücken abgegeben perden können g

Dagegen iſt in einer ſehr großen Zahl von Gemein

den für Anlegung von Comunal-Baumſchulen theils nichts,

Her nur ſehr wenig geſchehen, theils ſind die früher an⸗ Klegten Baumſchulen vernachläſſigt worden.

Mit Rückſicht auf die Wichtigkeit dieſes Gegenſtandes ir die Gemeinden und Grundbeſitzer müſſen wir Ihnen daher dringend empfehlen, nach Kräften dahin zu wirken, daß gemeinheitliche Obſtbaumſchulen in denjenigen Gemein den, in deren Gemarkungen Boden und Lage geeignet ſind, und wo die Aufbringung der, übrigens nur maͤßigen Koſten für die Gemeinden nicht zu drückend wird, angelegt und die bereits vorhandenen Obſtbaumſchulen, ſoweit es als mthig erſcheint, zweckmäßiger eingerichtet und jedenfalls gehörig gepflegt und unterhalten werden.

Wir bemerken Ihnen in dieſer Beziehung zufolge lichſter Entſchließung vom 17. Aug. 1843 zu Nr. D. 8219 uch insbeſondere Folgendes:

) Bei der Beſtimmung des Flächeninhaltes einer anzu⸗ legenden Baumſchule iſt darauf Rückſicht zu nehmen, daß daraus, wo möglich, demnächſt das Bedürfniß der Gemeinde und der einzelnen Grundbeſitzer in der Ge meinde an jungen Obſtbäumen befriedigt werden kann.

Mittwoch, den 6. Maͤrz

898.

2) Die Baumſchule muß gehörig eingefriedigt ſein, um die Pflanzungen vor Beſchädigungen, namentlich durch weidendes Vieh, zu ſchützen. Nähere Anleitungen zur Anlegung der Baumſchulen konnen nöthigenfalls von den landwirthſchaftlichen Vereinen und von den Forſt⸗ behörden erbeten werden.

3) Die Aufſicht über die Baumſchule iſt gegen eine ßige Vergütung, die auch in Bewilligung eines Er tragantheils der Baumſchule beſtehen kann, den Schul- lehrern, wenn aber dieſe mit den Regeln der Obſt baumzucht nicht vertraut ſind, einem anderen in die ſem Zweige der Landwirthſchaft erfahrnen Gemeinde Einwohner zu übertragen. Da in den Schullehrer Seminarien zu Friedberg und Bensheim ſchon ſeit mehreren Jahren Unterricht in der Obſtbaumzucht ertheilt wird, ſo kann angenommen werden, daß jedenfalls die in den letzten Jahren angeſtellten Schullehrer die in fraglicher Hinſicht erforderliche Qualification beſitzen.

40 Es iſt dahin zu wirken, daß der Aufſeher der Baum⸗ ſchule den älteren Schulknaben und ſonſtigen Einwoh⸗ nern, welche es etwa wünſchen, namentlrch auch den Feldſchützen practiſchen Unterricht in der Obſtbaum zucht ertheilen.

5) In denjenigen Gemeinden, in welchen nach Nro. 10 des Ausſchreibens der Großh. Oberforſtdirecetion vom 24. Me irz d. J. ad Num. O. F. D. 906.(Nr. III. des Amtsblatts) unter der Leitung der Forſtbehörden Pflanzſchulen angelegt werden, können dieſe, wenn ſie die geeignete Lage haben, auch zur Obſtbaumzucht verwendet und falls auf dieſe Weiſe für Deckung des Bedarfs in genügender Weiſe geſorgt werden kann, die Anlegung einer weiteren beſonderen Obſtbaumſchule vorerſt ausgeſetzt bleiben.

6) Inſoweit in einzelnen Gemeinden Boden und Lage zur Obſt⸗Cultur ſich nicht eignen, können wenigſtens Pflanz⸗ ſchulen für ſonſtige Bäume zur Bepflanzung der Wege, wüſten Plätze ꝛc. ꝛc. angelegt werden.

Im Uebrigen überlaſſen wir Ihnen, die zur Errei chung des Zweckes weiter geeigneten Vorkehrungen zu tref fen, indem wir ſie nur noch darauf aufmerkſam machen, daß von den landwirthſchaftlichen Vereinen für Anlage von Baumſchulen Preiſe ausgeſetzt ſind.

Zugleich fordern wir Sie auf, gegen Ende des Jah res 1844 über den Erfolg Ihrer Bemühungen, über den