Intelligenz-Olatt
für die
Provinz Oherheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
„ 79.
Ein neues Vierteljahr⸗ Abonnement
af das woͤchentlich zweimal erſcheinende„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. Oktober. Geneigte Beſtellungen dolle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.— ÜUbonnementspreis: das Viertelfahr 24 kr.— Inſeratgebühren: die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende
zeiſe 2 kr.— zelche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtags-Blatt.
ufnahme der Juſeraten: alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs⸗Blatt, und alle,
Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.
Letreffend: Die Ausführung des Wieſenkulturgeſetzes vom 7. October 1830, insbeſondere das Inſtitut der Wieſen-Vorſtände und deren Wirkſamkeit.
Mit Bezug auf mein Ausſchreiben vom 8. September 1843 in Nr. 71. des Intelligenzblattes ſehe ich der Einſen⸗ dung der Berichte und Vorſchlaͤge der Wieſenvorſtände durch Cie und zwar bis höchſtens zum 31. December d. J. ent⸗ gegen.
Friedberg am 30. September 1844.
J. 1A
Krach, Gr. Kr.⸗Skr.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.
Letreffend: Die Provinzialſtraße von Grünberg über Londorf bis zur kurheſſiſchen Grenze.
Sie werden zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß nunmehr auch die rubricirte Provinzialſtraße von Londorf bes zur kurheſſiſchen Grenze vollendet ſein, und die Beſtim— nungen der Verordnung vom 17. März 1824 in Nr. 14 5 Regierungsblatts vom Jahr 1824 auf ſolche anwend⸗ ur ſind.
Grünberg den 28. September 1844.
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Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Die Vertilgung der Feldmauſe.
Es zeigen ſich dermalen die Feldmäuſe in ſehr großer,
HBaſorguiſſe erregender Anzahl; ich weiſe Sie alſo an, alsbald
die erforderlichen Anordnungen zu deren Vertilgung zu treffen. Sie werden deßhalb unverzüglich allen Grundbe— ſitzern von 200 bis 400[UKlaftern die Lieferung von 10 und von jeden weiteren 100 UKlafter von 3 Feldmäuſen innerhalb 4 Wochen aufgeben, mit dem Anfügen, daß für jedes innerhalb dieſer Zeit nicht gelieferte Stück 1 Heller an die Gemeindekaſſe zu bezahlen iſt. Hiernach werden Sie Verzeichniſſe wieviel Mäuſe jeder Grundbeſitzer zu lie— fern hat, und nach Ablauf der Lieferungszeit Erhebregiſter über die nicht gelieferten, ſonach zu bezahlenden aufſtellen und zur Vollziehbarerklärung einſenden. Sollte ſich nach den örtlichen Verhältniſſen die Lieferung einer größeren Zahl als nothwendig darſtellen, ſo werden Sie alsbald gutächt— lichen Bericht erſtatten.
Die nach Vorſtehendem fuͤr nicht gelieferte Mäuſe eingehenden Gelder ſind vorzugsweiſe dazu zu verwenden, um denen, welche freiwillig größere Quantitäten Mäuſe ge— liefert, verhältnißmäßige Prämien zu bezahlen.
Außer den bekannten Mitteln zum Wegfangen und Vertilgen der Maͤuſe, als Eingraben von Töpfen, mit einem Erdbohrer zu bohrenden Löcher, Erſticken durch Schwe— feldampf in den Röhren, mache ich auf die Vergiftung auf— merkſam, welche durch mit Krähenaugen vergiftete Frucht geſchieht. Dieſe der Art vergiftete Frucht darf aber nicht offen anf die Felder hingeworfen, ſondern ſie darf nur in die Mäuſelöcher gelegt werden. Die Bereitung dieſes Ver— giftungsmittels iſt nur den Apothekern geſtattet, wo das Pfund der Art vergifteter Frucht für 16 Kreuzer zu erhalten iſt. Die Apotheker dahier und zu Ulrichſtein ſind aufge— fordert, dieſes Vergiftungsmittel vorräthig zu halten.


