Ausgabe 
5.6.1844
 
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Intelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſaͤmmtliche Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter dieſer Kreiſe.

Nachſtehende Bekanntmachung haben Sie alsbald zur Kenntniß der Feldſchützen Ihrer Gemeinden zu bringen. Friedberg, Grünberg und Hungen

den 30. Mai 1844.

Küchler. Ouvrier. Follen ius. Preisausſetzen für Feldſchuͤtzen in der Provinz Ober⸗ heſſen.

Der landwirthſchaftliche Provinzialverein von Ober heſſen hat für das Jahr 1844 wieder eine Summe zu Prei ſen für diejenige Feldſchützen ausgeſetzt, welche am längſten, jedoch wenigſtens ſchon 10 Jahre lang, ununterbrochen das Feldſchützenamt bekleidet, ſich in dieſem am meiſten ausge zeichnet und nicht ſchon im vorigen Jahre Preiſe erhalten haben.

Die Bewerbungen um dieſe Preiſe müſſen längſtens bis zum 10. Juni an das Büreau des landwirthſchaftlichen Vereins dahier, unter Anſchluß von Zeugniſſen der betref fenden Bürgermeiſter und Gemeinderäthe uͤber Dauer und Art der Dienſtleiſtungen eingeſchickt werden. Geſuche und Zeugniſſe können auf ſtempelfreies Papier ausgefertigt werden.

Die Grßh. Bürgermeiſter der Provinz Oberheſſen ſind erſucht, vorſtehende Bekanntmachung alsbald zur Kenntniß der untergebenen Feldſchützen bringen zu wollen.

Gießen den 23. Mai 1844.

Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins von

Oberheſſen. v. Firnhaber-Jordis.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Gemeindevoranſchläge für 1845.

15 Sie werden dafür ſorgen, daß die Gemeindevoran⸗ ſchlage bis zum letzten Juli anher eingeſendet werden und

ich nicht in die Nothwendigkeit der Abſendung von Straf boten verſetzt werde. Grünberg am 31. Mai 1844. Ane.

Define an die Großh. Buͤrgermeiſter des Landgerichtsbezirks Gruͤnberg.

Betreffend: Den Zahltag der Spar⸗ und Leihkaſſe.

Wegen eingetretenen Verhinderungen kann der auf den 12. Juni fallende Zahltag nicht abgehalten werden. Sie werden dieſes zur öffentlichen Kenntniß bringen, damit Niemand einen vergeblichen Weg thue.

Grünberg den 30. Mai 1844.

Deu vir en

Ueber Maͤßigkeitsvereine.

Mit dem Verfaſſer des Aufſatzes über Mäßigkeitsver eine in Nro. 27. des Intelligenzblattes bin ich in ſo weit einverſtanden, daß auch ich kein beſſeres Mittel kenne, dem uͤbermäßigen, ſo unſägliches Verderben ſtiftenden Brannt weingenuſſe entgegen zu wirken, als die Mäßigkeitsver eine; nur muß ich entſchieden der dort aufgeſtellten Be hauptung widerſprechen:es dürften dieſe Vereine keine Ent haltungsvereine ſein und werden wollen. Ich bin näm lich feſt davon überzeugt, daß, wenn Vereine irgend einen geſegneten Erfolg haben wollen, ſie in Bezug auf den Brannt weingenuß den Grundſatz völliger Enthaltſamkeit feſt halten müſſen. Solche Enthaltſamkeitsvereine verfolgen nach meiner Anſicht den doppelten Zweck, Säufer zu retten und diejenigen, welche ſich vom Laſter des Trunks noch frei erhalten haben, zu bewahren. Nun wird Jeder, der in dieſer Beziehung nur einige Erfahrung geſammelt hat, zugeben, daß ein Trunkenbold einzig und allein durch gänzliche Ent haltſamkeit gebeſſert werden kann. Will dieſer hingegen ſtatt eines unmäßigen Genuſſes ſich einen mäßigen geſtatten, ſo wird er nur zu bald wieder in das kaum verlaſſene Laſter zurück fallen, und es wird mit ihm hernach ärger werden, denn vorher. Ja, erlaubt ſich der Trinker nach längerer Enthaltſamkeit nur einen Trunk wieder zu nehmen, ſo ſind damit ſeine beſten Vorſätze vergeſſen. Wie iſt daher hier anders, als durch Entſagung, Hülfe möglich? Was den