* Tate re d g ub Buße 104 Fender 1844. —— litt Bu berg. bat K. M. N. 4 E 0 3 1 nb elf 9 — 9. 9
Intelligenz-Glatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großherzogl. Bürgermeiſter des Kreiſes, (ausſchließlich des Gerichts Oberohmen.)
Betreffend: Die Einführung eines Leſebuchs in den Schulen des Kreiſes Grünberg. f
Als ſtändigen Mitgliedern des Ortsſchulvorſtandes iſt hnen bekannt, daß nach höherer Verfügung in allen Schu— zen für die oberen Klaſſen der Denkfreund von Schlez, als teſebuch, eingeführt werden ſoll; jedes Exemplar hiervon zoſtet 45 kr.— Die für jede Schule erforderliche Anzahl on Exemplaren iſt beſtellt und werden, ſobald ſie eintreffen, en Ortsſchulvorſtänden zur Abgabe an die Schulen, zuge— ertigt werden. Dieſes Leſebuch müſſen die Eltern der be— treffenden Kinder bezahlen, der Geſammtbetrag muß aber us der Gemeindekaſſe vorgelegt und an den mit der Er⸗ ebung beauftragten Bureaugehülfen Henricy eingeliefert werden. Verzeichniſſe derjenigen Schulen und resp. Eltern, welche ein Exemplar erhalten und den Betrag an die Ge— neindekaſſe zurück zu erſtatten haben, werden Ihnen mit
meiner Vollziehbar-Erklärung zugehen um die Beträge durch
ie Gemeindekaſſe zurück erheben zu laſſen. Für ganz arme, zahlungsunfähige Eltern muß die Zahlung aus der Gemein— ſekaſſe geſchehen. Wo dieſer Fall eintritt, haben Sie mir Verzeichniſſe vorzulegen, um die Ermächtigung zur ausgäb— ichen Verrechnung dieſer Beträge zu ertheilen. Solche Tremplare bleiben dann Eigenthum der Schule, um ſie päter wieder für Kinder armer Eltern verwenden zu können.
Außer jenem Leſebuch muß auch das dazu gehörige Handbuch für die Schule zum Gebrauch des Lehrers, auf Roſten der Gemeinde, angeſchafft werden. Dieſes Hand— duch in 8 Bänden koſtet eigentlich eingebunden: 9 fl. 24 kr.; da aber bei einer beſtimmten Zahl des Leſebuchs Freiexem— vlare gegeben werden, ſo vermindert ſich hierdurch der Be— crag auf 4 fl. 57 kr., welche aus der Gemeindekaſſe zu be— zahlen ſind.
Sobald Ihnen die Rechnungen über die geſammten Koſten zugehen, werden Sie für alsbaldige Einlieferung
Mittwoch, den 4. September
dieſes Betrags an den Buͤreaugehülfen Henricy, gegen Quit⸗ tung, ſorgen. Grünberg den 27. Auguſt 1844. orie
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: J. U. S. gegen Johannes Kalbhenn von Niederrosbach wegen Verletzung der Amts- und Dienſtehre des Gr. Bürgermeiſters Bullmann.
In dieſer Sache iſt die Vernehmung des Heinrich Wallenfels aus Rüddingshauſen, Kreiſes Grünberg, erfor— derlich. Derſelbe hält ſich in ſeiner Heimath nicht auf, weß⸗ halb ich Sie beauftrage, deſſen Aufenthalt wo möglich zu ermitteln und von dem Erfolge mich berichtlich zu benach— richtigen. g
Hungen den 26. Auguſt 1844.
In Abweſenheit des Kreisraths Schaaf, Gr. Kreisſecretär.
Bekanntmachung.
a Wenn ich in der Bekanntmachung vom 9. d. M. die Hoffnung ausſprach, daß der Geiſt der Ruhe und Ordnung,
welchen das hieſige Publikum ſchon bei anderen ähnlichen
Gelegenheiten bewieſen habe, es auch bei der ſtattfindenden Feier der Enthüllung des Ludewigs-Monuments,— dieſer für jeden Heſſen ſo erfreulichen und intereſſanten feierlichen Handlung,— beſeelen werde: ſo habe ich mich in dieſer Hoff— nung nicht getäuſcht. Die viele Tauſende von Menſchen, welche ſich vom 25. bis 27. d. M. dahier zur Feier dieſes erhabenen Feſtes aus allen Theilen des Großherzogthums eingefunden hatten, haben bei allen ernſten und heiteren Handlungen während dieſer drei Tage, bei großem Gedränge, ſelbſt bei der größten Fröhlichkeit, eine Ordnungsliebe und Ruhe bewieſen, wie ſie nur irgend zu wünſchen war. Nicht ein einziger, die Ruhe ſtoͤrender, Exceß iſt zu beklagen. Indem ich mir die Freude nicht verſagen mag, dieſes hier


