Ausgabe 
3.4.1844
 
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Geiſt des Glaubens vertrieben hätte, wenn eben wegen des unmäßigen Branntweingenuſſes die Empfänglichkeit fuͤr evan⸗ geliſchen Rath verſchwunden wäre, müßte da nicht auf irgend eine Weiſe vor allen Dingen jener böſe Geiſt gebannet, dieſe Empfänglichkeit wieder hervorgerufen werden? Und da weiß denn auch Einſender dieſes kein beſſeres Mittel, als die Mäßigkeitsvereine. Nur dürfen ſie keine Enthaltungsver⸗ eine ſein und werden wollen, denn Etwas muß der Menſch doch haben, an dem er ſich laben kann und ſintemal die armen Leute kein Geld für Champagner haben, wird ihnen wohl der Genuß eines Getränkes, das ſie ſich verſchaffen können, geſtattet werden müſſen; nur dürfen ſie ſich nicht darauf beſchränken, Mitglieder anzuwerben, welche geloben, wenig oder gar keinen Branntwein zu trinken, ſondern ſie müſſen auch Sorge tragen dafür, daß die Gelübde können gehalten werden.

Aber wie iſt das möglich? Dadurch 1) daß die Mä⸗ ßigkeitsvereine für die Herbeiſchaffung anderer kräftigender und dabei wohlfeiler Getränke ſorgen z. B. durch Anlegung guter Bierbrauereien, Aepfelweinfabriken ꝛc. und Y dadurch daß ſie den Leuten ſagen, nicht blos ihr dürft keinen Schnaps trinken, ſondern auch: ſo und ſo müſſet ihr es machen, um ihn euch abzugewöhnen. Zu dem erſten Punkte habe ich nichts hinzuzuſetzen, den zweiten betreffend bemerke ich aber noch folgendes; Mancher ſieht den Abgrund, der vor ihm gähnt, weiß auch, daß er in denſelben ſtürzen muß, wenn er nicht ruͤckwärts ſchreitet und geht doch vorwärts. Mancher kennt die unglückſeligen Folgen ſeines Laſters, ver⸗ flucht das Laſter, ſchwört es zu laſſen und läßt es doch nicht. Warum? weil er nicht kann. Sage Keiner: was der Menſch will, das kann er anch, es iſt nicht wahr! ja der Menſch, deſſen Wille eine noch ungeſchwächte Kraft hat, der kann, was er will, aber der Trunkenbold, oder auch nur der, der im Begriffe ſteht, es zu werden, der kann nicht mehr, was er will. Man muß alſo ſeinem geſchwäch ten Willen zu Hülfe kommen und wenn es auch nur mit telſt gewiſſer Kunſtgriffe geſchähe. Wohl iſt vorauszuſetzen, daß der geneigte Leſer Manchen kennt, deſſen Wille durch den Schnaps geſchwächt iſt, der alſo der Beihülfe bedarf, ich will darum erzählen, wie Nachbar Hans ſich das Schnaps⸗ trinken abgewöhnt hat.

Hans war noch kein Säufer, aber er trank den Brannt⸗ wein ſo gerne, namentlich Morgens, daß er ſelbſt fürchtete, ein Säufer zu werden. Er beſchloß daher, ſich das Brannt weintrinken ganz und gar abzugewöhnen, um aller Gefahr zu entgehen, aber wiewohl er öfters verſuchte, ſeinen Ent ſchluß auszuführen, ſo wollte es doch nicht gelingen. End lich ſchlug er folgendes Verfahren ein: er trank aus ſeiner großen Schnapsflaſche Morgens ſein tüchtiges Glas und füllte die Flaſche wieder mit Waſſer. Dadurch wurde die Füllung etwas, aber unbedeutend, ſchwächer. Am zwei⸗ ten Tage nahm er wieder ſein Quantum und goß die Flaſche mit Waſſer voll und ſo fort und fort, bis in der Flaſche nichts weiter war, als Waſſer, das nur noch den Geruch vom Schnapſe hatte. Als er ſoweit gekommen war, trat er eines Tages zu ſeiner Grethe und ſagte, indem er auf

die Flaſche deutete: ſiehe, liebe Grethe, den Gegenſtand dei⸗ ner Sorge, heute habe ich den Handel mit ihm fertig ge macht und da flog die Flaſche zum Fenſter hinaus; Grethe aber fiel ihrem Hans um den Hals, küßte ihn und war glücklicher, als an ihrem Hochzeitstag. Das Rezept Hanſens empfehlen wir allen Branntweintrinkern zum Ge⸗ brauche und Jedem, der ſich für die Sache der Mäßigkeits, vereine intereſſirt, zur geeigneten Empfehlung und weitern Bekanntmachung.

Ein anderes Mittel, dem ungehörigen und unmäßigen Branntweingenuſſe Einhalt zu thun, ſcheint mir auch in der, in unſerm Heſſiſchem Landkalender, unter der Aufſchrift Hand⸗ habung der Kirchenzucht in früheren Zeiten, ent haltenen Erzählung angegeben zu ſein. Du kennſt die Ge⸗ ſchichte lieber Leſer, und rufſt entſetzt: wie? körperliche Züͤch⸗ tigung? Nun, nun, erſchrick nur nicht, es müſſen jn nicht gerade Schläge ſein(wiewohl dieſelben namentlich von Eltern ihren noch unerwachſenen Söhnen, wie man ſie ſe oft in Schenken ſieht, gegenüber nicht ohne Erfolg ange⸗ wendet werden durften) man kann ja auch auf andere Wei

ſtrafen, z. B. durch Dienſtentlaſſung, durch ein der Wahr⸗ N

heit genau entſprechendes Zeugniß, durch Entziehen freund, ſchaftlichen Umgangs u. ſ. w.

Hiermit glaube ich die Fragen in Nro. 7., ſoweit en der Ranm und die Beſtimmung des Intelligenzblattes ge⸗ ſtattet, beantwortet zu haben.

Kirchenbuchs-Auszug vom Februar 1844.

Grünberg. Getraute: 25. Jacob Knieriem, Bürger und Schloſſer dahier, des Michael Knieriem, weiland Einwohners und Büchſen, machers zu Biſchhauſen in Kurheſſen, ehelicher, hinten laſſener, lediger Sohn, und Eliſabetha Ritter, de⸗ Chriſtian Ritter, Bürgers und Schuhmachers dahien, eheliche, unverheirathete Tochter. Getaufte: 6 25. Dem hieſigen Bürger und Rothgerber Friedrich Joch ein Sohn, Hermann, geb. den 10. Febr. iges

4. Karl Glaſer, des Hrn. Karl Glaſer, Gr. Rektor du hier, ehelicher Sohn, alt 4 Jahre u. 25 Tage, f den 1. Febr. f

6. Johannes Starck, Bürger und Strumpfweber dahien, alt 75 Jahre, 10 Mon. und 14 Tage, r den 3.

8. Eliſabetha Walther, des geweſenen Bürgers und Roll. gerbers dahier J. Ludwig Walther hinterlaſſene, ehh liche, ledige Tochter, alt 71 Jahre, 4 Mon. und B. Tage, 7 den 5. Febr. f

15. Friedrich Schmidt, Bürger und Schuhmacher dahin, alt 43 Jahre, 7 Mon. und 13 Tage; 7 den 12. Foz

16. Anna Eliſabetha Fritz, des geweſenen Bürgers un Metzgers Johannes Fritz hinterlaſſene Wittwe, alt(k Jahre, 2 Mon. und 28 Tage, k den 13 Febr.

17. Heinrich Schweißgut, des hieſigen Bürgers u. Schuß machers Heinrich Schweißgut ehelicher Sohn, alt! Mon., ku den 14. Febr. 8 b

17. Konrad Alles, des hieſigen Bürgers und Schloſſen Georg Kaspar Alles ehelicher Sohn, alt 1 Jahr, Hl Mon. und 2 Tage, f den 14. Febr.

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