Ausgabe 
26.7.1843
 
Einzelbild herunterladen

10 N 1

262

wurden ſie unter allgemeiner Theilnahme, unter dem Geläute aller Glocken und einem anſehnlichen Leichen⸗ gefolge auf den Kirchhof der Dammvorſtadt begraben. Die Rede, die der Prediger Hentſchel am Grabe hielt, machte einen tiefen Eindruck. Das Frankfurter Wochenblatt, welches Obiges zuerſt mittheilte, ſagt:Der Gnadenreiche aber behüthe unſere Stadt vor ähnlichen Gräueln und Miſſethaten! Gott gebe, daß die Branntweintrinker dieſe mit blutigen Flam⸗ men geſchriebene Schrift leſen und beherzigen. Was wollen wir hierzu ſagen? Ergreift nicht Jeden Schauder und Entſetzen? Wer hier nicht erbebt, deſſen Herz muß härter denn Stein ſein. Wer wäre wohl hier, auſſer dem Mörder ſelbſt, noch weiter anzuklagen? Das iſt eine Frage, die wir allen Denen zur Beantwortung überlaſſen, welche ſich nicht nur nicht ſcheuen einem ſchon Betrunkenen noch mehr Branntwein zu geben, ſondern auch noch auf Borgen verabreichen. Wohl werden Schenkwirthe, die Schnapps verzapfen, ſagen:Was geht uns das an, ein Jeder mag für ſich ſorgen. Aber wiſſe, der du alſo ſprichſt, du biſt verantwortlich auch für deinen Nebenmenſchen, ja ſogar vor Gericht ſchuldig, wenn du dich an ſeinem Körper vergreifſt; wohl hat ein Mancher an Arreſt oder Geldſtrafe es ſchon büßen müſſen, weil er ſeinen Mitmenſchen am Leibe beſchädigte. Wie ſieht es aber aus, wenn du ſeine Seele ins Verderben ſtürzeſt?! 5

Zur Nachahmung.

Je ſeltener man in unſerer ſelbſtſuͤchtigen Zeit eine uneigennützige Tugend findet, um ſo mehr er⸗ freut es, wenn man das Glück hat, ihr irgend wo einmal zu begegnen. Ich bin ihr begegnet bei dem Ortsbürger von Großkarben, Konrad Iſſel, der meinen verlornen Stock und Regenſchirm zwiſchen Niederwöllſtadt und Okarben, als er gerade mit dem Schubkarren von hier nach Hauſe zurückkehrte, auf der Chauſſee liegend fand, ein ziemlich bedeu tendes Gebot, das ein Fremder für den Regenſchirm ihm machte, ausſchlug und, in ſeinem Sinne denkend: ehrlich währt am längſten, beide Gegenſtände bei dem Gr. Buͤrgermeiſter zu Großkarben deponirte, welcher Letztere die Güte hatte, auf meine Anzeige in dieſem Blatte, ſie mir durch den Finder ſelbſt zuzuſchicken. Mit wahrem Vergnügen habe ich dem armen ehrlichen Manne die dem Finder zugeſagte Belohnung gegeben und wenn ihm dieſe öffentliche Anerkennung weiterhin noch nützen ſollte, ſo würde mich das von Herzen freuen.

Friedberg am 24. Juli 1843.

L. Matthias, Pfarrer.

n..(0b0ß00fß0f0fß0T0ß0ꝓ³-

Nach einer in Nr. 201 der Großh. Heſſ. Zeitung vom 22. d. M. enthaltenen Nachricht hat den Ort Bromskirchen im Kreiſe Biedenkopf ein großes Brandunglück betroffen. Zwei Dritttheile ſämmtlicher Gebäulichkeiten des Orts, beſtehend in 63 Wohnhäuſern und 51 Oeconomiegebäuden, mit dem bereits eingeſcheuerten reichen Ertrag der Heuerndte, ſind don der Flamme verzehrt worden. 8

Die Unterzeichneten erbieten ſich, diejenigen Gaben der Mildthaͤtigkeit, welche von Einwohnern hieſiger Stadt und Gegend fuͤr die Unglücklichen dargebracht werden wollen, an zunehmen, und zur zweckmäßigen Verwendung an den Großh. Kreisrath zu Biedenkopf zu befördern.

Friedberg den 23. Juli 1843. Buß, Rentamtmann. Wahl, Apotheker.. Bindernagel, Buchhaͤndler.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

A ννο ιννιοννν

Hofraithe⸗Verſteigerung.

(931) Freitag als den 28. Juli d. J., des Mit⸗

tags 12 Uhr, ſoll dahier auf dem Gemeindehauſe die Hofraithe des Philipp Hublitz von Utphe, an der Landſtraße, beſtehend in Wohnhaus, einer halben Scheuer, Nebenbau am Haus und Stall an der Scheuer freiwillig verſteigert werden. Die Kauflieb⸗ haber können ſich um die benannte Stunde einfinden. Utphe den 30. Juni 1843. a Der Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Bürgermeiſter B ö ch er. Edictalladung. 8 (980) Abel Dickels Eheleute und die beiden groß⸗ jährigen Söhne iter Ehe, Johannes und Caſpar Spilemann von Stumpertenrod beabſichtigen über das in den Flur⸗ und Grundbüchern auf ihren Namen ſtehende, theils in Stumpertenröder, theils in Feldaer und Köddinger Gemarkung belegene Immobiliar⸗Ver⸗ mögen, worüber ein Auszug Flurbuchs dahier zur Ein⸗ ſicht offen liegt, zu verfügen, ohne aber im Stand zu ſein, ihre Eigenthumsrechte urkundlich nachzuweiſen, weßhalb alle diejenigen, welche an jenem Immobiliar⸗ Vermögen dingliche Rechte erworben haben, aufgefor⸗ dert werden, ſolche binnen 6 Wochen à dato dahier ſogewiß anzuzeigen, gegenfalls die nachgeſuchte Ver⸗ äußerungsurkunde beſtätigt werden wird. 5 Ulrichſtein den 11. Juli 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Ra y 5. Edicetal ladung. (981) Anſprüche jeder Art an den in Concurs verfallenen Seligmann Blum von Keſtrich oder deſſen Maſſe ſind ſogewiß in dem, auf den 18. September l. J, V.⸗M. anberaumten Liquidationstermine, da⸗ hier anzumelden, auch etwaige Vorzugsrechte gleich zeitig zu begruͤnden, gegenfalls ohne Erlaß eines Präcluſivdecrets Ausſchluß erfolgt. i Ulrichſtein den 13. Juli 1843. Großh. Heſſ. zum Landgericht daſ. geh. Patrimonialgericht Keſtrich⸗ f m Verſteigerung von Bauarbeiten und eines Hauſes auf den Abbruch ꝛc. zu Steinbach, Kreiſes Gießen. (983) Montag den 31. Juli l. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Schullocale zu Steinbach, Krei⸗ ſes Gießen, die zur Erbauung einer neuen Pfarr⸗ wohnung daſelbſt nöthigen Bauarbeiten, nämlich:

ö Pfarrhaus, alten Gehb

I VVoanſchlag

an auf 10 inſicht L eiglehen

(986) Di hier haben ihrem Val 555 Hof ſich % Hoft. ſſch Neuht wulkauft, ſelben urk! nag werd einer Art gefordert, anzuzeige ſchen Ert und dem die gebete wird. Fried!

(997) 11 Uhr, von ohng Pfingſtw in Pacht der Saue! von dem lich meiſtk

Friedt

6997