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Intelligenzblatt
für die
Provinz Oberbeſſen
im Allgemeinen,
Kreiſe Friedberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Sonnabend, den 20. Oktober
Amtlicher Theil.
——
Die Großherzoglich Heſſiſchen
an ſaͤmmtliche
Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg Ortspolizeibehoͤrden dieſer Kreiſe.
C 2. April 1841, die Sonntagsfeier betr., auf die monatlichen Bettage.
Betreffend: Die Anwendung der Verordnung vom 2.
3 Folge eingelangten Reſcripts Gr. Sie, daß die Verordnung vom 2. April 1841, Anwendung findet.
Hungen und Friedberg den 19. Oktober 1842.
Miniſteriums des Innern und der Juſtiz benachrichtigen wir die Sonntagsfeier betr., auf die monatlichen Bettage keine
Follenius. Kuͤchler.
Die Hand der Vorſehung.
Im Winter des Jahres 1611 fiel zu Konſtan⸗ tinopel— was in dieſen warmen Ländern äußerſt ſelten iſt,— ein ziemlich tiefer Schnee. Die Be⸗ dienten des engliſchen Geſandten Glovers warfen ſich bei dieſer Gelegenheit mit Schneeballen; ver⸗ ſchiedene Türken ſahen dieſem Scherzgefechte zu, aber leider ward es am Ende allzu ernſtlich. Einen vor⸗ beigehenden Janitſcharen traf ein vielleicht zu hart gedrückter Ball ſo heftig ins Auge, daß er nicht nur dieſes einbüßte, ſondern daß auch der Brand hinzukam und der Unglückliche ein fremdes Spiel mit ſeinem Leben bezahlen mußte.
Dieſer Vorfall machte unter ſeinen Gefährten gewaltigen Lärm. Der Janitſcharen⸗Aga ſelbſt be⸗ ſchwerte ſich beim Grosvezier, und dieſer verlangte vom Geſandten die Auslieferung des Thäters. Ver— gebens erwiederte der Geſandte: daß ja der Wurf offenbar nicht in feindlicher Abſicht geſchehen, ſon⸗ dern nur durch ein Ungefähr ſchädlich geworden ſei. Der Vezier blieb unerbittlich. Ja, als der Geſandte erklärte, daß er durchaus nicht wiſſe, welcher von
ſeinen Bedienten den unglücklichen Ball geworfen habe, rüſtete ſich der Poͤbel zu einem ernſtlichen Sturm auf das engliſche Geſandten⸗Haus; ſo daß Glover endlich verſprechen mußte, alle ſeine Haus⸗ geuoſſen vortreten zu laſſen, und den Schuldigen,
wenn er erkannt werde, auszuliefern. Kaum war die Dienerſchaft vorgetreten, ſo fielen fünf Türken, dle, jener erſten Scene zugeſehen hatten, zu gleicher Zeit über einen gewiſſen Simon Dibbins her, der vor Kurzem erſt von Kandia nach Conſtantinopel gekommen war, und ſie ſowohl, als noch andere Janitſcharen, beſchwuren einmüthig, daß er der Tha⸗ ter ſei. Von neuem that der Geſandte jetzt Vor⸗ ſtellungen. Er wußte ganz gewiß, daß dieſer Dibbins unſchuldig und damals nicht zugegen geweſen war. Er führte dieß zum Beweis für ihn an, und erbot ſich auch, eine anſehnliche Summe für deſſen Be⸗ freiung herzugeben. Nichts half; jene Gründe wur⸗ den als ein blos erdichteter Vorwand betrachtet, und das Löſegeld ſchlug man aus. Der Geſandte, wollte er nicht das Leben mehrerer Menſchen in Gefahr ſetzen, mußte ſich endlich entſchließen, einen, ſeiner Ueberzeugung nach ganz Unſchuldigen aufzu⸗ opfern. Dieß ſchmerzte ihn aufs tiefſte. Noch den Morgen vor der Hinrichtung ſchickte er ſeinen Se⸗ cretär zu dem Gefangenen, um ſich mit der Noth⸗ wendigkeit zu entſchuldigen. Dieſer fand ſeinen Landsmann den Tod erwartend, doch ſehr gelaſſen; ja Dibbins trug ihm ſogar auf, den Geſandten ſei⸗ netwegen zu beruhigen.„Ich ſterbe“ ſprach er,„zwar unſchuldig in dieſem Punkt, doch nicht ſchuldlos. Ich habe, was ich nun geſtehen will, in England einen Mord begangen; ich habe deßhalb aus meinem Va⸗


