Ausgabe 
29.6.1842
 
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Schäfereiverpachtung zu Obereſchbach. (752) Mittwoch den 6. Juli d. J, Vormittags 9 Uhr, wird in dem Gemeindehaus zu Obereſchbach die mit ungefähr 380 Stück Schaafvieh betrieben werden könnende fiscaliſche Schäferei in der Gemarkung Obereſchbach auf anderweite 3 Jahre, von Michaeli⸗ tag laufenden Jahrs anfangend, öffentlich meiſtbie⸗ tend verpachtet.

Friedberg den 4. Juni 1842. Gr. Heſſ. Rentamt daſelbſt.

Buß.

Verpachtung. (845) Die Hochgräflich Solms-Rödelheim'ſche Zie gel⸗ und Kalkbrennerei zu Oſſenheim ſoll, vom 22. Februar 1843 an, anderweit verpachtet werden. Pachtliebhaber werden hiermit eingeladen, ihre Gebote bei dem Unterzeichneten, nach Einſicht der Pachtbedingungen, innerhalb ſechs Wochen zu Pro tocoll zu geben, worauf wegen Annahme derſelben Eröffnung erfolgen wird. Aſſenheim den 16. Juni 1842. In Auftrag Gräflich Solms-Rödelheim'ſcher Rentkammer dahier Trümpert, Rentk.⸗Secretär. Marktanzeige. (871) Es wird hiermit zur Kenntuiß des Handel treibenden Publikums gebracht, daß der hieſige auf den 6. und 7. September dieſes Jahrs feſtgeſetzte Krämermarkt, der auf dieſen Tag fallenden jüdiſchen Feiertage wegen, auf Dienſtag und Mittwoch den 30. und 31. Auguſt verlegt, und an dieſem Tage abgehalten werden ſoll. Düdelsheim am 20. Juni 1842. Der großh. heſſ. Polizeicommiſſair Freyherr von Ende.

Verſteigerung von Brückenbauarbeiten. (872) Samſtag den 2. Juli, des Vormittags 9 Uhr, ſollen die zur Erbauung einer Brücke uͤber den Fluthgraben in der Kirchgaſſe zu Oſtheim erforder lichen Arbeiten und Lieferungen, als:

1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 43 fl.

2) Steinhauerarbeit 235 3) Zimmerarbeit 8 4) Schloſſerarbeit 4 5) Weißbinderaxbeit 3 25 6) Lieferung von 2000 Backſteinen 34 2 Kalk 25

in dem Wirthshauſe des J. C. Schneider zu Oſcheim an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden.

Plan und Ueberſchlag können bei dem Unter zeichneten drei Tage lang vor der Verſteigerung ein geſehen werden.

Oſtheim am 24. Juni 1842.

Clotz, Wegbauaufſeher. Arbeits ⸗Verſteigerung.

(873) Donnerſtag den 7. Juli d. J., Vormittags um 9 Uhr, ſollen auf hieſigem Gemeindehauſe nach

benannte Bauarbeiten an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. A. Bei Wohnbarmachung eines Gemeindeſchoppens.

Zimmerarbeit, voranſchlagt zu 135 fl. Maurerarbeit 108 Schreinerarbeit 58 Schloſſerarbeit 31 Glaſerarbeit 10 Weißbinderarbeit 12% Handarbeit 3. Lieferung von Sandſteinplatten, Backſteinen,

Lehmſteinen, Kalk, Mauerſteinen und Mauerſand. B. Bei Herſtellung der Weede im Ort. Maurerarbeit, voranſchlagt zu 130 fl. kr. Pflaſtererarbeit 9 30, Steinhauerarbeit 249 30

Lieferung von Mauerſteinen, Rollpflaſterſteinen, Schichtenpflaſterſteinen, Mauerſand, Pflaſterkies und Waſſerkalk.

Die gr. Bürgermeiſter der Umgegend werden er ſucht, dieſes noch beſonders und mit dem Bemerken zu veröffentlichen, daß nur wirkliche Meiſter zum Mitbieten auf die betreffenden Arbeiten zugelaſſen werden und die Ueberſchläge und Bedingungen bei den Unterzeichneten zur Einſicht offen liegen.

Großkarben am 25. Juni 1842.

Der Gemeindebaumeiſter Der gr. Buͤrgermeiſter

Ruths. Zöll. Oeffentliche Aufforderung. (874) Forderungen an den Nachlaß des Heinrich Joſt II. zu Niedereſchbach ſind um ſo gewiſſer bin nen 4 Wochen anzuzeigen, als ſie ſonſt bei Verthei⸗

lung der Maſſe nicht berückſichtigt werden.

Großkarben den 16. Juni 1842.

Gr. heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Bekanntmachung der Verſteigerung von aus Moos ꝛc. beſtehender Waldſtreu, in den Domanialwaldungen des Re viers Oberrosbach Forſtes Friedberg. (875) Donnerſtag den 30. d. M., Nachmittags 3 Uhr im Weſterfeldſchenwald, ungefähr 22 einſpännige Wagen voll; Freitag den 1. Juli Morgens 7 Uhr im Burgwald ungefähr 45 und 75 19%, Frauenwald 30 einſp. Wagen voll. Oberrosbach den 24. Juni 1842. Der gr. heſſ. Revierförſter Bingmann. Entlaufenes Schwein. (876) Seit ohngefähr 8 Tagen hat ſich von hier ein Schwein, mittlerer Größe, entfernt, und iſt man bis heute noch nicht dem Flüchtling auf die Spur gekommen.

Die gr. Buͤrgermeiſter der Umgegend werden höflichſt erſucht, dieſes in ihren Bürgermeiſtereien zur offentlichen Kenntniß bringen zu laſſen, und im Falle es ſich herausſtellen ſollte, daß dieſes Schwein