Ausgabe 
29.1.1842
 
Einzelbild herunterladen

ich, N a letz. demachlt 0 welche du dem

in Dieun N Olancz.

wird ein

A. ttwellſtadt den dieſes

1

pit, mit Demje⸗ kunft ũder

* peliti⸗

en Haut.,

g, ſowohl diechen be⸗

Vermittags der Quer- u, vorzig⸗ t werden, luygefriſt

rſcheinende In müſſen,

vme finden,

Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberheſſen in Allgemeinen,

Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M9. Sonnabend, den 29. Januar 1842 2.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedbere herz ö ö 5 5 9 an die großh. Burgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Completirung der Feldtruppen im Jahr 1842.

Gleichzeitig mit dieſem Ausſchreiben theile ich einem Jeden von Ihnen ein Exemplar der von großh. Provinzial⸗Kommiſſar zu Gießen in rubricirtem Betreff erlaſſenen Bekanntmachung unter der Weiſung mit, dieſelbe alsbald in jeder Gemeinde Ihrer Bürgermeiſterei anheften zu laſſen und auf dieſe Art zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Aus dieſer Bekanntmachung iſt zu entnehmen, daß aus dem Kreiſe Friedberg diejenigen jungen Leute, welche bei der vor jährigen Muſterung die Nr. 1 bis 124 gezogen haben, marſchpflichtig ſind, die Nr. 125 bis 138 aber noch nach dem 1. April l. J. einbeordert werden können. Sie haben alle diejenigen, welche hiernach eine Marſchnummer gezogen haben, davon ſpeziell in Kenntniß zu ſetzen und zugleich anzuweiſen, auf an ſſe gelangende Ordre zu dem Regimente oder Corps, welchem ſie zugetheilt ſind, ſich unverzüglich zu begeben. Sollte einer oder der andere durch ein begrün⸗ detes Hinderniß hiervon abgehalten ſeyn, ſo iſt mir unter Anſchluß des erforderlichen Zeugniſſes über den

Abhaltungsgrund ſogleich berichtliche Vorlage zu machen. Friedberg den 25. Januar 1841. Küchler.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Bürgermeiſter des Kreiſes Hungen.

Betreffend: Completirung der Feldtruppen im Jahr 1842. Oberheſſen 621 Mann zu ſtellen, die

in einer Tabelle auf die Kreiſe und Landrathsbezirke vertheilt worden ſind. Von dieſer Tabelle wird Ihnen ein Exemplar zukommen, welches Sie öffentlich anzuheſten und dadurch die Subrepartition zur offentlichen Kenntniß bringen werden.

In der im Abdruck nachſtehenden Contingentsliſte ſind die aus den Gemeinden des früheren Land⸗ rathsbezirks Hungen zum Marſch deſignirten, ſowie auch diejenigen Dienſtpflichtigen, welche bei einem etwaigen Abgange an dem Contingent noch weiter einbeordert werden können, verzeichnet worden. Sie werden jeden der genannten Perſonen von dieſer Deſignation beſonders in Kenntniß ſetzen, wie geſchehen binnen 8 Tagen berichten und Falls einer oder der andere der verzeichneten Recruten aus irgend einem Grunde an dem zum Eintritt in den Dienſt beſtimmten Tag nicht ſollte erſcheinen konnen, unter Anfuhrung des Grundes und Beiſchluß eines etwaigen ärztlichen Zeugniſſes, mir ſogleich berichtliche Anzeige machen.

Vor dem 1. Mai d. J. darf keiner der Genanuten ſich von Haus entferuen und kann Keiner

Wandererlaubniß erhalten.

Zur diesjährigen Ergänzung der Feldtruppen hat die Provinz