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Anſpruch zu nehmen erklärt hatte und deſſen Arbeits⸗Verdienſt⸗Erſparniſſe in Folge davon der Vereins⸗
Bezirks⸗Commiſſion zugeſtellt worden ſind, ſpäterhin auf die Hülfe des Vereins verzichtet, alsdann der— jenige Theil ſeiner Arbeits-Verdienſt-Erſparniſſe zur Zeit jenes Verzichts noch nicht an ihn ausgehändigt oder für ihn verwendet wurde, von der Vereins-Bezirks-Commiſſion, an den Buͤrgermeiſter des Wohnortes des Züchtlings zur weiteren Aushändigung oder Verwendung abzuliefern iſt.
Die Centralbehörde des Vereins iſt von dem Inhalte dieſes Reſeripts in Kenntniß geſetzt worden.
Darmſtadt den 12. Auguſt 1842.
In Verhinderung des Staatsminiſters v. Lehmann.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Großherz. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Localpolizeibeamten dieſes Kreiſes.
Betreffend: Verlegung des Echzeller Herbſtmarktes.
1251) Nach einer Benachrichtigung Gr. Kreisraths zu Nidda iſt der auf den 14. Oktober d. J. allende Herbſtmarkt zu Echzell auf Montag den 17. deſſelben Monats verlegt worden. Sie haben dieſe
Anordnung in Ihren Gemeinden bekannt zu machen. Hungen den 21. September 1842.
J. V. G. K. Dittmar.
Belohnte Gaſtfreundſchaft.
Als am 17. Juli d. J. die 1100 Sänger auf ihren Wagen in Friedberg eingezogen und wohl zehnmal ſo viel Menſchen die Häuſer und Straßen füllten und mit heiterem Geiſte den impoſanten Zug bewunderten, da blickten ſich Manche beſorgt um, wo ſie wohl ein Obdach finden würden. So auch die aus 25 Sängern beſtehende Geſellſchaft„Poly— bymnia“ von Offenbach, welche auf einem wie ein Oampfſchiff dekorirten Wagen angekommen waren. „Wo nun hinaus?“ ſagte einer der Sänger, als ſie abgeſtiegen waren. Dieß hörte ein Bürger; der trat zu ihnen und lud ſie mit Herzlichkeit ein, mit ihm zu gehen, wenn ſie mit ſeinem beſchränkten Hauſe vorlieb nehmen wollten. Das freundliche Anerbieten wurde mit Freude angenommen.„Dort iſt mein Haus,“ ſagte der Bürger,„ich will voraus eilen und ſie meiner Frau anmelden.“ Die unerwartete Mittheilung:„Lieb Mütterchen, Du bekommſt 25 Mann Einquartierung,“ erſchreckte faſt die gute Frau im erſten Augenblick(welche Hausfrau würde bei einer ſolchen Nachricht nicht ein wenig ängſtlich werden?); doch die Gäſte waren ſchon vor der Thüre, darum faßt ſie ſich ſchnell, eilt hinaus und reicht denſelben mit einem freundlichen„Willkommen“ die Hand. Was Küche und Keller vermochte, wurde nun zur Erquickung der Gaͤſte herbeigeſchafft, denen es ſo gut bei ihrem freundlichen Wirthe gefiel, daß ſie bis zum folgenden Abend verweilten und dann herzlich dankend, da jede Art von Vergütung, faſt deleidigt über das Anerbieten, zurückgewieſen wurde, ſchieden.
Erſt nachdem die Gäſte des Schuhmachermeiſters Jacob Heß,— denn das iſt der Name unſeres wacke⸗ ren Mitbürgers, der auf ſo biedere Weiſe ächt deutſche Gaſtfreundſchaft übte,— abgereiſ't waren, tauchte der Wunſch in ihm auf, die Namen derſelben zu beſitzen, um ſie zur Erinnerung aufzubewahren. Dieſer beſcheidene Wunſch blieb nicht unerfüllt; denn es langte nach einiger Zeit von den dankbaren Gä⸗
ſlen ein gar freundliches Schreiben mit einem Etui
an, aus dem ihm, als er es öffnete, ein ſilberner
Becher entgegen blitzte, auf dem die Worte eingra⸗
virt ſtehen:
„Der Sängerverein Polyhymnia zu Offenbach ſeinem Freunde Jacob Heß“
L. Schmidt. F. Weiß. F. Stock.
G. Schmidt. D. Märten. J. Steinbacher.
J. Jo ſt⸗ 5 C. Dietrich. F. Scheller.
J. Wunderlich. J. Nagel. I. Weidmann.
H. Methſieder. C. Rudorf. F. Knipp.
F. Leonhart. C. Lack. C. Deißler.
F. Kößler. F. Dietz. P. Wagner.
S. Hartwig. A. Henning. G. Reifſchneider. S. Spieler.
Bekanntmachungen von Behoͤrden. S
Edictalla dung. (1144) Im Niedermörler Hypothekenbuch ſteht auf dem Namen des Johannes Brillinger und Ehe⸗ frau Katharina, geb. Göbel, eine Schuld- und Pfand⸗ verſchreibung über ein bei dem Kirchenfond zu Op⸗ pershofen am 10. April, 1802 entliehenes Capital von 50 fl. offen, wiewohl die Erben des Schuld— ners behaupten, daß das Pfandrecht durch Zahlung erloſchen, die Schuldurkunde aber verloren gegangen ſeie. Auf Antrag der Erben werden daher alle, welche auf die vorgenannte Schuldurkunde noch An⸗ ſprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich auf— gefordert, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen hier zur Anzeige zu bringen, als ſonſt jene Schuldurkunde ſofort für erloſchen erklärt und der betreffende Ein⸗ trag im Hypothekenbuch geſtrichen werden wird. Friedberg den 26. Auguſt 1842. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Edictalladung.
11192) Das Vermögen des abweſenden Andreas Ewald, ledig von Ockſtadt, wird ſeit dem Jahr 1797 curatoriſch verwaltet, und beträgt nach letzter Vormundſchaftsrechnung 786 fl. 6 kr.
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Friedberg
Bek (1216) Ducch bandelsmauns A geworden, deſſen lich zu verſteiger Montag den und die folgende daß zu dieſem tendes Lager v. Druckzeug, Leine. Baumwollenzeuge Gegenſtande in verſteigert werde dieſer Waaren zum Adler dahie werden die übri Stühlen, Schra Kleider, Gold, ausgeboten. Gießen der
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