1 Intelligenzblatt
ae für die
bare Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, dehnt die
5 Kreiſe Friedberg und Hungen
. und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
—— 3. 5 Mittwoch, den 26. Januar 1842. ke. Amtlicher Theil.
5. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen
r an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen. N Butzbach. 1
Betreffend: Die Entfernung oder Mißbrauch beſeitigende Einrichtung der ſogenannten Höllen in den Oelmüßhlen.
211 Sie werden beauftragt, die im Abdruck nachſtehende höchſte Verfügung ſämmtlichen Oelmüllern in 113 Ihren reſp. Bürgermeiſtereien bekannt zu machen, und denſelben deſonders zu eröffnen, daß Jeder, welcher 11 etwa die fragliche, Mißbrauch begünſtigende Einrichtung innerhalb 2 Monaten nicht entfernen und nicht 1 205 für immer entfernt halten ſollte, unnachſichtlich in die angedrohte Strafe verfallen würde.
1812 Nach Ablauf der zwei Monate haben Sie in allen Oelmühlen genau Viſitation zu halten und über 108 den Befund unerinnert zu berichten.
Hungen den 14. Januar 1842. Follenius. „1 Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großh. Provinzial⸗ 1 Commiſſariat zu Gießen und ſaͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe in der Provinz Oberheſſen.
6 3 Es iſt zu unſerer Kenntniß gelangt, daß in den meiſten Bezirken der Provinz Oberheſſen die Ein—
712 richtung der ſ. g. Höllen in den Oelmühlen— der unmittelbar neden dem Wärmeofen angebrachten,
N. mit ihrer ſchmalen Seite ſich an dieſen Ofen anlehnenden, Kaſten, ſo beſchaffen iſt, daß ſie die Uebervor— 3 theilung der Mahlkunden begünſtigen.
2 Dieſe, meiſtens verſchloſſene, Käſten ſind nämlich mit einem Deckel verſehen, in welchem ſich mehrere
— Einſchnitte von 6—14 Zoll Länge und ungefähr 1 Zoll Breite befinden; das Material zum Oelſchlagen wird, nachdem es durch Stempel oder Mühlſtein zerquetſcht und in der Wärmpfanne erwaͤrmt worden iſt, auf den Deckel des Kaſtens gebracht, hier in einen eiſernen Ring, worüber ein wollener Lappen geſchl
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Hhlagen
1— iſt, gefüllt, um ſodann zur Preſſe zu gelangen. 191 Bei dem Einſcharren des Materials von der Wärmpfanne in den Preßring kann nun ein nicht 167 unbedeutender Theil deſſelben durch jene Einſchnitte in die Hölle fallen und abſichtlich das Abfallen zur * großen Benachtheiligung des Mahlgaſtes, ohne daß dieſer in der Lage iſt, derſelben zu begegnen, mehr 2 oder weniger verſtärkt werden. Die Abfälle werden für den Mahlkunden nicht wieder geſammelt, ſondern 181— von dem Oelmüller zum Gebrauch und Oelſchlag in ſeinen eigenen Nutzen zurückbehalten. 161 Dergleichen Einrichtungen führen zu Mißbrauch und Betrügereien und konnen nicht geduldet werden; 5 d. K. ö wir beauftragen Sie daher, ſolche überall, wo ſie ſich, nach von Ihnen anzuſtellenden Nachforſchungen, r finden, abzuſtellen, namentlich ſämmtliche Oelmüller Ihrer betreffenden Bezirke anzuweiſen, jene Kaͤſten
let. nicht mit Deckel oder ſonſtiger Bedeckung zu verſchließen und den Mahlkunden auf dieſe Art die Moͤglich— keit zu gewähren, ſich von der Quantität der in die Hölle gekommenen Abfälle zu überzeugen und ſie zur erſcheinende Wiederverwendung zum Oelſchlag für ſich in Anſpruch zu nehmen. i müſſen, Zur Beſeitigung der bezeichneten Einrichtung haben Sie eine Friſt von 2 Monaten zu beſtimmen und die längere Beibehaltung oder ſpätere Wiedereinführung derſelben mit einer Strafe von 5 Thalern
f zu bedrohen, daß Ihren Weiſungen ſtrict Folge geleiſtet wird, bei jeder Gelegenheit zu überwachen und igel. Contraventionen zur Anzeige der betreffenden Gerichte zu bringen.
1 Darmſtadt den 30. Dezember 1841. du Thi. Prinz.
Iabme finden,


