Ausgabe 
25.5.1842
 
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Intelligenzblatt

en publi

ſanſt al, für die

reichhal,. 7

Ur. Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, unſtgegen, die

1 eigen. u Kreiſe Friedberg und Hungen

. Der ain und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Meyer i 11 Mittwoch, den 25. Mai 1842. . Lorne 90 kr. Mai: N f . Amtlicher Theil. Mai: 4 33 4 ö a 4. n Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg 5 0 an ſämmtliche Großh Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Bürgermeiſter des Kreiſes Hungen, 1845 ſowie an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Bürgermeiſter des Kreiſes Friedberg. u 100 Betreffend: Die Verbeſſerung des Zuchtſtierweſens in den Gemeinden. Futzdach. CCC... tr.. Unter Hinweiſung auf unſer Ausſchreiben vom 2. Februar d. J., in Nro. 12. des Intelligenzblatts, 5 beauftragen wir Sie, die nachſtehende Bekanntmachung zu veröffentlichen, und dafür zu ſorgen, daß ſolche 13 namentlich auch den Verkäufern genügend bekannt wird. 911 Hungen und Friedberg den 20. Mai 1842. Follenius. Küchler. 1 Bekanntmachung des Praͤſidiums des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen, die Abhaltung 1125 beſonderer Bullenmaͤrkte betreffend. Dienſtag den 14. Juni in Schotten und Mittwoch den 20. Juli in Homberg a. d. O. n ſollen zwei weitere der von dem landwirthſchaftlichen Vereine der Provinz Oberheſſen veranſtalteten Bullen 10 3 märkte abgehalten werden. g Indem man dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet man, unter Bezugnahme auf die E. bezüglich der erſten Bullenmärkte erlaſſene Bekanntmachung vom 27. Januar l. J. zu recht zahlreichem 1 Beſuche mit dem Bemerken ein, daß man dabei jedoch nur zur Zucht taugliche, noch junge Zuchtſtiere im 512 Auge hat, und daß fuͤr diejenigen, welche nicht verkauft werden konnten, ſo fern ſie tüchtig waren 2 und zwei Stunden und weiter hergebracht wurden, von dem landwirthſchaftlichen Vereine eine Wegent⸗ * ſchädigung von 24 kr. pr. Stunde ausbezahlt werde. 3 Gießen den 6. Mai 1842. Der Präſident des landw. Nereins von Oberheſſen 12 v. Firnhaber Jordis. 41 vdt. Gros. 4 1 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen 2 an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Burgermeiſter des Kreiſes Hungen. 18* Betreffend: Inſtrüction für die Hebammen. * 5 Die Ihnen unter Couvert zugeſendet werdenden Inſtruetionen fur die Hebammen wollen Sie den K. dermalen angeſtellten Hebammen unter Hinweiſung auf ihre geleiſteteten Eidespflichten zuſtellen und wit 8 geſchehen binnen acht Tagen berichten. 2 Hungen am 21. Mai 1842. Follenius.