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Intelligenzblatt
fuͤr die
Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M102. Sonnabend, den 24. Dezember 1842.
Des„Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen“ wird auch im Jahr 1843 wöchentlich zweimal erſcheinen und zwar ſo, daß es von den Kreisboten des Kreiſes Friedberg den Dienſtag und Freitag Mittag hier in Empfang genommen werden kann, während die Kreisboten des Kreiſes Hungen die erforderlichen Exemplare Dienſtags und Freitags Abends von der großh. Poſtverwaltung in Hungen erhalten. Die Exemplare für Friedberg und die nahe Umgegend werden Mittwochs und Samſtagt Vormittags hier von mir ansgegeben.
Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr. Wird das Blatt jedoch durch die Poſt bezogen, ſo koſtet es innerhalb des Großherzogthums Heſſen, nach einem Erlaß der Ober-Poſtbehörde, pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr. Semeſter 48 kr.
Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., fuͤr die dritte und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.
Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mitt— wochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.
Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden.
Friedberg. Carl Binder nagel.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Das Schießen in der Neujahrsnacht.
Die Verordnung, wonach das Schießen in der Neujahrsnacht bei 10 Reichsthaler Strafe verboten iſt, wird hiermit eingeſchärft. Das Legen oder Losbrennen von ſogenannten Kanonenſchlägen in den Städten reſp. Ortſchaften und deren Umgebung ſoll mit gleicher Strafe geahndet werden. Das Herum— laufen der Kinder auf der Straße darf gleichfalls bei Meidung einer Polizeiſtrafe von 30 kr. nicht ſtatt— finden. Eltern, Vormünder ꝛc. bleiben dafür haftbar..
Dieſes iſt alsbald bekannt zu machen und haben Sie Beſcheinigung in Ihrer Regiſtratur aufzubewahren.
Friedberg den 20. Dezember 1842. Küchler.
511 1 7 5 1 5 ö 1 Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Unterſuchungsſachen gegen Jacob Nau von Hauswurz, Kurf. Heſſ. Amts Großenlüder, wegen Diebstahls. Dem Rubrikaten iſt der Aufenthalt im Kreiſe zu verſagen. l Friedberg den 19. Dezember 1842. Küchler.
8 1 8 Bi. und brachte einen Chriſtbaum heraus, den ſie mit ane Bilder freudigen Blicken vor ſich auf den Tiſch ſtellte.„Nun
was hängen wir dran? Lebkuchenmänner, Haſen, Die Mutter. Schäfchen, Vögel und Blumen, alles vom beſten
„Er ſchläft, er ſchläft! Wie ein Graf liegt er Zuckerteig;'s mag genug ſein. Viel Süßigkeit ver⸗ da;— o liebes Kind, werd' mir nicht wach, bei dirbt den Magen; ich will ihm das Süße ſparſam Leibe nicht; Gott giebt dir das Gute im Schlaf.“ geben; der liebe Gott ſchickt auch nicht alle Tage So ſprach die Mutter, ſchlich leiſe in die Kammer, Zuckerbrod. Jetzt Borsdorfer herbei! die ſchönſten,


