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mehr zum Privatgebrauche. So oft daher Auszuͤge zum Zwecke von Guͤtervertheilungen, Kaufbriefs⸗ ausfertigungen ꝛc. zu den Acten kommen, därfen es nur ſolche ſein, die mit geſetzlichem Stempel
verſehen ſind.
Ungeſtempelte Auszuͤge ſind daher von Ihnen ſogleich zurüͤckzuweiſen.
Wir empfehlen Ihnen um ſo dringender, ſich hiernach genau zu bemeſſen, als wir bei vorkommenden Contraventionen Ihnen die geſetzliche Stempelſtrafe anzuſetzen ungerne genöthigt ſein wuͤrden.
Friedberg den 9. September 1842.
Hofmann.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
N
Oeffentliche Aufforderung. (1017) Der jetzt verſtorbene Ortsdiener Joh. Georg Zeiß zu Gambach hat 1811, in Gemeinſchaft mit ſeiner noch lebenden Frau, dem Friedrich Hofmann zu Friedberg Obligation über 150 fl. eingelegt, und iſt zwar die Schuld, nach Anerkennung, abge⸗ tragen, jedoch kann die Urkunde zur Löſchung nicht producirt werden.
Auf Antrag der Wittwe wird daher der Beſitzer der Urkunde aufgefordert, ſeine etwaigen Anſprüche aus derſelben binnen 3 Monaten dahier geltend zu machen, indem ſonſten dieſelben, ohne weitere Be— kanntmachung, als erloſchen angeſehen werden ſollen.
Hungen den 22. Juli 1842. Großh. Heſſ. Fürſtl. Solms. Landgericht Hofmann.
Aufforderung. (1148) Nachdem die Ablöſung des der Freiherr⸗ lichen Familie von Schenk zu Schweinsberg zuſte⸗ henden Zehnten in der Gemarkung Weckesheim, wo⸗ von das Abloͤſungskapital zu 16,795 fl. 57 kr, die Rente aber zu 933 fl. 6½ kr. berechnet iſt, ange⸗ ordnet worden, ſowie der Hauptmann Freiherr Lud⸗ wig Eruſt Schenk zu Schweinsberg auf der Sorge jetzt auf Hermannſtein, in dem Verhältniß als Erbe des Hauptmanns Freiherrn von Schenk zu Her- mannſtein, als der Bezugsberechtigte anerkannt wird, ſo werden alle bei dieſer Ablöſung Betheiligte, ſie mögen bekannt oder unbekannt ſeyn, nur mit Aus⸗ nahme des Großherz. Lehnsfiscus, deſſen Anſprüche bereits anerkannt ſind, aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſogewiß binnen 2 Monaten dahier anzuzeigen, als ſonſten die Auszahlung des Ablö— ſungskapitals an den genannten Berechtigten geſtat— tet werden wird.
Hungen den 27. Auguſt 1842.
Großh. Heſſiſches Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (1183) Wie der Unterzeichnete in Erfahrung ge⸗ bracht hat, ſollen die Kohlenführer, welche beauftragt geweſen ſeyn ſollen, die Braunkohlen vom hieſigen Werk anzufahren, auf das Weckesheimer Braun⸗ kohlenbergwerk gefahren ſeyn, wo die Kohlen, ſtatt hier zu 12 kr., für 10 kr. pr. Ctr. verkauft werden.
Damit es nicht den Anſchein gewinne, als ver⸗ kaufe das Dorheimer Braunkohlenbergwerk Braun⸗ kohlenklötze geringer Qualität und damit die Kohlen⸗ abnehmer durch die Kohlenführer nicht hintergangen werden können, als holten dieſe die Kloͤtze hier, wo
ſie doch auf ein anderes Werk fahren, ſo iſt hier die Einrichtung getroffen, daß der Gr. Unterrechner Hamm auf Verlangen an die Kohlenführer entſpre⸗ chende Beſcheinigung abgibt, wodurch es den Koh⸗ lenabnehmern möglich wird, ſich über den Ort der Ladung und das geladene Quantum Klötze Gewiß— heit zu verſchaffen.— Kohlenabnehmer, welche jähr⸗ lich viele Klötze fahren laſſen, möchten gut thun, wenn ſie ihren Knechten Kohlenanfuhrbücher behän⸗ digten, in welche das abgefahrne Quantum hier ein⸗ getragen wird. f Zugleich wird bemerkt, daß die Kohlenabnehmer des hieſigen Werks vom Monat November l. J. an ihren Braunkohlenklötzebedarf für den nächſten Winter in der Art erhalten, daß ſie abwechſelnd die eine Ladung von den Haufen und die andere aus Schoppen und zwar letztere ebenfalls zu 12 kr. pr. Ctr. erhalten. Dorheimer Bergwerk den 7. Sept. 1842. Der Gr. Heſſ. Berginſpector 5 A. Storch. 4000 fl. (1219) liegen gegen Hypothek in der Kirchenkaſſe zu Groskarben zum Ausleihen bereit Großkarben den 11. September 1842. Der Kirchenvorſtand. Hofraithe-Verſteigerung. (1230) Herr Stadtſchultheis Reitzel dahier beab⸗ ſichtigt ſeine in Nro. 67. des Intelligenzblattes näher bezeichnete Hofraithe einer zweiten Verſteigerung aus⸗ zuſetzen und iſt hierzu Termin auf Dienſtag den 2. Sept. d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumt worden. Aſſenheim den 14. September 1842. Der großh. heſſ. Bürgermelſter Bertalott. Bekanntmachung. (1237) Montag den 31. October, Vormittags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe und der Garten des Ludwig Hofmann, beſtehend in Wohnhaus, Anbau am Haus und Hausplatz, an Ernſt Falk und Heinrich Falk an der Schnurgaſſe gelegen, ſodann 38 Ruthen Garten in der 14. Ge⸗ wann am Holzpfortchen an Mariane Runkel und Wilhelm Hanſtein gelegen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 17. September 1842. 0 In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Nachricht. (1238) Auf die Bekanntmachung der Gr. Berg⸗ verwaltung zu Dorheim vom 7. d. M. dient Den⸗ jenigen, welche bis jetzt auf dem hieſigen Werk keine
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