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dieſer Verſchiedenheiten es fuͤr nothwendig gehalten, deßhalb bei der hoͤchſten Staats-Behoͤrde um naͤhere Beſtimmungen zu bitten, und hierauf die hoͤchſte Verordnung erhalten, daß
10 das Heu und Grummet fuͤr die Koſten der Gutsbeſtellung ebenfalls zur Halbirung zu ziehen ſey, wenn die Wieſen als Appertinenz des Feldguts betrachtet werden koͤnnen,— waͤhrend dieſe Halbirung da⸗ gegen in dem Falle nicht eintrete, wenn ein ſolches Gut blos aus Wieſen beſtehe, oder nur ſo wenig Feld habe, daß eine eigentliche landwirthſchaftliche Behandlung nicht ſtatt finden könne; daß ferner
2) der vorhandene Duͤnger ein unzubezweifelndes Eigenthum des abziehenden oder verſtorbenen In— habers der Stelle ſey, und daher dieſer eben ſo wenig, als deſſen Erben, in der freien Dispoſition uͤber dieſen Duͤnger beſchraͤnkt werden koͤnne. 8 N 8
Indem wir Sie daher davon zur Nachricht und Nachachtung in Kenntniß ſetzen, erwarten wir von Ihnen, daß Sie in vorkommenden Faͤllen in Ihren Berichten uͤber die Guͤterbeſtellung vakanter Stellen das Noͤthige beobachten werden. 2 25 f 5 5
Den Empfang haben Sie uͤbrigens binnen 6 Wochen einzuberichten. 221 5
Gieſſen am 25. Jauuar 1827. Fuͤr die Ausfertigung
Hermanni. Verordnung, die Vergütung der Koſten für die Beſtellung der Feldgüter von vacanten Pfarr- und Schul⸗Stellen betr.
Lu dEw z, von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.
Nachdem Wir Uns, auf erſtatteten unterthaͤnigſten Vortrag, gnaͤdigſt bewogen gefunden haben, Unſere Verordnung vom 28. Oktober 1802, die Verguͤtung der Koſten fuͤr die Beſtellung der Feldguͤter von vacanten Pfarr- und Schul-Stellen betr., auch auf diejenigen Fälle, welche in Folge der Verſetzung oder Remotion von Pfarrern, Caplanen und Praͤceptoren eintreten, kraft dieſes, auszudehnen; ſo iſt ſich hiernach unterthaͤnigſt zu achten.— Urkundlich der Unterſchrift und des beigedruckten Staats-Siegels.
Darmſtadt den 24. December 1826. Aus allerhoͤchſtem Auftrag:
Großherz. Heſſiſches Miniſterium des Innern und der Juſtiz v. Grolmann. Trygophorus.
Polizeiverfuͤgung.
Zur Verhütung des Weiterverbreitens der Maul- und Klauen Seuche iſt ferner verordnet worden, daß bis auf abändernde Verfügung Niemand, bei Vermeidung einer Polizeiſtrafe von 10 Reichsthalern, Rindvieh in irgend einem Ort einführe, ohne mit einem daſſelbe genau kenntlich machenden Geſundheits— ſcheine verſehen zu ſein. Dieſer Geſundheitsſchein muß den Urſprungsort des Viehes angeben, von dem Gr. Bürgermeiſter dieſes Orts ausgeſtellt ſeyn und zugleich die Erklärung enthalten, daß das Vieh aus einem Ort und Stalle komme, in welchem zur Zeit kein krankes Vieh vorhanden ſei. Ebenſo ſoll bei Vermeidung einer gleichen Strafe Niemand ein Stück Vieh, ohne einen ſolchen Geſundheitsſchein, auf einen Viehmarkt einführen. f
Die Polizeibehörden des Kreiſes werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß geſetzt, das Polizeiaufſichts⸗Perſonal hiernach zu inſtruiren und die Befolgung obiger Vorſchriften zu überwachen. Contraventionen hiergegen ſind alsbald zur Beſtrafung anzuzeigen.
Friedberg den 14. September 1842. Der großh. heſſ. 1 des Kreiſes Friedberg
nnch leer
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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Nekrolog.
In der Nacht vom 10. auf den 11. September ſtarb zu Obermörlen in dem beßten Mannesalter an der Lungenentzündung der katholiſche Geiſtliche dieſes Ortes, Herr Unzer, ein durch Intelligenz, Huma— nitaͤt und Biederkeit gleich ausgezeichneter Mann.
Arbeits verſteigerung. (1217) Die bei Herſtellung des hieſigen Schul— hauſes erforderliche Maurerarbeit, voranſchlagt zu 29 fl.
An ihm verliert Staat und Kirche einen redlichen, n rarbeit 18 treuen Diener. Er ruhe in Frieden! Schreinerarbeit 68„ N 5 Glaſerarbeit 50„
Zur wetterauer Chronik. Schloſſerarbeit 52%
„Als eine ſeltne Erſcheinung verdient ein Bäum— Weißbinderarbeit 20
chen in der Rockenberger Gemarkung, neben J. Holl's Steinbruch, Erwähnung, an welchem den 17. Sep— tember neben reifen Aepfelu kleine, in der Entwick⸗ lung begriffene Fruͤchte und zugleich mehrere Blüthen— zweige von dem Voruͤbergehenden mit vielem Intereſſe wahrgenommen wurden.“ W. St.
ſowie die Lieferung von 5 Buͤtten Kalk, 0,8 Cubik⸗ klafter Mauerſteinen und 144[] geſchliffenen Sand⸗ ſteinplatten ſoll Donnerſtag den 22. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, auf dem Büreau des unterzeichneten Beigeordneten wenigſtnehmend verſteigert werden, und werden die Gr. Burgermeiſter der Umgegend


