Ausgabe 
20.4.1842
 
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Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

* 31. Mittwoch, den 20. April 1842.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an ſaͤmmtliche Buͤrgermeiſter und Beigeordneten des Kreiſes.

Betreffend: Das Mitbieten der Bürgermeiſter dei von ihnen abgehalten werdenden Verſteigerungen.

Das nachſtehend abgedruckte, Ihnen ſchon früher durch Eircular mitgetheilte höchſte Ausſchreiben ſcheint bei einem großen Theil von Ihnen in Vergeſſenheit gerathen zu ſeyn, indem häufig gegen daſſelbe gehandelt wird. Indem ich Sie daher nochmals darauf aufmerkſam mache, muß ich die Erwartung aus⸗ ſprechen, daß Sie ſich ſtrenge darnach bemeſſen; indem ich mich ſonſt in dem Falle befände, gegen die dagegen Handelnden die ausgeſprochene Strafe zu erkennen.

Friedberg den 14. April 1842. Küchler.

Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großh. Provinziak⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen

Starkenburg und Oberheſſen.

Es hat ſich ſchon mehrmals ereignet, daß Buͤrgermeiſter in Verſteigerungen, welche ſie ſelbſt abhielten, als Steigerer aufgetreten und ſich ſelbſt als Meiſtbietenden den Zuſchlag ertheilt haben. Da dieſes Ver⸗ fahren nicht allein an ſich als unpaſſend und unſchicklich erſcheint, ſondern auch zum Nachtheile des Ge meindevermögens gereichen kann und jedenfalls das Vertrauen auf die legale und rechtliche Handlungs weiſe der Gemeindeverwaltung ſchwächen muß, ſo finden wir uns veranlaßt, den Burgermeiſtern und Beigeordneten das Mitbieten bei von ihnen ſelbſt geleitet werdenden Verſteigerungen, geſchehe dieß in eigener Perſon oder durch dritte dazu Beauftragte, bei Vermeidung einer Disciplinarſtrafe von 15 fl. in ſo weit nicht eine durch ein ſolches Verfahren herbeigeführte wirkliche Benachtheiligung des Gemeinde vermögens oder ſonſtige erſchwerende Umſtände eine härtere Beſtrafung nothwendig machen allgemein hierdurch zu unterſagen.

Hiernach ſind die Bürgermeiſter und Beigeordneten mit dem Anfügen zu bedeuten, daß dieſe Verfü⸗ gung auf ſie auch in ihrer Eigenſchaft als Mitglieder der Kirchen- und Schulvorſtände Anwendung finde.

Darmſtadt am 5. Februar 1834. In Verhinderung des Staatsminiſters

v. Lehmanu. Dr. Horſt.

An die proteſtantiſchen Leſer des In- bekannt, daß man die Abſicht hatte, am 9. März d. J. im Trapp'ſchen Gaſthauſe dahier eine Verſamm⸗

telligenzblattes. l lung zu halten, um einen Filialverein zu dem gro⸗ 1 Dehn Den Verein zur Unterſtützung huͤlfsbedürfti⸗ ßen, von Herrn Hofprediger Ur. Zimmermann ger proteſt. Gemeinden. in Darmſtadt angeregten, Vereine zur Unterſtutzung

Es iſt den verehrten Leſern d. Bl. aus Nro. 19 hülfsbedürftiger proteſtantiſcher Gemeinden ins Le⸗