Ausgabe 
18.5.1842
 
Einzelbild herunterladen

Dungen. ken ſoll in häfer auf n gemuſtert u im Beſſz

über das ud ſie zur

ut

181*

Das Großherzoglich Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Grhzl. Provinziah Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Grhzl. Kreisraͤthe.

Da die Ertheilung techniſcher Vorſchriften über die Anlegung von Steinbrüchen, Sand- und Lehm⸗ gruben mancherlei Schwierigkeiten unterliegt, ſo finden wir uns hierdurch veranlaßt, uns vorerſt darauf zu beſchränken, Sie, unter einſtweiliger Aufrechthaltung der beſtehenden Verordnungen, anzuweiſen, die erforderlichen Anordnungen zu treſſen, daß die ſowohl vorhandenen als neu anzulegenden Steinbrüche, Sand- und Lehmgruben, ſoweit es dazu erforderlich erſcheint, mit, den Localitäten angemeſſenen, Einfrie digungen umgeben werden, ſowie wir Ihnen noch insbeſondere anempfehlen, bei den nen anzulegenden Steinbrüchen, Sand⸗ und Lehmgruben überall, wo Sie es für nöthig erachten, nach ihrer lokalen Sach⸗

kenntniß, alle noch ſonſt geeignete Sicherheitsmaßregeln zu treffen.

Darmſtadt am 14. April 1842.

du Thil. v. Stein.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

S

Backhaus⸗Verſteigerung. (496) Montag den 23. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll das Backhaus der Gottfried Koſtiſchen Eheleute dahier, nebſt dem dabei befindlichen 14 Ru⸗ then haltenden Garten, an der Hauptſtraße gelegen, öffentlich an den Meiſtbietenden, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen verkauft werden. Niederwöllſtadt den 14. April 1842. In Auftrag Gr. Landgerichts: Der Gr. Beigeordnete Weith. E d i eta les. (564) Alle diejenigen, welche an Georg Hennin⸗ gers Eheleute zu Holzhauſen, über deren Vermögen der Concurs erkannt worden, Forderungen machen zu können glauben, werden zu deren Anzeige und Richtigſtellung, ſowie zum Verſuche eines Arrange ments, auf Dienſtag den 24. Mai l. J., Vorm. 8 Uhr, unter Androhung des Ausſchluſſes von der Maſſe, anher vorgeladen. Groskarben am 18. April 1842. Großh. heſſ. Landgericht daſelſt Muhl. Edicetalla dung. (598) Großherzogl. Hofgericht der Provinz Ober⸗ heſſen hat durch Beſchluß vom 12. April über den Nachlaß des Gottlieb Heinrich Körner von Nieder urſel den förmlichen Concurs erkannt. Forderungen jeder Art ſind bei Strafe des Ausſchluſſes von der Maſſe bis zum Freitag den 24. Juni, Vorm. 9 Uhr, beim unterzeichneten Landgerichte geltend zu machen. Rödelheim den 28. April 1842. Gr. Heſſ. Grfl. Solmſ. Landgericht Buff. Bekanntmachung. (565) Nachdem die Frau des in Langsdorf als Lehrer angeſtellt geweſenen Meier Stern aus Gla denbach, Hannchen, geborne Goldſchmidt, Klage da bier erhoben, auch beſcheinigt, daß ihr Mann bereits vor Jahren unter dem Vorwand, anderwärts Anſtellung ſuchen zu wollen, ſich von Haus entfernt

und nichts weiter von ſich hören laſſen, vielweniger ſie und ihr 5jahriges Kind einigermaßen unterſtützt, ſo wird, ihrem Klagantrag gemäß, dem genannten Meier Stern aufgegeben, ſogewiß innerhalb 3 Mona⸗ ten, ſich in ſeiner Heimath zu ſtellen, die Ehe fort zuſetzen und die Subſiſtenz ſeiner Frau und ſeines Kindes zu ſichern, als Beklagter ſonſten für den ſchuldigen Theil erachtet, das eheliche Band aufge hoben und er wegen Alimentation ſeiner Frau und ſeines Kindes, nach den Verhältniſſen verurtheilt werden wird. Hungen am 26. April 1842. Großh. Heſſ. Fſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann.

Holzverſteigerung. (601) Montag den 23. d. M., Morgens 8 Uhr, ſollen in dem von Diedeſchen Kirchwalde, Diſtrikt Neuwieſenberg, 1) 300 Stecken Birken, Aspen und Kiefern und 2) 45,000 Wellen von verſchiedener Guͤte und

Holzart, öffentlich an Ort und Stelle an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Ziegenberg den 6. Mai 1842. Kirchner. Bekanntmachung.

(600) Die Braunkohlen⸗Conſumenten des Weckes⸗ heimer und Wölfersheimer Bergwerks werden hier durch in Kenntniß geſetzt, daß der Braunkohlen Verkauf diesjähriger Formerei wieder begonnen hat. Die Preiſe ſind für Weckesheim 10 kr. und für Wöl⸗ fersheim 11 kr. pr. Ctr. bis Ende September l. J. feſtgeſetzt.

Auch können unter gedachten Preiſen auf beiden Gruben noch 12,000 Ctr. beſonders gut ausgetrocknete Klötze von den Haufen vorjähriger Formerei abge geben werden.

Beſtellungen von wenigſtens 50 Ctr. gegen ge nügende Bürgſcheine(wie ſolche beim Holzverkauf in fiscaliſchen Waldungen vorgeſchrieben ſind) koͤn⸗ nen auf Credit bis Martinitag bewilligt werden.

Weckesheim am 2. Mai 1842. Der Bergverwalter Der Bergrechner L. Storch. Rentamtmann Kießling. Hofraithe-Verſteigerung. (616) Donnerſtag den 19. Mai l. J., Vormittags um 10½ Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe auf