Ste e der, Aoßgarteng
den Naubei.
*—
— 3
*
0
Intelligenzblatt
Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
2 39. Mittwoch, den 18. Mai 1842.
—
Amtlicher Theil.
Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Großh Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen, ſowie an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Friedberg.
Betreffend: Die Verordnung über Abhaltung der Feld⸗Rüͤgegerichte, insbeſondere das hierbei erforderliche Formularpapter.
Das in obiger Beziehung erlaſſene Ausſchreiben Grhzl. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz theilen wir Ihnen nachſtehend zur Nachricht und Nachachtung, ſowie zur Bedeutung der Feldſchützen mit. Hungen und Friedberg den 2. Mai 1842. Follenius. Küchler. Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großh. Provinzial⸗ Commiſſariate und die Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen.
Aus Veranlaſſung einer an uns gerichteten Anfrage, auf weſſen Koſten das in der rubricirten Ver⸗ ordnung vom 8. Februar d. J. und in der Inſtruction für die Feldſchützen vorgeſchriebene Formular-Papier und die danach zu führenden Geſchäftsbücher anzuſchaffen ſeien? verfügen wir vor der Hand und bis auf anderweite Enutſchließung Folgendes:
10 Die von den Feldſchützen zu führenden Taſchenbücher ſind denſelben von den Gemeinden anzu⸗ ſchaffen und die Keſten in dritter Klaſſe(unter Einen der Nr. 161— 163 des Budgets) zu verrechnen.
2 Das Formular-Papier zu den von den Feldſchützen zu erſtattenden Anzeigen(Muſter 1.) iſt von den Feldſchützen auf ihre Koſten anzuſchaffen.
3) Die Koſten für Anſchaffung des von den Bürgermeiſtern zu führenden Frevelbuches ſind von den Gemeinden zu tragen und in dritter Klaſſe(Nr. 161—163 des Budgets) zu verrechnen.
3) Das Formular-Papier zu dem Regiſter, in welches die Ortspolizeibehörden die Anzeigen begangener Frevel einzutragen haben(Muſter 2.) iſt von den Ortspolizeibehörden aus ihren Büreaukoſten anzuſchaffen.
Sie haben hiernach die Ortspolizeibehörden und Feldſchützen zu bedeuten, dagegen wird den Polizei⸗ gerichten erſter Inſtanz eröffnet werden, daß, inſoweit von ihnen zu den polizeigerichtlichen Verhandlungen wegen begangener Feldfrevel nach§. 16. der Verordnung vom 8. Februar ud. J. oder zu Auszügen aus dem Ruͤgeregiſter für Vorladungen an Auswärtige ꝛc. Formular-Papier zu adhibiren ſei, ſie ſolches aus ihren Büreaukoſten anzuſchaffen hätten.
Alle vorbemerkte Formularien und Geſchäftsbücher können, in vorſchriftsmäßiger Weiſe eingerichtet, bei der Hof⸗ und Cabinets⸗Buchdruckerei von Stahl und Becker“) dahier und bei deren Agenten bezogen werden.
Darmſtadt am 22. April 1842. du Thil. v. Rabenau.
Dieſelben an dieſelben. Betreffend Das Budget des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſfen fur 1842. Auf Erſuchen des Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins beauftragen wir Sie, das nach⸗ ) Sowie auch durch C. Binder nagel in Friedberg.


