Ausgabe 
16.7.1842
 
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* 254* 5 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die großh. Bürgermeiſter und Polizei⸗Behoͤrden des Kreiſes.

Betreffend: Das Polizey⸗Reglement wegen der Löſchanſtalten.

Bei dem häufigen Feuer-Ruf der in dieſem

Sommer nahe und ferne erſchallt, iſt es eine ernſt

mahnende pflicht für die Polizeybehörden, alle vorſorglichen Einrichtungen nach Maasgabe der beſtehenden Vorſchriften auf das Pünktlichſte zu beachten und zu vollziehen. Ich ſchärfe Ihnen daher die ſtrengſte Beobachtung und Handhabung des desfallſigen Polizeyreglements vom 5. Februar 1840 Nro. 8 des Im telligenzblattes hiermit ein, und beauftrage Sie zugleich Angeſichts dieſes die Beſtimmungen des§. 25 der

Feuerordnung

daß nämlich eine jede Haushaltung im Sommer ſtets einen oder zwei ziemliche Kübel mit Waſſer angefüllt in Bereitſchaft ſtehen haben müſſe, und zwar unter Androhung der feſtgeſetzten Strafe

von 1 fl. 20 kr. bis 5 fl.

öffentlich bei der Schelle neuerdings bekannt machen zu laſſen. Es wird dies verbunden mit der Fürſorge und Wachſamkeit der Behörden immer mehr zur Beruhigung

der Kreiobewohner und zur Herſtellung der Sicherheit dienen,

Erſteren zu fordern berechtigt iſt. Friedberg den 11. Juli 1842.

deren Begründung das Publikum von den

Küſch ler.

Empfangs⸗Beſcheinigung.

Fuͤr die Abgebrannten zu Steinbach ſind ferner eingegan⸗ gen: von Hrn. Revierförſter Stillgebauer zu Hochweiſel 2 fl.; von Einzelnen zu Ilbenſtadt 15 fl. 16 kr.; von Ph. W. 1 fl. 45 kr.; von Hrn. Schullehrer Muſch zu Büdesheim 1 fl.; durch denſelben von ſeinen Schulkindern 4 fl. 50 kr., Summa 24 fl. 51 kr. Bis heute alſo mit den im vorigen Blatte an⸗ gezeigten 76 fl. 42 kr., zuſammen 101 fl. 33 kr.

Friedberg den 14. Juli 1842. Buß.

Seit der in Nro. 93 dieſes Blattes eingerückten Bekannt⸗ machung ſind für die Brandbeſchädigten zu Niedereiſenhauſen noch weiter 23 fl. 43 kr. eingegangen, welche als vierte, und wahrſcheinlich auch als letzte Sendung der von dem Herrn Profeſſor Dieffenbach dahier und dem mitunterzeichneten Rentamtmann Buß veranſtalteten Sammlung, heute an den Ort ihrer Beſtimmung befördert werden. Das ganze Ergeb⸗ niß beſteht hiernach in der anſehnlichen Summe von 787 fl. 11 kr. Es liefert daſſelbe den erfreulichſten Beweis von dem in hieſiger Stadt und Gegend herrſchenden Wohlthätigkeits ſinne, und zugleich auch den, was ein werktbätiges Zuſam⸗ menwirken edler Menſchenfreunde zur Linderung der Noth leidender Brüder vermag.

Der Großherzogl. Kreisrath zu Biedenkopf beſcheinigt in einem bei dem Rentamtmann Buß zur Einſicht offen liegen⸗ den Schreiben vom 6. d. M. den Empfang der an ihn mit 156 fl. 21 kr. gelangten dritten Sendung, ſtattet zugleich Na⸗ mens der Unterſtützten den innigſten Dank ab, und fügt noch die Bemerkung an:

daß die Mildthätigkeit edler Menſchenfreunde ſo groß war,

daß dem Nothſtand der Abgebrannten zu Niedereiſenhau⸗

ſen auf eiue ſolche Weiſe begegnet worden iſt, daß die⸗

»ſelben mit Vertrauen auf Gott der Zukunft entgegen ſehen

»dürfen. Das neue Brandunglück, das unſere Lands⸗

leute zu Steinbach betroffen, ſpricht ohnebin die Mildthä⸗

tigkeit edler Menſchenfreunde von Neuem an.

Hiernach kann nun die Sammlung für Niedereiſenhauſen als geſchloſſen angeſehen werden. Die für Hamburg war es ſchon früher. Sollten indeſſen, wie zu vermuthen ſteht, fur den einen oder den andern dieſer beiden Orte noch irgendwo Sammlungen eingeleitet oder verwirklicht worden ſeyn; ſo dürften Diejenigen, welche ſich dieſem Werke der Woblthätig⸗ keit unterzogen, in Einvernehmen mit den edlen Gebern, ſich wohl veranlaßt finden, die noch eingehenden oder bereits eingegangenen Beträge den Verunglückten zu Steinbach zu⸗ zuwenden.

Für dieſe milde Gaben anzunehmen, und zu der der Ab ſicht der edlen Geber entſprechenden Verwendung an die ein⸗ ſchlaͤgige Behörde zu befördern, hat ſich der mitunterzeichnete Rentamtmann Buß ſchon in Nro. 53 dieſes Blattes bereit

erklart. Dieſem Erbieten ſchließt ſich mit Bereitwilligkeit der mitunterzeichnete Apotheker Wahl an. Friedberg den 11. Juli 1842. Buß, Rentamtmann. C. Wahl, Apotheker.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

DNN

Oeffentliche Aufforderung. (878) Forderungen an den überſchuldeten, von den Erben ausgeſchlagenen Nachlaß der Marcus Grünewalds Eheleute zu Heldenbergen ſind Mittwoch den 20. Juli l. J., Vormittags 9 Uhr, bei Vermei⸗ dung ſpäterer Nichtbeachtung, dahier auzuzeigen. Großkarben den 17. Juni 1842. Gr. Heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Maurer⸗ und Pfläſterer- Arbeit zu Glauberg. (913) Mittwoch den 20. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf der Gemeindeſtube zu Glauberg, Kreis Nidda, die Aufführung der Kirchhofsmauer daſelbſt, die Pflaſterung eines Theils der daſigen Octsſtraße, ſammt Lieferung des hierzu erforderlichen Materials öffentlich verſteigt und dem Wenigſtneh⸗ menden begeben werden. Friedberg den 26. Auguſt 1842. i Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſt Rhumbler. Edictalladung. (922) Forderungen an den Nachlaß des Nicolaus Reith aus Schackau ſind, bei Vermeidung des Aus⸗ ſchluſſes vom Inventar und ſofortiger Ueberantwor⸗ tung des Nachlaſſes an die Erben, Montag den 18. huj., Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhaus zu Aſſenheim zur Anzeige zu bringen. Friedberg am 4. Juli 1842. 1 Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer.

aetheilungen be begeben werden. Friedberg

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1956) Mittwo Ho Uhr, ſollen Picinalweg vor Dohlen erſorde beiten auf der! Jund dem Meng Die Maurer ſelag n Materi

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(957) Dienſia 211 Uhr, wir kraithe der Ch leute dahier,! daran und St 2Steuerkommiſs ſten an der E weiſtbietenden Friedber