Ausgabe 
16.2.1842
 
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Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen,

Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

woch, den 16. Februar 1842.

W 14. Mitt

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Großb. Heſſ. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen.

Betreffend: Die Fertigung der Hebregiſter über die Grundrenten durch die Gr. Steuer-Commiſſäre.

Das in obiger Beziehung erlaſſene Höchſte Ausſchreiben theile ich Ihnen zur Nachricht unter der Aufforderung mit, die Fertigung der fraglichen Regiſter ſtets zeitig zu beantragen, und alsbald die Anzeige zu machen, wenn bei Zehntrenten der§. 10 der Inſtruction vom 16. Juni 1829 noch nicht in Ausfuhrung gebracht worden ſeyn ſollte.

Hungen den 8. Februar 1842. Follenius.

Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großh. Provinzial⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe.

Da mehrfach Klage darüber erhoben worden iſt, daß die Gr. Steuer-Commiſſäre die von ihnen zu fertigenden Regiſter über die Grundrenten und insbeſondere Zehntgrundrenten nicht immer zur rechten Zeit liefern und zu liefern im Stande ſind und dies theils ſeinen Grund darin findet, daß der Gr. Ober fignanzkammer I. Section nicht jedesmal, ſobald eine Zehnt-Verwandlung zu Stande gekommen iſt, hiervon wie es der§. 10 der Inſtruction vom 16. Juni 1829 ausdrücklich beſtimmt, die erforderliche Anzeige gemacht und die betreffende Urkunde in Abſchrift mitgetheilt wird, um hiernach die erforderlichen Kataſter Arbeiten anordnen zu können andern theils aber und hauptſächlich die Schuld hiervon an den betref⸗ fenden Gemeinden liegt, welche die Anfertigung der Regiſter gewöhnlich nicht eher verlangen, als bis die Grundrente erhoben werden ſoll, was gegen Ende des Jahres eintritt, wo die Steuer-Commiſſäre mit den Steuerausſchlags-Acbeiten ſehr beſchäftigt und daher nicht im Stande ſind, ſolche Regiſter alsbald zu fertigen, ſo machen wir ſie hierauf aufmerkſam, damit Sie die Ortsvorſtände anweiſen, die Fertigung folcher Regiſter, inſoweit als möglich, in der erſten Hälfte des Jahrs bei den Gr. Steuer-Commiſſären zu beſtellen.

Darmſtadt den 26. Januar 1842. du Thil. Schott.

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erſelbe

an ſaͤmmtliche Kirchen vorſtaͤnde des ehemaligen Landrathsbezirks Hungen.

Betreffend: Die Dienſt- und Gehaltsverhältniſſe des Gr. Syndicus der milden Stiftungen der Provinz Oberheſſen.

Nach nunmehr erfolgter Auflöſung des Fürſtl. Solmſ. Conſiſtoriums zu Hungen hat der Gr. Syn⸗ dicus der milden Stiftungen auch in dieſem Bezirke die unentgeldliche Führung der Rechtsſtreitigkeiten