Ausgabe 
13.8.1842
 
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Zanken und Schelten hilft wenig, in der Regel nichts. Das Kind gewöhnt ſich daran und überhört es endlich ganz. Zum Zanken nimmt man oft darum ſeine Zuflucht, weil man nicht recht weiß, ob und wie man ſtrafen ſoll. Das Verbot war in dieſem Falle nicht klar und beſtimmt genug oder wir haben den Ausreden und Entſchuldigungen des Kindes ſchon zu viel Gehör gegeben; beides erzeugt jenen Unmuth, dem man mit Scheltworten Luft machen will. Das Zanken iſt dann ſo unerquſcklich wie ein Gewitter, das nicht zum Ausbruch kam, und ſich in kalte truͤbe Regentage auflöſte.

Viele Strafen können verhütet werden erſtens durch klare kurze Geſetze; zweitens durch eine be⸗ harrliche Handhabung derſelben. Für die Erziehung der Jugend konnte viel nachhaltiger gewirkt werden, wenn Eltern und Lehrer auf elnerlei Weiſe ſtraften; aber beide werden oft durch Vorurtheile und Miß verſtändniſſe auseinander gehalten. Verſtändige El tern werden nie in Gegenwart ihrer in der Schule beſtraften Kinder etwas gegen den Lehrer äußern, auch wenn er ihnen unrecht zu haben ſcheint; in der Regel aber darf man öffentlich angeſtellten und beaufſichtigten Lehrern alles Vertrauen ſchenken. Was die Kinder zu Hauſe von den ihnen wider⸗ fahrenen Strafen und deren Veranlaſſung erzählen, iſt ſelten die Wahrheit, faſt nie die ganze Wahrheit, kann's nicht wohl ſein; darum ſind ſie nie anzuhö ren; ſondern der Lehrer ſoll gefragt werden.

Wer mit Kälte und Spott ſtraft, verletzt die Herzen der Kinder; wer leidenſchaftlich ſtraft, ſetzt ſich ſelbſt herab; wer mit viel Worten ſtraft, ſcheint der Entſchuldigung zu bedürfen und erregt Wider ſpruch. Am Beßten geſchiehts klar, kurz und ein⸗ dringlich.

Die größten Vergehen bei Kindern, und die am ſchwerſten beſtraft werden müßten, ſind gewohnlich: vorſätzlicher Ungehorſam, Trotz, Widerſpruch, Lügen und Grobheit; letztere liegt oft nur im Tone der Antwort. Dabei muß man ſich hüten Lebhaftigkeit, Muthwillen, Leichtſiun mit vorſaͤtzlicher Bosheit die ſehr ſelten iſt zu verwechſeln.

Empfaugs-Beſcheinigung.

Fur die Brandbeſchädigten zu Steinbach ſind ferner ein⸗

gegangen: aus der Gemeindekaſſe zu Bodenrod 8 fl.; durch

errn Pfarrer Scharmann zu Oberau, von Einwohnern da

elbſt und zu Rommelhauſen 2 fl. 30 kr.; aus der Gemein⸗

dekaſſe zu Ockſtadt 12 fl.; von Heinrich Klein daſelbſt 12 kr.

Mit den im vorigen Blatte angezeigten 494 fl. 8 kr., zuſam⸗ men 516 fl. 50 kr.

Friedberg den 8. Auguſt 1842. Buß. Bekanntmachungen von Behoͤrden.

Bekanntmachung. (941) Diejenigen Braunkohlenconſumenten des Dor⸗ heimer Bergwerks, welche Braunkohlen auf Buͤrg⸗ ſcheine oder auf ſonſtige Anweiſungen auf Credit beziehen wollen, werden hierdurch benachrichtigt, daß ſie, indem die hieſige Unterrechnerſtelle durch einen neuen Unterrechner iſt beſetzt worden, welcher die

W 286*. Kohlenabfhrer noch nicht kennt, jedesmal, wenn ſu

die Kohlen nicht ſelbſt abfahren, dem Fuhrmann

eine Beſcheinigung mitzugeben haben, durch welche

ſich derſelbe genügend ausweiſen kann, daß er zum Abfahren der Kohlen beauftragt iſt.

Der Gr. Unterrechner Hamm iſt beauftragt auf die übergebenen Bürgſcheine die Ladſcheine auf die! Berechtigten auszuſtellen, damit jedoch keiner leer abfahren müſſe, werden dieſelben nicht unterlaſſen, die Kohlenfuhren in den Stand zu ſetzen, daß ſich dieſe gehörig legitimiren können.

Dorheimer Bergwerk den 7. Juli 1842.

Der Gr. Berginſpeckor

A. Storch. Hofraithe-Verſteigerung.

(975) In Auftrag großh. Landgerichts wird Dien ſtag den 16. Auguſt, Vormittags 10 ½ Uhr, in hie⸗ ſigem Rathhauſe die der Heinrich Hanſtein I. Wittwe gehörende Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Scheuer und Stall nebſt Gärtchen, an Johann Konrad Kro ner, öffentlich meiſtbietend verſteigert.

Friedberg den 20. Juli 1842.

Der Beigeordnete Bender.

Edietalladung. (976) Dienſtag den 16. Auguſt l. J., Morgens 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die-den Chriſtian Friedrich Wagner'ſchen Eheleuten gehörende Hof, raithe, beſtehend in Wohnhaus, Anbau daran und Stall, an Heinrich Preußer und großh. Steuercom⸗ miſſär Bingmann gelegen, ſodann 45 Ruthen Gar⸗ ten in der 12. Gewann bei der St. Leonhardskirche, an Johs. Faatz, öffentlich meiſtbietend verſteigent werden.

Friedberg den 20. Juni 1842.

In Auftrag großh. Landgerichts: Der Beigeordnete Bender. Edictal ladung, betreffend das Schuldenweſen des Kourad Schörke zu Oberlais. (995) Ueber das uͤberſchuldete Vermögen des Ru⸗ brikaten iſt von großh. Hofgericht zu Gießen der förmliche Concursprozeß erkannt, und das unter zeichnete Gericht mit deſſen Leitung beauftragt worden.

Demnach werden alle, ſowohl bekannte als um bekannte Gläubiger des Konrad Schörle hiermit auf, gefordert, ihre Forderungen und ſonſtigen Rechtoͤan/ ſprüche in dem auf

Freitag den 9. Sptbr., Morgens 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin ſogewiß dahier an, zuzeigen und zu begründen, widrigenfalls ſie ohne. ein beſonders zu erlaſſendes Präcluſivdecret von den Maſſe ausgeſchloſſen werden.

Nidda am 6. Juli 1842.

Großh. heſſ. Landgericht daß Kattrein. Arbeits-Verſteigerung. (1057) Das letzte noch zu planirende Stuck der neu erbaut werdenden Staatsſtraße um den 1 berg zu Friedberg, in dem Garten der Müller Krä⸗ mers Wittwe, ſoll Samſtag den 20. Auguſt d. J,

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(1070) um 2 Uhr, verſteigert ter der Au Klſtr. Brei gungsmaue theilweiſe beſſern, vo ſertigung e plate, nam von 8 Cn Fuß lange Fried

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