Ausgabe 
12.10.1842
 
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356.

3) Sind die Wegbauaufſeher verhindert das Geſchäft zu übernehmen, ſo haben Sie andere geeignete

perſonen hierzu in Vorſchlag zu bringen.

40 Durch beſonderes Couvert erhalten Sie das hoͤchſte Ausſchreiben vom 22. Juni d. J. mit ſaͤmmt⸗ lichen bei dem Abverdienſt der Feldſtrafen gebraucht werdenden Formularien, von welchen die unter lit, f.

g. i. genannten Formularien von Ihnen anzuwenden ſind.

derſelben zu Ihrem Gebrauche mitgetheilt werden.

Auch wird Ihnen eine angemeſſene Anzahl

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie dieſem Gegenſtande die nöthige Aufmerkſamkeit widmen und ſich beſtreben werden, die weiſe Abſicht der Staatsregierung Verminderung der Feldfrevel zu erreichen.

Hungen am 25. September 1842.

Follenius.

Jaͤgerlatein.

Wenn es wahr iſt, daß der berühmte Muͤnch⸗ hauſen aus Hypochondrie an ſeine Erzählungen ſelbſt glaubte, und es ihn ſchmerzlich kränken konnte, wenn man an der Wahrheit ſeiner Berichte zweifelte; ſo liegt ein eigner Glanz und Humor über ſeinen Luͤ⸗ gen, ernſter und tiefer, als man gewöhnlich annimmt.

Zu den Lügen, die durch den feſten Glauben des Erzählers, daß kein Menſch an ſeiner Wahrhaf⸗ tigkeit zweifeln werde, eine beſondere Würze erhalten, gehören auch die nachſtehenden, die ich zum Theil aus dem Munde der Erfinder ſelbſt, zum Theil durch Tradition erhalten, und die meines Wiſſens noch nicht gedruckt, wohl der Aufbewahrung werth ſein durften.

Des Teufels Tabakspfeife.

In einem kleinen abgelegenen Walddorf ſaßen am Sonntag Abend die Bauern im Wirthhaus zu⸗ ſammen, der Unterförſter Jambs, das Orakel der Gemeinde, in ihrer Mitte, und redeten von allerlei; endlich auch vom Teufel. Haſt Du denn den Teufel ſchon geſehen, fragte Einer den Andern. Nein; Du? Ich auch nicht. Aber ich habe ihn ſchon geſehen, ſagte der Förſter, und ſchob die Mütze aufs Ohr. Ich will's Euch erzählen. Ruhig, ruhig, Herr Jambs erzählt. Lautloſe Stille.

Ich war auf dem Schnepfenſtrich geweſen, und ging eben über den Wolfsacker nach der Hohl, als ich einen großen Mann auf mich zu kommen ſah. Er hatte einen breiten Hut auf mit einer Gickels⸗ feder; unter dem rothen Mantel guckte ein Pferde⸗ fuß und ein Kühſchwanz hervor. Guten Tag Herr Teufel, ſagte ich. Guten Tag, Herr Jambs; wo geweſen? Auf dem Strich. Was geſchoſſen? Drel Stück. Warum hat Er ſie denn aber am Buͤchſenranzen hängen? Damit ſie nicht pluderig (ſtraubig) werden, Herr Teufel. So, ſagte er; aber was hat Er denn da über dem Rücken hängen. (Er meinte mein Gewehr.) Das iſt meine Pfeife, Herr Teufel, ſagte ich. Ich möchte wohl einmal aus ſeiner Pfeife rauchen, Herr Jambs; iſt ſie denn geſtopft? O ja, Herr Teufel, nehmen Sie nur gefälligſt die Spitz' in den Mund; ich will gleich unten Feuer machen. Aha, dacht' ich, jetzt ſchaff' ich ihn auf einmal aus der Welt. Ich drucke los, es knallt und was meint ihr wohl? Alle riſſen die Mäuler aunufff Er ſpie mir den ganzen Schuß Schrot ins Geſicht und ſagte: pfui Teufel, Herr Jambs, was raucht Er für ſtarken Tabak.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

Aufforderung. (1148) Nachdem die Ablöſung des der Freiherr⸗ lichen Familie von Schenk zu Schweinsberg zuſte⸗ henden Zehnten in der Gemarkung Weckesheim, wo⸗ von das Abloͤſungskapital zu 16,795 fl. 57 kr., die Rente aber zu 933 fl. 6 ½ kr. berechnet iſt, ange⸗ ordnet worden, ſowie der Hauptmann Freiherr Lud⸗ wig Ernſt Schenk zu Schweinsberg auf der Sorge jetzt auf Hermannſtein, in dem Verhältniß als Erbe des Hauptmanns Freiherrn von Schenk zu Her⸗ mannſtein, als der Bezugsberechtigte anerkannt wird, ſo werden alle bei dieſer Ablöſung Betheiligte, ſie mögen bekannt oder unbekannt ſeyn, nur mit Aus⸗ nahme des Großherz. Lehnsftscus, deſſen Anſpruche bereits anerkannt ſind, aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſogewiß binnen 2 Monaten dahier anzuzeigen, als ſonſten die Auszahlung des Abloͤ⸗ ſungskapitals an den genannten Berechtigten geſtat⸗ tet werden wird. Hungen den 27. Auguſt 1842. Großh. Heſſiſches Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung.

(1083) Die Offenlegung der Grundbücher von den Gemarkungen Langsdorf, Niederbeſſingen, Nonnenroth, Röthges und Villingen, Krei⸗ ſes Hungen betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die neu errichteten Grundbücher der Ge⸗ markungen Langsdorf, Niederbeſſingen, Non⸗ nenroth, Röthges und Villingen in dem Bu⸗ reau der betreffenden Bürgermeiſter zu Langsdorf, Niederbeſſingen, Nonnenroth, Röthges und Villin⸗ gen offen gelegt worden ſind.

Die Betheiligten ſind befugt, dieſelben während der Zeit der Offenlegung in dieſen Lokalen einzuſe⸗ hen, auch gegen die Gebühr von den betreffenden Großhzgl. Bürgermeiſtern der Gemeinden Langsdorf, Niederbeſſingen, Nonnenroth, Röthges und Villingen Grundbuchsauszuge GGeſchoſſe) zu verlangen. Auch werden ſie durch Letztere auf die von den Feldge⸗ ſchwornen entdeckt werdenden ſie betreffenden Fehler aufmerkſam gemacht werden.

Allen denjenigen welche ſich bei den Angaben der Grundbuͤcher rückſichtlich des Beſitzſtandes fuͤr beſchwert erachten, ſteht es frei, binnen einer un⸗ ſtrecklichen Friſt von 6 Monaten ihre Anſtände ent⸗ weder auf guͤtlichem Wege bei dem Buͤrgermeiſter

(24) Groß hat gegen den 1 Münſter de und mit deſſer beauftragt. E gend einem Gt 44 kr. überſchu durch aufgeſor Montag de anberaumten des ohne beſon ſchluſſes von d In demſeld gen Erwählun lung eines 6 Abwendung! gleichsvorſchl icht erſcheine tigte nicht v. werden, als ſcienenen gef Butzbach

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