Ausgabe 
12.3.1842
 
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10 Die Tarationen von Gebäuden ſind fortwährend durch zwei beſonders verpflichtete Bauhand⸗ werker, einen Maurer und einen Zimmermeiſter zu vollziehen. Damit kein Zweifel mehr darüber obwalte, welche Individuen hierzu in den einzelnen Orten zu verwenden ſeien, und da bezuglich der ſeither adhibirten Gebäudeſchätzer theilweiſe ein Nachweis uͤber ihre gerichtliche Verpflichtung nicht vorliegt, haben Sie mit dem Gemeinderath binnen 14 Tagen fur jede Buͤrgermeiſterei zwei Gebäudetaxatoren in Vorſchlag zu bringen, deren Beeidigung auf die gerichtlichen Taxationen alsdann Statt finden ſoll. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß ſolche Individuen gewählt werden müſſen, weiche nicht allein die erforderlichen Kenntniſſe beſitzen, ſondern auch rechtliche und nicht ganz vermögensloſe Leute ſind, da ſie für ihre Abſchätzungen verantwortlich ſind, alſo einige Garantie für ihre Zuverläſſigkeit darbieten müſſen. Sollten an einzelnen Orten geeignete Bauhandwerker ſich nicht vorfinden, ſo ſind ſolche aus einer andern Gemeinde vorzuſchlagen.

Die Taxationen von Grundſtüͤcken ſollen kuͤnftig nicht mehr durch den Gemeinderath oder die Feldgerichte, ſondern von 3 ebenfalls beſonders zu verpflichtenden Güͤtertaxatoren vollzogen werden. Es wird zweckmäßig ſein, an jedem Orte einen oder zwei Erſatzmänner zu wählen, die in Verhinderungsfällen eintreten können. Sie werden daher mit dem Gemeinderathe die erforderliche Anzahl von Taxatoren und Erſatzmännern derſelben ebenfalls binnen 14 Tagen in Vorſchlag bringen, wobei wir noch bemerken, daß ſolche Individuen gewählt werden müſſen, die mit dem Werthe der Güter hinlänglich bekannt ſind und zu der Klaſſe der Höchſtbeſteuerten der Gemeinde gehören, damit ſich wegen ihrer Taxationen, für die ſie verantwortlich ſind, nöthigen Falles an ihnen regreſſirt werden kann. Zweckmäßig wird es übrigens ſein, wenn die Taxatoren großen Theiles aus der Zahl der Feldgeſchworenen gewählt werden, inſoweit dieſelben nach den vorher angedeutenden Rückſichten hierzu befähigt erſcheinen. Die ſo gewählten Taxatoren haben ihr Amt, ſo lange nicht etwa ihre Entlaſſung von dem Gerichte verfügt werden ſollte, ſtändig zu verſehen, auch wenn ſie nicht mehr Mitglieder des Ortsvorſtandes oder Feldgerichtes ſind. Sobald einer der Gebäude⸗ oder Guͤterſchätzer mit Tod abgeht, iſt ein anderer an deſſen Stelle vorzuſchlagen. 5 i.

3) Hiernach hat der Ortsvorſtand als ſolcher künftig mit den Abſchätzungen uberall nichts mehr zu thun, ſich vielmehr lediglich auf die Beantwortung der Fragebogen, welche bei allen Acten der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit, namentlich auch bei Looszetteln, aufgenommen und vorgelegt werden müſſen, zu beſchränken. Für die Richtigkeit der Beantwortung der Fragebogen ſind, wie ſich von ſelbſt verſteht, die Ortsvorſtände mit ihrem Vermögen verantwortlich, weshalb wir die größte Umſicht und Genauigkeit in dieſer Beziehung nicht angelegentlich genug empfehlen können.

Da übrigens bei Hypotheken in die Fragebogen nach den eingeführten Formularien zugleich auch die Taxation aufgenommen wird, ſo ſind jene kuͤnftig am Schluſſe auf der einen Seite von den Taxatoren mit dem Zuſatzte:Für die Richtigkeit der Taxation. Die verpflichteten Gebäude-[Güter-] ſchatzer auf der andern Seite aber von Ihnen und dem Gemeinderathe in beſchlußfähiger Zahl mit dem Zuſatze: Fur die Richtigkeit der Beantwortung. Der vorſtehenden Frage der gr. Bürgermeiſter. Der Gemeinderath. zu unterſchreiben.

Friedberg den 2. März 1842. Hofmann.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

NN

Arbeits ⸗Verſteigerung. (277) Die in dieſem Jahre dahier vorkommenden Gemeindebauarbeiten ſollen Dienſtag den 15. März Garten Verpachtung. d. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem hieſigen Rath⸗ 274.. 2 hauſe unter den im Termin zu eröffnenden Beding⸗ (274) Da die Verpachtung der Hospital⸗Gärten ungen an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden vom 15. Februar l. J. die Genehmigung nicht er⸗ 5 5 5 5 und ſind voranſchlagt: hielt, ſo werden ſolche Dienſtag den 15. Marz, Nach⸗ An d irienzä ute mittags Uhr, in hieſigem Rathhaus nochmals a) An dem Hirtenhauſe:

einer meiſtbietenden Verpachtung ausgeſetzt. Maurerarbeit zu 56 fl. kr. Friedberg den 5. März 1842. Zimmerarbeit 25 In Auftrag der Armenkommiſſion: Steinhauerarbeit 1

Der Beigeordnete Bender. a de 28 15

2; aſerarbeit 25ä

Frucht ⸗Verſteigerung. Schloſſerardeit 9

(276) Dienſtag den 15. März, Nachmittags 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrathe des Auguſtiner Schulfonds circa 40 Malter Korn

b) Am neuen Schul hauſe: Zimmer⸗ und Pumpenmacherarbeit 49 fl.

und 10 Malter Gerſte, zweimalterweiſe, öffentlich Weißbinderarbeit b 8 meiſtbietend verſteigert werden. c) An dem Friedhofe: Friedberg den 5. März 1842. Maurerarbeit 33 fl.

Der Beigeordnete Bender. Steinhauerarbeit 162

Pachtliebt termin zeitig Friedbet

Al

(285) Mit tags 3 Uhr, in dieſem Jah an die Wenig Die Ueber

Maurer,