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Intelligenzblatt
für die
Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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W 21. Sonnabend, den 12. Maͤrz 1842.
Amtlicher Theil.
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Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg und Hungen an die Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter und Gemeindeeinnehmer des Kreiſes Friedberg, ſowie an die Großh. Heſſ. Fuürſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Bürgermeiſter und Gemeindeeinnehmer des Kreiſes Hungen.
Betreffend: Die Beiträge der Gemeinden zur Gr. Staatsunterſtützungskaſſe zur Unterhaltung von Taubſtummen in den Gr. Taubſtummeninſtituten.
Da nach einer Anzeige der Gr. Staatsunterſtützungskaſſe die Beiträge, welche Gemeinden zur Be⸗ ſtreitung der Koſten für Unterhaltung von Taubſtummen in den Inſtituten zu Friedberg und Bensheim an dieſe Kaſſe zu entrichten haben, ſo wenig pünktlich bezahlt werden, daß der Eingang derſelben großen Theils ſehr verſpätet im Laufe des folgenden Jahres erfolgt, hierdurch aber die Verwaltung der Staats⸗ unterſtützungs⸗Kaſſe weſentlich erſchwert und mühſam gemacht wird, ſo werden Sie, in Folge höchſter Entſchließung, angewieſen, dafür zu ſorgen, daß dergleichen Beiträge daldigſt nach Ablauf des betreffen⸗ den Jahrs und längſtens bis zum 1. April des folgenden Jahrs an die Grhzgl. Staatsunterſtuͤtzungs⸗ Kaſſe portofrei ohnfehlbar eingeſendet werden, widrigenfalls die durch Nichteinhaltung dieſes Termins allenfalls entſtehenden Koſten lediglich den Säumigen perſönlich zur Laſt kommen muͤſſen.
Friedberg und Hungen den 27. Februar 1842. J. V.
Krach, Kr.⸗Sekr. Follenius.
Das großherzoglich heſſiſche Landgericht Friedberg an die Buͤrgermeiſter des Bezirks. Betreffend: Das Pormundſchaftsweſen.
Diejenigen Curatoren, welche in dieſem Jahre Rechnung ſtellen muͤſſen, haben ſolche binnen 4 Wochen bei 1 Nthlr. Strafe zur Reviſion einzureichen, was Sie alsbald gehörig bekannt machen laſſen werden. Friedberg den 5. März 1842. Hofmann.
Dasſelbe an dieſel ben.
Betreffend: Die Vorarbeiten zu Hypotheken und Contracten durch den Orts⸗Vorſtand.
In rubricirtem Betreff iſt ſeither in dem hieſigen Bezirke nicht uberall gleichförmig verfahren worden, indem die Fragebogen und Taxationen, theils von den Ortsvorſtänden theils von den Feldgerichten aus⸗ geſtellt und vollzogen wurden.
In Gemäßheit eingelangter höherer Verfügung eroͤffnen wir Ihnen nunmehr zur Herbeifuͤhrung eines gleichmäßigen Verfahrens das Folgende:


