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Antelligenzblatt Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen,
Kreiſe Friedberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
4 Mittwoch, den 12. Januar 1842. eee ene ener“,
Das„Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen“ erſcheint im Jahr 1842 wöchentlich zweimal und zwar ſo, daß es den Dienſtag und Freitag Mittag von den Kreisboten des Kreiſes Friedberg abge— holt, den Mittwoch und Samſtag Vormittag aber hier von mir, in Laubach, Lich und Hungen jedoch von den dortigen Poſtverwaltungen ausgegeben wird. Die Kreisboten des Kreiſes Hungen nehmen Dienſtags und Freitags Abends die nöthigen Exemplaren für die Großh. Bürgermeiſter ſowohl, als auch diejenigen für die Privaten, von der Poſtverwaltung zu Hungen in Empfang.
Obgleich mir durch das wöchentlich zweimal Erſcheinen des Blattes größerer Koſtenaufwand und mehr Arbeit erwächst, ſo werde ich doch den Preis pro 1842 nicht erhohen, ſondern ihn wie bisher beſtehen laſſen, hoffend, daß ich durch eine größere Anzahl von Abonnenten und Zuwachs von Inſeraten ſchadlos gehalten werde. Der Abonnementspreis beträgt für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr., für/ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß.— Die Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.—
In das zuerſt in der Woche erſcheinende Blatt werden alle Juſeraten aufgenommen, welche bis zum Mittag des vorhergehenden Sonntags bei mir eingelaufen ſind, dahingegen kommen alle bis zum Mittwoch Abend bei mir einlaufenden Inſeraten in das folgende Blatt.
Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt aufgenommen werden.
riedberg den 10. Dezember 1841. Carl Bindernagel. 9 5 9
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen
an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Burgermeiſter des Kreiſes Hungen.
Betreffend: Den Verein zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Landes— Entlaſſenen.
und Provinzial-Strafanſtalten
Indem ich Sie beauftrage, die nachſtehende Bekanntmachung zur Kenntniß der Intereſſenten zu bringen, lade ich Sie ein, nicht allein ſelbſt dieſem Vereine beizutreten, ſondern auch dahin zu wirken, daß recht viele Angehörige Ihrer Gemeinden, beſonders Gemeindebeamte, ihren Beitritt erklaren, und mir binnen 14 Tagen von dem Reſultate Ihrer Bemuͤhungen Anzeige zu machen.
Exemplare der Statuten und Verzeichniſſe der bis jetzt beigetretenen Mitglieder des Vereins werde ich bei Ihnen circuliren laſſen. f
Hungen den 23. Dezember 1841. Follenius.
Der Unterzeichnete muß diejenigen Mitglieder des Vereins zur Unterſtützung und Beauf⸗ ſichtigung der aus den Gr. Landes- und Provinzialſtrafanſtalten Entlaſſenen, die auf ſein Erſuchen vom 15. v. M. ſich noch nicht erklärt haben, welche jährliche Beiträge ſie zur Vereinskaſſe leiſten wollen, hierdurch dringend auffordern, dieſes bald gefaͤlligſt zu thun, damit ein Regiſter hierüber vor
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der erſten Generalverſammlung des Vereins vollſtändig aufgeſtellt und derſelben, wie noͤthig, vorgelegt
werden kann.
Darmſtadt den 10. Dezember 1841. Der Präſident des Vereins: v. Kuder, Gr. Geheimer⸗Rath.


