Ausgabe 
10.9.1842
 
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September d. J. eingetragene Hungener Vieh⸗ und Krämermarkt ſoll wegen des jüdiſchen Feiertags nicht an dieſem Tage, ſondern den 22. September d. J. dahier abgehalten werden.

Ich erſuche die Herrn Bürgermeiſter, in Bereit ſchaft von Gegendienſten, alsbald gefälligſt dieſes in ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen zu laſſen.

Hungen am 4. September 1842.

Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Buttron. Grummetgras⸗Verſteigerung. (1187) Montag den 12. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſoll das Grummeigras auf den hieſigen Gemeindewieſen verſteigert werden. Steinfurth am 6. September 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Petri. Jagd- Verpachtung. (1188) Samſtag den 17. d. M., Vormittags 10 Uhr, wird die Herzoglich Naſſauiſche Domanialjagd in der Gemarkung von Reichelsheim auf dem dor tigen Rathhauſe, unter den bei der Verpachtung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Meiſtbietenden öffentlich verpachtet. Reichelsheim den 6. September 1842. Herzoglich Naſſauiſche Receptur Gül l

O bſt⸗Verſteigerung. (1189) Montag den 19. September, Vormittags 9 Uhr, ſoll das hieſige Gemeindeobſt verſteigert werden. Aſſenheim den 7. September 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Bertalott. Aepfel⸗Verſteigerung. (1190) Montag den 19. September l. J., Vor⸗ mittags 10 Ubr, ſollen die diesjährigen Gemeinde äpfel zu Fauerbach I., ungefähr 30 Malter, auf Ort und Stelle meiſtbietend verſteigert werden. Fauerbach I. den 6. September 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Werner. Obſt⸗Verſteigerung. (1191) Man bringt hiermit zur offentlichen Kennt⸗ niß, daß Donnerſtag den 15. d. M., Vormittags 11 Uhr, das hieſige Gemeindeobſt, in Aepfeln und Wallnüſſen beſtehend, dem Meiſtgebot ausgeſetzt wer⸗ den ſoll. Muͤnſter den 7. September 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Theis. Edlietalladung. (1192) Das Vermögen des abweſenden Andreas Ewald, ledig von Ockſtadt, wird ſeit dem Jahr 1797 curatoriſch verwaltet, und beträgt nach letzter Vormundſchaftsrechnung 786 fl. 6 kr. Da der Abweſende nach der beigebrachten Be ſcheinigung das 70. Lebensjahr zurückgelegt hat, ſo haben die Kinder ſeines verſtorbenen Bruders Hein⸗

rich Ewald und ſeiner gleichfalls verſtorbenen Schwe⸗ ſter, Maria Eliſabetha, Ehefrau des Gerhard Maſ ſinger von Kirdorf, als angeblich nächſte Verwandte, um Ueberlaſſung des Vermögens des Abweſenden gebeten. Hierauf hin ergeht an obgedachten Andreas Ewald, oder deſſen etwaige Leibeserben, ſowie an alle diejenigen, welche nähere Anſprüche als die aufgetretenen Erben begründen zu können vermeinen, andurch öffentliche Aufforderung, binnen 90 Tagen bei unterzeichneter Gerichtsſtelle ſich zu melden, widri⸗ genfalls Andreas Ewald, ohne weitere deefallſige Bekanntmachung für verſchollen erklärt und ſein Vermögen den ſich legitimirenden naͤchſten Inteſtat⸗ erben überantwortet werden ſoll. Friedberg den 2. September 1842. Gr. Heſſ. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Edicetalladung.

(1193) Der ſeit einer Reihe von Jahren von Haus abweſende Johann Jacob Weil von Niederwöllſtadt, deſſen Aufenthalt hierorts unbekannt iſt, wurde nach dem beigebrachten Taufſchein im Jahr 1770 gebo⸗ ren, hat alſo das 70. Lebens jahr bereits zurückge⸗ legt. Mit Rückſicht hierauf und auf die Beſtim mungen des Solmſer Landrechtes bezugnehmend, hat Johann Karl Weil von Niederwöllſtadt, der Bru der des Abweſenden, um Ueberweiſung des ſeit dem Jahr 1818 curatoriſch verwalteten Vermögens des- ſelben gebeten.

Es ergeht daher au gedachten Johann Jaess Weil oder deſſen etwaige Leibeserben, ſowie an alle diejenigen, welche Erbanſpruͤche an das Vermögen des Abweſenden bilden zu können glauben, öffent⸗ liche Aufforderung, umſogewiſſer binnen 3 Monaten bei unterzeichnetem Landgericht ſich zu melden, als ſonſten, ohne weitere desfallſige Bekanntmachung, Johann Jacob Weil für verſchollen erklart, ſein Vermögen aber ſeinem Bruder Johann Karl über⸗ antwortet werden ſoll.

Friedberg den 2. September 1842.

Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer.

Privat⸗ Bekanntmachungen.

Gallert- Seife.

(1179) Dieſes neue, nützliche und ſehr ſchöͤne Pro⸗ dukt erſetzt die bisher in Anwendung gekommenen Seifen vollkommen und hat vor letzteren noch die Vorzüge, daß es bei größerer Reinigungs-Fähigkeit doch viel wohlfeiler und für die Wäſche ſchon um deßwillen weniger angreifend iſt, weil bei ſeiner An⸗ wendung nicht ſo ſtark, wie ſonſt gerieben zu werden braucht. Seine Eigenſchaften ſind unterſucht und von Hrn. Prof. Dr. Liebig der vorſtehenden An⸗ preiſung völlig entſprechend befunden worden.

Die vorbeſchriebenn Gallert-Seife iſt für den Preiß von 10 kr. pr. Pfund und 16 fl. pr. Centner