Ausgabe 
9.3.1842
 
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§. 81.

* 86*. Eine gleichbaldige Anzeige von Seiten des Buͤrgermeiſters an dieſe zunächſt vorgeſetzte Re⸗

gierungs⸗Behörde und den erſten Phyſſkatsarzt ſoll auch Statt finden, wenn einige landwirthſchaftliche Thiere erkranken, oder auch nur ein Stück derſelben an einer ungewöhnlichen, dem Landwirth durch ſeine

Erfahrung nicht bekannten Krankheit, fällt.

S. 82. Jede Unterlaſſung einer ſolchen Anzeige wird ſtrenge Ahndung zur Folge haben. §. 83. Wird Jemand von einem Andern körperlich verletzt, durch einen Unglücksfall beſchädigt, vom

Blitz getroffen, von einem tollen Thiere gebiſſen,

mit oder ohne Zeichen des Lebens aus dem Waſſer

gezogen, von Kälte erſtarrt, in verdorbener Luft erſtickt, oder auf ſonſtige Weiſe leblos geworden, gefunden, ſo iſt für Jeden, der dies wahrnimmt, oder entdeckt, die erſte Pflicht, dem Beſchädigten oder Verunglückten mit thätiger Hülfe beizuſtehen, und ihn nach Möglichkeit in eine ſolche Lage zu verſetzen, in welcher fur ihn vor der Hand die wenigſte Gefahr zu befürchten ſtehet; ſodann aber iſt der Vorfall dem Buͤrgermeiſter

des Orts, oder deren Gemarkung anzuzeigen.

Dieſem liegt alsdann ob, den nächſten authoriſirten Arzt

zur Hülfe für den Beſchädigten und noch möglichen Reltung für den etwa Scheintodten eilends rufen zu laſſen, gleichzeitig aber auch die Anzeige des Vorfalls an die zunächſt vorgeſetzte Regierungs⸗Behörde und den erſten Phyſikatsarzt, bei vorhandener Todesgefahr aber, gleichzeitig an die Juſtizbehoͤrde zu machen, damit von dieſen erforderlichen Falles die polizeiliche oder gerichtliche Unterſuchung des Gegenſtandes

vorgenommen werden kann.

Friedberg und Hungen den 27. Februar 1842.

* Krach, Kr.⸗Sekr. Follenius.

EIn daun Sämmtliche zum Friedberger Leſekreiſe gehörigen Lehrer werden zu einer Verſammlung auf Mittwoch den 9. März l. J. Nachmittags um zwei Uhr, im Lokale des ſtädtiſchen Schulhauſes, hiermit eingeladen.

Friedberg den 2. März 1842.

In Auftrag: Der Rektor Prof. Ph. Dieffenbach.

Da ſich in der Einladung im vorigen Blatte ein ſinnentſtellender Druckfehler befindet, welcher zu Mißverſtändniſſen Veranlaſſung geben könnte, ſo glaubt man, dieſelbe hier wiederholen zu müſſen. 5

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

Edictalladung. (210) Der geringe Nachlaß der verlebten Friede⸗ ricke Finzel dahier iſt überſchuldet und daher ein Zuſammentritt der Gläubiger nöthig, um die Ver⸗ theilung der Maſſe wo möglich ohne Einleitung eines förmlichen Concursverfahrens in Güte zu bewirken. Hierzu iſt Termin auf Donnerſtag den 17. März d. J,, Morg. 8 Uhr, beſtimmt worden, wo alle Forderungen an die Friede⸗ ricke Finzel bei Strafe des Ausſchluſſes von der Maſſe anzumelden ſind, die Creditoren ſich auch ſoge⸗ wiß über einen vorzuſchlagenden Vergleich zu erklä⸗ ren haben, als ſonſt die Ausbleibenden als an die Beſchlüſſe der Mehrheit der erſcheinenden Gläubiger gebunden werden behandelt werden. Friedberg den 10. Februar 1842. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (211) Dem Wilhelm Koch II. zu Florſtadt, wel⸗ cher im Jahr 1834 für einen Verſchwender erklärt und unter Curatel geſtellt wurde, iſt nunmehr die eigene Verwaltung ſeines Vermögens wieder üͤber⸗ laſſen worden, was zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht wird. Friedberg den 9. Februar 1842. Großh. Heſſ. Frhl. v. Löw'ſches Landgericht Hofmann.

Bekanntmachung, eichen Lohrinden Verſteigerung, im Revier Oberros⸗ bach Forſtes Friedberg betreffend. (244) Das diesjährige Ergebniß an eichen Loh⸗ rinden in den Niederwaldſchlägen: 10 der Grhzgl. Domanialwaldungen im Schätzung⸗ betrag von 525 Centner, 20 der Communalwaldungen desgl. 712 Centner, zuſammen 1237 Centner; ſoll Mittwoch den 23. Merz d. J. Vormittags um 10 Uhr dahier öffentlich an die Meiſtbietenden in fünf Abtheilungen verſteigert werden. Oberrosbach den 19. Februar 1842.

Der Gr. Heſſ. Revierförſter

Bingmann. Garten Verpachtung. (274) Da die Verpachtung der Hospital⸗Gärten vom 15. Februar l. J. die Genehmigung nicht er⸗ hielt, ſo werden ſolche Dienſtag den 15. März, Nach⸗ mittage Uhr, in hieſigem Rathhaus nochmals einer meiſtbietenden Verpachtung ausgeſetzt.

Friedberg den 5. März 1842. In Auftrag der Armenkommiſſion:

Der Beigeordnete Bender.

Verſteigerung von Pflaſtrerarbeiten in Nidda.

(275) Samſtag den 19. März, Vormittags 10 Uhr, ſoll die Anfertigung des zu den Banquetten erforderlichen ſauberen Schichtenpflaſters nochmals

auf dem Rathhauſe zu Nidda öffentlich an die we⸗

At 277) Die Gemeindebaua d. J., Vormi hauſe Unter 50 ungen an de

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Die Gr. erſucht, dieſt veröffentliche Altes

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Verſt 1279)